Presseerklärung des Aktionsbündnisses Bürger*innenasyl Aachen

11. April 2020 | Veröffentlicht von Bürger*innenasyl Aachen / ws, Keine Kommentare

Zum Verbot der Mahnwache ..

veröffentlicht die kraz hier die Presseerklärung der „Aktionsbündnis Bürger*innenasyl“ (hier der entsprechende kraz-Artikel):

Diese hatte am 07.04.2020 bei der Aachener Polizeibehörde einen Antrag auf Genehmigung einer Mahnwache gestellt. Die Akteur*innen wollen damit am Samstag, dem 11.04.2020 von 16 bis 17 Uhr auf die untragbaren Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern gerade in Zeiten der Corona-Pandemie aufmerksam machen.

Zur Vorgeschichte der Anmeldung und deren Ablehnung

Angemeldet wurde eine Kundgebung mit ca. 15 Personen auf dem Aachener Markt, zugesagt wurde der Polizei das Tragen eines Mundschutzes und die Wahrung eines Sicherheitsabstands von mindestens zwei Metern.
Die Polizei lehnte diesen Antrag ab mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit bestehe bei der Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 11, Abs. 3 der Coronaschutzverordnung zu beantragen, was nach einem Telefonat mit Herrn Fröhlke, Leiter des Ordnungsamtes Aachen, direkt gemacht wurde.
Am Donnerstagabend erhielten die Veranstalter*innen dann die Ablehnung ihres Antrags mit der Begründung, dass mit der beantragten Lockerung der Schutzmaßnahmen „die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen“ einherginge. Es könne nicht auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen verwiesen werden und es gäbe weder eine Darstellung noch die Möglichkeit der Kontrolle von praktikablen Schutzmaßnahmen.

Bewertung der Ablehnung

Diese Unterstellung ist schlichtweg falsch, da die im Antrag zugesicherte überschaubare Anzahl der Personen, die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen des Mundschutzes aller Beteiligten durchaus kontrollierbar ist, sowohl für die Veranstalter*innen als auch für die Polizei. Es gibt jedenfalls die Möglichkeit die bei einer Genehmigung gestellten Auflagen durchzusetzen, wie bei jeder Kundgebung unter „normalen Bedingungen“ auch.

Sowohl die Entscheidung als auch die Begründungen sind umso erstaunlicher, da in Münster eine vergleichbare Veranstaltung nach dem Verbot durch die Polizei von dem zuständigen Ordnungsdezernenten am 04.04.2020, sowie am 06.04. eine Veranstaltung gegen einen Uranmülltransport genehmigt wurden.

In Deutschland und Europa wird z.Z. peinlich genau darauf geachtet, dass Hygienerichtlinien, Kontaktverbote und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Auffassung, dass dies dringend notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz menschlichen Lebens seinen, endet aber offensichtlich außerhalb der deutschen bzw. an den europäischen Grenzen. Hier wird keine Notwendigkeit des Eingreifens, um Menschenleben zu schützen, gesehen. Im Gegenteil:

Zur Situation der Geflüchteten in Griechenland

In einem Appell an die Bundeskanzlerin schreibt Amnesty International zu der Situation der ca. 40.000 in Lagern untergebrachten Menschen auf den griechischen Inseln „Die Menschen haben bereits jetzt nur eine äußerst mangelhafte medizinische Versorgung und leben in extrem beengten Verhältnissen. Aufrufe zum „Social-Distancing“ können unter diesen Bedingungen nicht helfen oder sind schlicht und einfach nicht möglich.
Daher bedroht die Corona-Pandemie das Leben Tausender Kinder, Frauen und Männer.“ In dem für ca. 3000 Geflüchtete vorgesehenen Lager Moria auf Lesbos hausen 20.000 Menschen, hier gibt es kaum sauberes Trinkwasser, geschweige denn Seife oder andere Hygieneartikel. Es ist unvorstellbar, was mit den geschwächten und z.T. mangelernährten Menschen passiert, wenn hier das Virus ausbricht.

Verbot einer Mahnwache – in Relation zu der zu erwartenden Katastrophe

Angesicht dieser zu erwartenden Katastrophe wirkt das Verbot einer Mahnwache, die auf diese Zustände und den – auf europäischer Seite – menschenverachtenden Umgang damit, ausgesprochen zynisch, da es den Menschen hier in Aachen durchaus möglich ist, strenge Maßnahmen durchzusetzen und einzuhalten. Hier werden offensichtlich nicht nur berechtigte Infektionsschutzverordnungen durchgesetzt, sondern darüber hinaus ordnungspolitische Interessen .
Die Forderung nach der zwingend notwendigen Evakuierung der Lager durch ein solches Verbot zu unterbinden, halten die Veranstalter*innen aus demokratischer und menschenrechtlicher Perspektive für unhaltbar.

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