Die Aachener Justiz gegen Frau Burciu-Gerth

21. September 2024 | Veröffentlicht von Pierre Blanchaud, Keine Kommentare

– eine mutwillige Verfolgung?

Soviel ist sicher: In der Sache Covid-19 ist die Unterdrückung der Opponenten noch nicht vorbei.
In einigen Tagen, am 23. September 2024 muss sich Frau Letitia Burciu-Gerth wieder vor einem Aachener Gericht verantworten. Es ist ein neuer Abschnitt in einer dreijährigen Auseinandersetzung, über welche KRAZ schon am 13. Juni 2023 berichtet hatte.Von unserem Standpunkt aus hatte die ganze Angelegenheit damals ein unbefriedigendes Ende gefunden, aber wir hatten trotzdem gehofft, dass es dabeibleiben würde. Unser einziger Wunsch war, dass Frau Burciu, der diese aufeinanderfolgenden Prozesse psychisch und gesundheitlich sehr zusetzten, endlich mal ihre Ruhe findet.

Die Aachener Justiz will aber keine Ruhe geben, so dass sich die Frage stellt, ob man hier nicht mit einem Fall böswilliger Verfolgung zu tun hat.
Den KRAZ-Leser und -Leserinnen, die sich ausführlich über die Geschichte informieren wollen, können wir die Lektüre unseres Artikels vom 13. Juni 2023 nur empfehlen. Hier wollen wir kurz an die wichtigsten Episoden erinnern.

04. September 2021: das Geschehnis

Auf dem Parkplatz des REWE-Supermarktes in Aachen-Brand wurde Frau Burciu an diesem Tag anderthalb Stunden lang von zwei Polizistinnen, mit der tatkräftigen Unterstützung von fünf männlichen Kollegen, gequält. Eine Polizeibeamtin, Frau Ö., hatte sich ohne Vorwarnung (und, wenn man die Fakten nüchtern betrachtet, ohne triftigen Grund [1]) auf Frau Burciu gestürzt und sie durch einen Griff in das Haar nach unten gezogen, um sie schließlich auf den heißen Asphalt zu „fixieren“ – was in Polizeijargon bedeutet, dass sie und ihre Kollegin sich auf den Körper ihres Opfers gesetzt haben. Überrascht durch diesen Griff in ihren Haaren, hatte sich Frau Burciu dagegen gesträubt – was in einer solchen Lage eine normale und verständliche Reaktion ist. Es hatte ein Handgemenge stattgefunden, bevor es den beiden Polizistinnen gelang, Frau Burciu unter Schlägen und wüsten Beschimpfungen auf den Boden zu schmeißen. Ab dann begann für Frau Burciu ein neunzigminutiges Martyrium. Ihre wiederholten Hinweise, dass sie an Asthma erkrankt sei, ignorierten die beiden Beamtinnen.

September/November 2021: Der Spieß wird umgedreht

Am 9. Sept 2021 begab sich Frau Burciu zum Polizeipräsidium Aachen, um eine Anzeige gegen die Polizeibeamten, die sie gequält hatten, zu erstatten. Allem Anschein nach nahm die Polizeistelle diese Anzeige an und am 2. Nov 2021 bekam Frau Burciu von einer Oberstaatsanwältin die Bestätigung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin Ö. in Bearbeitung wäre.
Doch dann wurde der Spieß umgedreht: am 26. Nov 2021 wurden Frau Burciu und ihr Begleiter A.H. von der Polizei wegen „Strafsache wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ verklagt.

02. Juni 2023: die entscheidende Gerichtsverhandlung

Staatsanwältin und Richter waren sich bei dieser Gerichtsverhandlung darüber einig, dass Frau Burciu, sozusagen als weiblicher Herkules, sieben Polizeibeamten angegriffen hatte. Entsprechend wurde sie zu einer Geldstrafe von 3600 € verurteilt und musste selber ihre Anwaltskosten tragen. Darüber hinaus wurde sie einige Zeit später, in einem Zivilverfahren, wiederum verurteilt – diesmal ihrer Hauptquälerin, der Polizistin Ö., 800 € zu zahlen, um derer Quarzuhr zu ersetzen, die im Handgemenge einen Kratzer bekommen hatte. Auch bei dieser Gelegenheit musste Frau Burciu alle Prozesskosten (900 €) tragen.

An diesem 02. Juni waren übrigens die separaten Strafprozesse schon abgeschlossen, welche die Aachener Staatsanwaltschaft gegen die zwei Menschen geführt hatte, die am 04. September 2021 versucht hatten, Frau Burciu zu helfen. Die Aufgabe der fünf männlichen Polizisten war es gewesen, diese zwei Menschen (ihr Begleiter A. H. und ein mutiger Passant, Herr E., der bei dieser Gelegenheit Zivilcourage zeigte, indem er mit Nachdruck fragte, was Frau Burciu denn verbrochen hatte, um eine solche Behandlung zu verdienen) in Schach zu halten, damit ihre Kolleginnen ungestört ihr Opfer weiter quälen konnten. Ergebnisse dieser separaten Prozesse: Herr E. wurde zu einem Strafgeld von 1200 € verurteilt, plus Anwalts- und Prozesskosten; A.H. musste „nur“ 800 € („nur“, weil die Staatsanwaltschaft mehr verlangte) und 3800 € Prozess- und Anwaltskosten zahlen [2].
Dazu bekam er „zwei Jahre Bewährung“ aufgedonnert. Aber kurz und gut: Am Ende dieser ersten Runde hatten, in der besten Tradition eines Obrigkeitsstaates, die „Guten“ (das Bündnis Polizei – Staatsanwaltschaft) auf der ganzen Linie gewonnen, und die „Bösen“ (die „Rebellen“) hatten ihr Fett abbekommen.
Für Letztere gab es trotzdem einen kleinen Trost: die Hoffnung, dass der ganze Spuk nun endlich vorbei war – was für Frau Burciu besonders wichtig war, denn die ganze Angelegenheit hatte ihrer Gesundheit beträchtlich geschadet. In diesem Sinn hatte sie auch die weise Entscheidung getroffen, nach diesem Urteil vom 02.06.2024 NICHT in die Berufung zu gehen. Sie hatte das berechtigte Gefühl, dass es von dieser Aachener Justiz für sie nichts Gutes zu erwarten war.

10. Juli 2023: eine Umetikettierung als erstes Wunder

Aber die Hoffnung täuschte: Wenn ein Spuck „Aachener Staatsanwaltschaft“ heißt, geht er nicht so schnell vorbei. Vom 10 Juli 2023 datiert das Schreiben, das Frau Burciu circa sechs Wochen nach dem Prozess als Kopie erhielt. Unter kollegialer Kritik an dem als zu mild empfundenen Urteil des Richters kündigte die Staatsanwältin T. an, dass sie in die Revision ging, um eine schwerere Strafe zu erwirken. Ihr Anliegen begründete sie wie folgt:
Das Amtsgericht gewichtet jedoch nicht richtig, dass die Zeugin Ö. durch die massiven andauernden körperlichen Übergriffe der Angeklagte erheblich verletzt wurde. Die Beamtin war insgesamt 1 Woche dienstunfähig erkrankt und 2 weitere Wochen nicht in der Lage, im Außendienst eingesetzt zu werden.“
Die Polizistin Ö. hatte sich nämlich bei dem Gerangel einen Finger verstaucht. Ob so ein Fingerverrenken drei Wochen Dienstunfähigkeit zu Folge haben muss, wollen wir dahingestellt lassen. Aber das Interessante liegt hier in der Umetikettierung von Ö. Diese Polizistin war die Hauptquälerin von Frau Burciu gewesen – oder, wenn man den Standpunkt der Staatsanwältin annimmt, ihr Hauptopfer. Täterin oder Opfer? Eben um diese Frage war es bei der Gerichtverhandlung am 02. Juni gegangen. Aber egal, welchem Narrativ man Glauben schenkt: die Beamtin Ö. war auf jeden Fall, auf dem Parkplatz des REWE-Supermarktes, eine der handelnden Personen. Sie und ihre Kollegin (aber vor allem sie!) waren an dem Geplänkel aktiv beteiligt. Ihre Umetikettierung in eine „Zeugin“, d.h. in eine passive, unbeteiligte Person, stellt also entweder ein Wunder oder einen Etikettenschwindel dar. Dabei folgte Staatsanwältin T. einem Trend, der in diesem Prozess schon vor der Gerichtsverhandlung vom 02. Juni eingesetzt hatte: aus den sieben Polizeibeamten, die in Wirklichkeit alle, als unmittelbare Täter oder als Komplizen, an der Quälerei von Frau Burciu beteiligt gewesen waren, hatte die Aachener Justiz so viele wie möglich aus der Schusslinie genommen, indem sie aus ihnen „Zeugen“ gemacht hatten. Zeugen werden üblicherweise als neutral und vertrauenswürdig angesehen. Keinen Grund, an der Wahrhaftigkeit ihrer Zeugenaussagen zu zweifeln, besonders wenn sie sich gegenseitig bestätigen (natürlich zugunsten ihrer Kolleginnen). Staatsanwältin T. vollendete nun diesen schon vorhandenen Trend: Indem sie auch die Polizistin Ö. aus der Schusslinie nahm, brachte sie das System zu seiner Perfektion.

10. Juli 2023: neue Zeugen als zweites Wunder

Diese Umetikettierung der Polizistin Ö. war übrigens nicht der einzige Punkt, an dem die Staatsanwältin phantasievoll den ursprünglichen Sachverhalt änderte. In ihrem kreativen Eifer vollendete sie noch ein zweites Wunder. Lasst uns ihre Berufungsbegründung weiterlesen:
Des Weiteren verkennt das Amtsgericht die Außenwirkung der wiederholten massiven Beleidigungen, welche durch eine Vielzahl von Kunden der umliegenden Geschäfte wahrgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des absolut uneinsichtigen Verhaltens der Angeklagten, welche sich im Rahmen des hiesigen Verfahrens noch als Opfer von Polizeiwillkür dargestellt hat, ist die zu milde Strafe unvertretbar.
Genauso wie mit den „massiven körperlichen Übergriffe“ handelt es sich, mit den „wiederholten massiven Beleidigungen“, um eine Umkehrung der Realität. In Wirklichkeit waren es die Polizistinnen, die ständig Frau Burciu beschimpft hatten, und vor allem die Beamtin Ö. (ihre Lieblingsschimpfwort war „Schlampe“). Das Interessante liegt aber hier bei der „Vielzahl von Kunden der umliegenden Geschäfte“, die Frau Burcius Beleidigungen „wahrgenommen“ hätten. Die Staatsanwältin T. hätte sich die Mühe machen sollen, zum Tatort (Trierer Str./Königberger Str. 1) zu fahren. Sie hätte dann festgestellt, dass der REWE-Supermarkt mit seinem Parkplatz ziemlich isoliert steht, und dass es keine unmittelbar „umliegenden Geschäfte“ gibt [3], aus welchen „eine Vielzahl von Kunden“ irgendetwas hätte wahrnehmen können. Übrigens: wenn es sie gäbe, diese Kunden, warum waren sie bei der Gerichtsverhandlung vom 02. Juni nicht zitiert worden? Kurz und gut: Man braucht kein Jurist zu sein, um festzustellen, dass die Berufungsbegründung der Staatsanwältin T. äußerst schwach war und ist. Es ist zweifelhaft, ob ein Etikettenschwindel und neue Zeugen, die gar nicht existieren, zu einer erfolgreichen Revision führen können.

10. Juli 2023: Franz Kafka und Georg Orwell lassen grüßen

Was aber den Text der Staatsanwältin beunruhigend macht, ist, dass sie „den absolut uneinsichtigen Verhalten der Angeklagten, welche (…) sich als Opfer von Polizeiwillkür darstellt“ als einen weiteren Grund für die Berufung anführt. Persönlich finden wir diesen letzten Punkt besonders empörend. Als Opfer polizeilicher Willkür ist Frau Burciu am 02. Juni 2023 auch Opfer gerichtlicher Willkür geworden. Das sollte reichen, oder? Ist das Maß nicht schon voll? Aber Staatsanwältin T. denkt anders. Das alles genügt ihr nicht, sie will auch, dass das Opfer „Einsicht“ zeigt, dass es seine eigene Einstellung aufgibt und den Standpunkt seiner Quäler und Verfolger übernimmt. Sie verlangt von Frau Burciu eine Unterwerfung ihrer Seele. Die Angeklagte sollte endlich zugeben, dass sie die Polizei angegriffen habe und an allem schuld sei. Auch in ihrem Inneren muss Frau Burciu keinen Raum mehr haben, in dem sie frei denken darf. Dies ist nichts Anderes als die Quintessenz des Totalitarismus. Man fühlt sich an die heilige Inquisition erinnert, oder – näher zu unserer Zeit – an Franz Kafka oder an Georg Orwell.

26. Februar 2024: eine Vorladung mit verwirrendem Inhalt

In einem vom 26. Februar 2024 datierten Brief erhielt Frau Burciu folgende Vorladung:
Montag, 23.09.2024, 09.00 Uhr, Erdgeschoss, Sitzungssaal A 0.021, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Dieser Zeit- und Ortbestimmung folgen die Zeilen: „Es geht um Ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Aachen vom 02.06.2023. Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung in der Hauptverhandlung ausbleiben, wird die von Ihnen eingelegte Berufung ohne Verhandlung zur Sache verworfen. Im Fall einer Zurückweisung durch das Revisionsgericht kann stattdessen ihre Vorführung oder Verhaftung angeordnet werden.
Wir wissen schon, dass sich Frau Burciu davor gehütet hatte, nach dem Urteil vom 2. Juni 2023 in die Berufung zu gehen. Das Gegenteil zu behaupten heißt lügen. Warum das Gericht es tut, bleibt uns ein Rätsel, und wir wollen hier nicht darüber spekulieren. Am 23. September 2024 muss die Aachener Justiz sehen, wie sie aus der Sackgasse rauskommt, in die sie sich selbst hineinmanövriert hat.
Eins möchten wir aber schon jetzt festhalten: Sowohl in der Revisionsschrift von Staatsanwältin T. wie auch in den in der Vorladung vom 26. Februar 2024 enthaltenen Drohungen („Vorführung“, „Verhaftung“) schlägt ein gewisses Ressentiment gegen Frau Burciu durch. Von Unvoreingenommenheit kann hier keine Rede sein. Mit den Drohungen schießt das Gericht mit Kanonen auf Spatzen – besonders, wenn man – in nüchterner Anbetracht der gesamten Geschichte – sich daran erinnert, dass der einzige „Fehlverhalten“ von Frau Burciu in dem Versuch bestand, den Griff der Polizistin Ö. aus ihrem Haar zu lösen.

Wegen dieses Ressentiments ist es wichtig, dass alle Aachener, die für Gerechtigkeit und gegen Willkür eintreten, jetzt zu dieser Gerichtsverhandlung vom 23. September 2024 kommen:

==> 23. September 2024 – 9:00 bis 12:00
==> Justizzentrum Aachen, Adalberststeinweg 92, Saal A 0.021

Eine breite Öffentlichkeit ist immer das beste Gegengift gegen die Versuchungen der Willkür. Hier die Einladung …

Anmerkung

[1] Die Mitarbeiter und Security-Leute von REWE glaubten, in Frau Burciu und ihrem Begleiter A.H. „Querdenker“ erkannt zu haben, und anscheinend hatten sie dieses „Erkenntnis“ der Polizei mitgeteilt.
Nun muss man sich aber daran erinnern, dass die letzten Monate des Jahres 2021 wahrscheinlich die schlimmsten waren in der medialen Hetzkampagne gegen „Maßnahmengegner“ und „Impfverweigerer“. Es herrschte in Deutschland eine regelrechte Lynchstimmung. Jemanden als „Querdenker“ zu identifizieren hieß zu diesem Zeitpunkt so viel wie diese Person zur Verfolgung frei zu geben. Das ist leider, was an diesem 04. September 2021 Frau Burciu und Herrn A.H. widerfahren ist.
[2] Da sowohl Herr A.H. als auch Frau Burciu nur über kleine Einkommen verfügen, hat es lang gedauert, bis sie alle ihre „Schulden“ bezahlt haben.
[3] Es gibt nur ein Schuhgeschäft, das am 04. September 2021, zur Uhrzeit der Begebenheit, wegen Korona kundenleer war.

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