Burciu-Gerths Verfolgung durch die Aachener Behörden geht weiter

11. September 2025 | Veröffentlicht von Pierre Blanchaud, 3 Kommentare

„E pur si muove“: faktenbasierten Wahrheiten und gerichtlichen Urteile

Allen denjenigen, die in der Illusion leben, dass jeder Albtraum irgendwann ein Ende haben muss – allen diesen naiven Menschen, zu denen auch ich gehöre, wird jetzt ein Besseres gelehrt. Es gibt eine Art Albträume, die offenbar nie zu Ende kommen: Diejenige, die von gerichtlichen Urteilen generiert werden, welche die Fakten ignorieren. Solche Albträume sind besonders schlimm, wenn zwei Herrschaftsapparate, wie hier die Polizei und die Justiz, Hand in Hand gegen einen vermeintlichen ʺFeindʺ vorgehen.
Denn jetzt sind wir wieder so weit. Am

Donnerstag, dem 18.09.2025, um 11.30 Uhr,
3. Etage, Sitzungssaal D 3.330, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen,

findet nämlich eine weitere Gerichtsverhandlung in dem Rechtstreit „Land NRW gegen Frau Burciu-Gerth“ statt.

In diesem kurzen Text kann ich nicht die vierjährige Verfolgung, deren Opfer Frau Burciu ist, in Details erzählen. Ich will also nur an zwei entscheidende Momente dieser Verfolgung erinnern, und einige Fragen stellen, die bisher seitens Polizei und Justiz unbeantwortet geblieben sind. Wer die Einzelheiten der Geschichte erfahren will, kann die verschiedenen Artikel lesen, worauf hier hingewiesen wird. [1]

04.09.2021: das Geschehnis auf dem Parkplatz von dem REWE-Getränkemarkt (Trierer Str./Königberger Str. 1)

Auf diesem Parkplatz ist Frau Burciu neunzig Minuten lang von der Polizei gequält worden. Zuerst wurde sie ein Viertel Stunde von zwei Polizistinnen, die sich auf ihr Körper gesetzt hatten, auf dem heißen Asphalt so ʺfixiertʺ, dass sie, die unter Asthma leidet, die Empfindung bekam, sie würde ersticken. Nachher ist sie fünfundsiebzig Minuten lang mit Handschellen in einem Polizeiwagen, der in der prallen Sonne stand, ohne Luft und Wasser eingesperrt worden

.Meine 1. Frage: Warum hat die Polizei es für notwendig gehalten, Frau Burciu und ihren Begleiter, Herrn Agim Hadjari, überhaupt festzunehmen?

Zwar hatten sich die beiden eine verbale Auseinandersetzung mit den Security-Leuten von REWE geliefert, weil diese ihnen den Zugang zum Getränkemarkt verwehrt gehabt hatten. Aber Frau Burciu und Herr Hadjari hatten inzwischen diese Entscheidung von den Security-Leuten akzeptiert und waren dabei, in ihrem Wagen den REWE-Parkplatz zu verlassen. Für ein Eingreifen der Polizei gab es also keinen objektiven Grund.

Meine 2. Frage: Warum musste diese Festnahme ohne Vorwarnung und auf die brutale Art eines „In-das-Haar-Greifens“ geschehen? Dürfen Polizisten das überhaupt tun? Werden keine anderen, zivilisierteren Methoden der Festnahme in der Ausbildung der Polizeibeamten vorgesehen?

Man versetze sich einen Augenblick in Frau Burciu hinein: Sie war sich keines Vergehens bewusst und wurde plötzlich und unerwartet von einer wütenden Polizistin, die sie an den Boden reißen wollte, in das Haar gegriffen. War es nicht normal und selbstverständlich, dass sie spontan versuchte, diesen rabiaten Griff zu lösen, was zu einem Gerangel führte? Hätte nicht jeder andere Mensch genauso reagiert? Man kann nicht genug betonen, dass dieser ʺWiderstand gegen Vollstreckungsbeamten“, den Staatsanwältinnen und Richter im Nachhinein Frau Burciu vorwerfen werden, keine überlegte und absichtliche, sondern lediglich eine instinktive Reaktion gewesen ist, die erst von dem Verhalten der Polizistin Ö. ausgelöst wurde. Mit anderen Worten: Wenn sich diese Polizeibeamtin zivilisiert benommen hätte, hätte es auch keinen Widerstand gegeben. Auf diesem Widerstand fußt aber die vierjährige Verfolgung gegen Frau Burciu. Und das ist ihr einziges „Vergehen“ in der ganzen Angelegenheit. Deshalb ist es wichtig zu unterstreichen, dass dieses „Vergehen“ das Ergebnis einer Einwirkung der Polizei auf Frau Burciu war – einer Fremdwirkung der Ankläger selbst!

Meine 3. Frage: Wozu war diese neunzigminutige Quälerei von Frau Burciu gut? Eine „Bestrafung“? Ein Racheakt?

Meine 4. Frage: Warum hat keiner der sieben an der Festnahme beteiligten Polizeibeamten von seinem „Body-kam“ Gebrauch gemacht, um belastbare Beweismaterial über das Geschehnis zu erstellen? Warum war die Überwachungskamera des REWE-Marktes ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet? War das alles wirklich „Zufall“?

02.06.2023: die entscheidende Gerichtsverhandlung, in der Richter W. aus Frau Burciu endgültig eine „Vorbestrafte“ machte

Während dieser Gerichtsverhandlung haben die vier oben gestellten Fragen leider keine Rolle gespielt. Richter W. nahm nur Frau Burcius Widerstand in den Fokus. Nur diesen Widerstand galt es für ihn zu ahnden, alles Anderes interessiert ihn nicht. Die Staatsanwältin hatte die Argumente der Polizei zu 100% übernommen und verschärft, so dass sie als offensivere Anklägerin gegen Frau Burciu auftrat (2). In diesem gemeinsamen Narrativen wimmelte es aber an Widersprüchen und Ungereimtheiten.

Meine 5. Frage: Warum hat Richter W. diese Widersprüche und Ungereimtheiten geflissentlich überhört?

Meine 6. Frage: Was hätte passieren müssen, um bei den Prozessbeobachtern den Eindruck zu vermeiden, dass Richter W. von vornherein unter einer Decke mit Polizei und Staatsanwaltschaft steckte?

Dieses Urteil der ersten Instanz machte aus dem Opfer (Frau Burciu) eine Täterin, und aus den Tätern (den sieben Polizisten) Opfer. Diese Umkehrung der Tatsachen stellt uns Prozessbeobachter, die eine solche Willkür nicht akzeptieren, vor folgendem Problem: Die Justiz ist eine Herrschaftsapparat, dessen Urteile öffentlich nicht widersprochen werden dürfen. Sobald ein gerichtliches Urteil endgültig geworden ist, wird es zu einer für die Ewigkeit in Granit gemeißelten „Wahrheit“ – nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich. Dass zu solchen „Wahrheiten“ auch Fehlurteilen gehören – das erschüttert den Begriff Wahrheit in seinen Fundamenten. Das spaltet nämlich diesen Begriff in zwei Kategorien: einerseits die echten, faktenbasierten Wahrheiten; und andererseits solche Fehlurteile wie am 02.06.2023, die man aber auch „Wahrheiten“ nennen muss, weil sie von einem Herrschaftsapparat generiert werden. Das ist, als ob die Justiz uns warnen würde: Wenn Sie uns jetzt öffentlich widersprechen, werden Sie unsere Staatsanwälte, unsere Geldstrafen, unsere polizeilichen Hausdurchsuchungen um 06.00 Uhr in der Frühe, und eventuell auch unsere Gefängnisse kennenlernen! Was sollen wir, die Prozessbeobachter, also tun?

Das Dilemma besteht in zwei Alternativen. ENTWEDER geben wir uns den Anschein, die verlogene „Wahrheit“ zu akzeptieren, und halten ganz brav den Mund. Das entspricht unserem eigenen Interesse, denn so können wir weiter in Ruhe leben, ohne von Justiz und Polizei bedrängt zu werden. Aber dann entstehen Gewissenbissen, denn wir lassen das Opfer (hier: Frau Burciu) allein – wir überlassen es seinem Schicksal. ODER protestieren wir öffentlich gegen die Willkür und sind dadurch im Reinen mit unserem Gewissen, laufen aber Gefahr, nicht mehr in Ruhe leben zu können.

Übrigens ist dieses Dilemma nicht neu in der Geschichte des Abendlandes. Es war schon das Problem von Galileo Galilei, als er 1633 vor einem Inquisition-Gericht mit seiner Behauptung, dass sich die Erde um die Sonne bewegt, den Prozess verlor. Alle Priester und Bischöfe seiner Zeit bezeugten das Gegenteil, und ihre Aussagen hatten damals genauso viel Gewicht wie heute die von unseren vereidigten Beamten. Zu den „Argumenten“ der Justiz im 17. Jahrhundert gehörten aber nicht nur die Gefängnisse, sondern auch die Scheiterhaufen. Deshalb war es klug und weise von Galileo, sich anscheinend der „Wahrheit“ des Herrschaftsapparates zu beugen – damit rettete er sein Leben. Als Astronom und Naturwissenschaftler wusste er dennoch genau, dass die echte, faktenbasierte Wahrheit eine Andere ist. Man erzählt, dass er beim Verlassen des Gerichtsraumes mit leiser Stimme sagte: „E pur si muove“ – deutsch: „Und doch bewegt sie sich (die Erde)“. Dieser berühmte Satz scheint mir am besten das Dilemma zu veranschaulichen, welches die Spaltung des Begriffes Wahrheit in den Seelen verursacht.

18.09.2025: Was wir von dieser neuen Gerichtsverhandlung leider befürchten müssen

Am 18.09.2025 wird es um einen fremden Wagen (aus Jülich) gehen, den Frau Burciu – laut dem Polizeipräsidium – im Lauf ihres Gerangels mit den Polizistinnen beschädigt hätte. Für diese Beschädigung ist die Polizei schon bei dem Wagenhalter in Vorleistung gegangen, und sie verlangt jetzt das Geld (2.411,82 €) von Frau Burciu. Letztere und Herr Hadjari bestreiten doch dieses Narrativ, da das Gerangel ausschließlich neben ihrem eigenen Auto stattfand und sich kein anderes Fahrzeug weit und breit befand. Wenn man sich übrigens an die beiden Phasen der Quälerei erinnert, wird es auch schnell klar, dass diese Behauptung der Polizei ein Ding der Unmöglichkeit darstellt. Bei der ersten Phase saßen zwei Polizistinnen auf Frau Burciu, um sie auf dem Asphalt des Parkplatzes zu „fixieren“; bei der zweiten Phase war Frau Burciu mit Handschellen in einem Polizeiwagen eingesperrt. Wann hätte sie unter solchen Umständen die Gelegenheit gehabt, ein fremdes Auto zu beschädigen? Um diesen zu berücksichtigendem Einwand zu entkräften, hat die Polizei inzwischen ihr Narrativ schon verfeinert. Frau Burciu wäre es gelungen, während der „Fixierung“ die beiden Polizistinnen von sich abzuschütteln und wieder auf ihre Füße zu kommen. Ist so etwas glaubenswürdig? Keineswegs für einen gesunden Menschenverstand. Aber wenn Polizei und Justiz am selben Strange ziehen und sich gegenseitig decken, sind wir nicht mehr in Bereich des gesunden Menschenverstandes!

Wir haben also berechtigte Gründe, die Gerichtsverhandlung am 18.09.2025 mit Sorgen entgegenzusehen. In einem vom 06.12.2024 datierten Brief (3) fordert der Aachener Polizeipräsident Frau Burciu auf, den Betrag für die Reparaturkosten an dem beschädigten PKW zu überweisen. Und der Brief enthält auch eine verdeckte Drohung: „Die eingesetzten Beamten können Ihre Widerstandshandlungen und die Erstehung des Schadens am PKW bei Bedarf vor Gericht bezeugen.“ Man erlaube mir eine – zweifelsohne subjektive – Gedankenassoziation. Dieser Satz erinnert mich sehr an die berühmte Aussage des „Paten“ im gleichnamigen Film: „Ich werde ihm ein Angebot machen, das er nicht ablehnen kann.“ Natürlich muss die Syntax geändert werden, um von den Unterschieden in den Situationen Rechnung zu tragen. Das Endergebnis wäre dann: „Meine Beamten werden vor Gericht Aussagen machen, welche die Richter nicht überhören können.“

Dieser Artikel entspricht dem Stand der Dinge von heute (12.09.2025). Selbstverständlich wird die kraz über das Ergebnis der Gerichtsverhandlung am 18.09.2025 berichten.

Anmerkungen

(1) http://ak-gewerkschafter.com/47108-2/;
https://kraz-ac.de/ein-ungerechtes-urteil-9346
;
https://kraz-ac.de/die-aachener-justiz-gegen-frau-burciu-gerth-10302;

(2) Insofern ich darüber informiert bin, besteht nicht unbedingt die Aufgabe der Staatsanwaltschaft darin, sich ganz auf einer Seite zu schlagen. Als Vertreterin des öffentlichen Interesses sollte sie eigentlich in ihrem Standpunkt die Argumente der beiden Parteien berücksichtigen. Von einer solchen Nuanciertheit gab es im Prozess gegen Frau Burciu leider keine Spur.

(3) Kennzeichnend ist, dass dieser Brief von niemandem unterschrieben ist. Er trägt nur den Namen von der Sachbearbeiterin.

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