Die kraz kommentiert den Kommentar von Dr. Martin Kloke

7. Januar 2020 | Veröffentlicht von , Keine Kommentare

Ein Kommentar der kraz-Redaktion

Der folgende Text bezieht sich auf den Kommentar von Herr Kloke auf unseren Bericht „Linke und Antisemitismus: geht das zusammen?
Zuerst begründen wir, warum wir überhaupt dieses Ping-Pong von Kommentaren zulassen.
Danach gehen wir Punkt-für-Punkt auf die Kritikpunkte im Schreiben von Herrn Kloke ein.Warum die kraz-Redaktion den Brief von Herrn Dr. Kloke im Original veröffentlicht

Obwohl die kraz-Redaktion der Meinung ist, dass der Brief von Herrn Kloke mit Unwahrheiten, Diffamierungen und Polemiken gespickt ist, entspricht es dennoch unserem Selbstverständnis einer integren und nachvollziehbaren Auseinandersetzung, auch solche Texte zu veröffentlichen. Wohlwissend um das Problem, dass wir auf diese Weise das Geschäftsmodell von Herrn Kloke unterstützen, nämlich seinem Bestreben durch Provokation und Skandalisierung eine Steigerung des Verkaufswerts seiner Vortragsevents zu erzielen.
Gleichzeitig fühlen wir uns als Redaktion verpflichtet, seine Aussagen politisch einzuordnen und wir begrüßen deshalb eine erneute Kommentierung seiner Bewertungen.
Insofern keine neuen Argumente vorgetragen werden, behalten wir uns allerdings vor, zukünftig keine weiteren Texte zu diesem Sachverhalt zu veröffentlichen.

Jetzt zu den Argumenten gegen den Text von Herrn Dr. Kloke (als Zusammenfassung mehrerer Leserkommentare)

zu 1. Die künstliche Trennung der Aspekte „Nahostkonflikt“ und „Israel, die deutsche Linke und der Antisemitismus“ führt zwangsläufig zum zentralen Fehler des Vortrags: Einer fehlenden Differenzierung zwischen einer antisemitischen Haltung (die in der Tat menschenrechts- und grundgesetzwidrigen ist) und einer Kritik an der Politik des Staates Israel gegenüber den Palästinensern (im Sinne der universellen Durchsetzung der Menschenrechte), wie man sie berechtigterweise in der deutschen Linken findet.

zu 2. Hier entlarvt Herr Kloke nicht nur seine eigene mangelnde Objektivität, sondern vor allem seinen Umgang mit Kritik an den von ihm vorgetragenen Thesen durch entsprechende Formulierungen. Bei den Besuchern, welche die Inhalte seinen Vortrag kritisch hinterfragten, eine Konkretisierung seiner teils undeutlichen Bilder und Grafiken erbaten oder einen Beleg einzelner Thesen durch Beispiele wünschten, handelte es sich weder um „ein(en) etwa 12-stimmiger „Chor“ organisierter Israelhasser“ (wie von ihm postuliert), noch um einen „kollektiven Pöbelauftritt“. Die Nachfragen der Besucher dienten der von Konke geforderten „kritisch-sachlichen Auseinandersetzung“ bzw. der „selbstkritischen Reflexion“ – allerdings nicht nur derjenigen der Zuhörer, sondern auch derjenigen des Referenten. Zu dieser war der selbst jedoch zu keinem Zeitpunkt bereit.
Und eine erkennbare Bestürzung (sinngemäßes Zitat) des Vertreters der VHS war nicht erkennbar, da der sich während des gesamten Vortrags im Hintergrund hielt und nicht steuernd eingriff. Dies hätten sich alle Zuhörer durchaus gewünscht.

zu 3. Hier unterstellt Kloke der Leserbriefschreiberin eine „verzerrte“ und „halluzinierende“ Sichtweise. Auch wenn die “antisemitisch kontaminierte ‚kulturelle DNA’“ eine in der Antisemitismusforschung geläufige Metapher ist, so kann man deren Richtigkeit durchaus in Frage stellen – ohne zugleich des Antisemitismus verdächtigt zu werden!

Zudem: Die Herstellung einer inhaltlichen Nähe des Begriffs der „Verschwörungstheorie“ zur AfD ist keine „Halluzination“ der Leserbriefschreiberin, wie Herr Kloke dies unterstellt. Vielmehr gilt die Abqualifizierung kritischer Positionen als „Verschwörungstheorien“ in der politikwissenschaftlichen Diskussion als eines von mehreren Merkmalen rechtspopulistischer Politiker und Parteien!

zu 4. In Bezug auf die Aussagen des Beutelsbacher Konsens rechtfertigt dieser in der Tat nicht, den Antisemitismus als „eine legitime Position sagbar und diskursfähig zu machen“. Hier hatte Herr Kloke die volle Zustimmung aller Zuhörer seines Vortrags.
Der Konsens rechtfertigt aber genauso wenig die subjektive und verfälschende Gleichsetzung von ‚Antisemitismus‘ und ‚kritischer Sichtweise der israelischen Politik‘ z.B. in der West-Bank. Genau diese Gleichsetzung nimmt Herr Dr. Kloke jedoch vor.

zu 5. Die behauptete Unterstellung einer „lokalen Anti-Israel-Szene“, die mit „ihrem aggressiven Störverhalten ein Exempel statuieren wollte“ und der Deutung einer Wortmeldung mit „rechtem Arm“ als „Hitlergruß“ (hatte der Referent in Anlehnung an die linke Szene den linken Arm erwartet?) entbehrt nicht nur jeglicher sachlichen Grundlage, sondern stellt letztlich eine infame Unterstellung sowie eine Verunglimpfung der kritischen Zuhörer dar, von denen z.B. viele Teilnehmer an den jährlichen Gedenkveranstaltungen zur Reichspogromnacht sind. Vor allem dann, wenn diese zusätzlich und völlig ungerechtfertigt in den Kontext „eines bedrohlichen Anstiegs judenfeindlicher Worte und Taten in unserer Gesellschaft“ gesetzt werden. Eine solche undifferenzierte Gleichsetzung einer berechtigten Kritik an der Politik des Staates Israel und eines zu bekämpfenden Antisemitismus ist im Sinne des von Herrn Dr. Kloke formulierten Ziels der Vermeidung eines solchen Anstiegs kontraproduktiv.

Sein Herbeiphantasieren eines Hitlergrußes in dieser real anwesenden Zuhörergruppe spricht eher für den Bedarf nach einfachen schwarz-weiß Denkmustern als einer realen Beobachtungfähigkeit. Sollte Herrn Kloke seine eigenen Behauptungen wirklich ernst nehmen, müsste er Taten folgen lassen: Falls er einen Hitlergruß gesehen hat (=öffentliche Straftat), wäre er zumindest moralisch zur Anzeige dieser Straftat verpflichtet.

zu 6. Dass es auf der VHS-Veranstaltung Zuhörer gab, die den von Herrn Kloke vorgetragenen Thesen zustimmten, steht nicht in Frage; ebenso wenig deren kontroverse Sichtweise. Wünschenswert ist aber auch aus Sicht der kritischen Zuhörer des Vortrags, dass die VHS ihrem bildungspolitischen Auftrag wahrnimmt und dem Beutelsbacher Konsens gerecht werdende Vorträge anbietet: Also sowohl Informationen über ‚antisemitische Entwicklungen in Deutschland‘, als auch über die ‚Siedlungs- und Kolonialpolitik in den von Israel besetzen Gebieten‘.

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