Nachwehen der Corona-Hysterie

21. September 2025 | Veröffentlicht von , Keine Kommentare

Der dritte Akt einer juristischen Verfolgung (mit div. Korrekturen)

Dieser Prozess am 18.9. war hoffentlich der letzte in der Reihe der juristischen Repressionen, die 2021 begonnen hatten und sich gegen Frau Burciu, einer Corona-Maßnahmen-Gegnerin richtete. [1]
In diesem letzten Fall ging es darum, dass die Angeklagte auch noch die Kosten für den Schaden an einem Auto bezahlen sollte, den sie – zumindest körperlich – selber gar nicht verursacht haben konnte.

Der aktuelle Prozess – als dritter Akt einer Serie

Die Situation im Amtsgericht war zunächst etwas skurril, weil die Angeklagte schon vor Prozessbeginn gesagt hatte, sie wolle keinen Prozess mehr haben, sondern würde ‚aufgeben‘ und alle Forderungen begleichen, um endlich Ruhe zu haben – obwohl sie sich in keiner Form schuldig an der ganzen Situation fühle.

Trotzdem fand die Prozesssitzung statt.
Es ging darum, dass ein Auto einer unbeteiligten Person von einem anderen Fahrzeug beschädigt wurde und dabei Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.400 € entstanden sind. Die Angeklagte selber hatte diesen beschädigten Wagen nie berührt .

Aus der Summe aller Schilderung im Prozessverlauf ergibt sich folgendes Bild:
Die Polizei war mit DREI Einsatzwagen auf den Parkplatz des Einkaufzentrums gefahren, um Frau Burciu festzunehmen. Dabei wurde offenbar der (beschädigte) Wagen von der Polizei – also während des Einsatzes – touchiert.

Feinheiten der Rechtssprechung

Nun sagt die deutsche Rechtschreibung, dass der Schaden, der zwar durch einen Polizeieinsatz verursacht wird, dann aber dem VERURSACHER des Polizeieinsatzes zugeschrieben wird, falls die Polizei dabei angemessen gehandelt hat: D.h. in diesem Fall, dass die Anklagte, die ja den beschädigten Wagen niemals angefasst hat, trotzdem verpflichtet wäre, den Schaden an dem Fahrzeug zu bezahlen!

Konsequenzen für die Angeklagte

Zufälligerweise“ wurde der Angeklagten der Schaden an dem Auto auch erst gemeldet, als schon die Fristen abgelaufen waren, in der die Beklagte ihrer eigene Haftpflichtversicherung hätte in Anspruch nehmen können. Durch diesen Terminverzug gehen so die volle Summe der Kosten an die Beklagte!

Die dreiteilige Prozessfolge

Der Hintergrund der Prozess-Geschichte ist Folgendes: während der Corona-Hysterie hat die Beklagte auf einem Parkplatz des REWE-Marktes ein Corona-Maßnahmen kritisches Plakat hochgehalten, um davon ein Foto zu machen. Danach hat sie es weggelegt und wollte wegfahren. Aber da hatten schon die REWE-Wächter die Polizei angerufen und dann kam es zu der rabiaten Festnahme durch 7 Polizisten. Dabei habe sie sich der Festnahme widersetzt und die Polizei wirft ihr vor, dadurch eine Polizistin verletzt zu haben.

Die Strafe für den Widerstand gegen die Staatsgewalt hat die Beklagte schon bezahlt. Ebenso die Kosten für die als dienstunfähig erklärte Polizistin.
Es sei hier aber nochmals betont, dass sich die Angeklagte auch bei den beiden ersten Prozess-Phasen weiterhin als ‚Nicht-Schuldig‘ ansieht.

Jetzt wurde sie also erneut verurteilt

Diesmal zur Bezahlung eines Autoschadens, den sie nicht verursacht hat.
Obwohl damit auch dieser dritte Akt abgeschlossen ist, bleibt aus Sicht der Beklagten eine gewisse Unsicherheit, ob das jetzt wirklich das Prozess-Ende ist – oder ob die Staatsanwaltschaft vielleicht doch noch weitere Vorwürfe aus dem Hut zaubern könnte, die das Drama für die Beschuldigte weiter verlängert.

Anmerkung

[1] Die Artikel chronologisch vom Beginn

 

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