Wird strahlender Müll durch „Verdünnen“ legal?

5. Februar 2021 | Veröffentlicht von , Ein Kommentar

Darf AKW-Müll durch Verdünnen „legal“ werden?

In Deutschland gibt es 36 AKW, von denen 30 schon außer Betrieb sind. Diese befinden sich teilweise schon im Rückbau, wobei pro AKW 300.000 bis 500.000 Tonnen Material anfallen: Beton, Metalle, Kunststoffe, Isoliermaterial, Elektro-Teile, Glas, Werkzeuge. Davon wird mehr als 95% wie Hausmüll verbrannt oder findet sich in Straßen- und Gebäudebau, Alltagsgegenständen, usw. wieder.

Das Problem „FREIMESSEN“

Vereinfacht gesagt geht es darum, dass strahlender Bauschutt von Atomkraftwerken bisher soweit verdünnt werden darf, bis er in etwa bei einer – willkürlich festgelegten – Äquivalentdosis von 10 Mikrosievert landet und uns dieser anschließend als Kochtopf, Autoteil, Straßenunterbau, usw. wiederbegegnet.
Für DIESES Verfahren gibt es den äußerst verschleiernden bzw. schönredenden Begriff „FREIMESSEN“ von radioaktivem Material

Wir wissen, dass aus medizinischer Sicht jede Strahlenbelastung nachweislich zu einer Erhöhung des Erkrankungsrisikos (Krebs, Stoffwechselstörungen und Herz-Kreislauf) führt. Deshalb ist diese Verfahren gefährlich!

Zur Verhinderung dieses „Verdünnungs“-Verfahrens gibt es eine Petition (auf WeAct).

Die Petition will erreichen, dass da sehr strenge Maßstäbe angelegt werden. Lesen Sie zu den Hintergründen hier:
Ob solche On-line-Petitionen Sinn haben muss jeder für sich selber entscheiden. Das AAA und Stop-Tihange Deutschland haben nach unseren Erfahrungen beim AKW Tihange und Doel durchaus gewisse Zweifel. Aber die Information über das bestehende Problem sollten wirklich verbreitet werden.

Deshalb informieren wir hier!
Wer Unterschreiben möchte gehe auf die Seite von WeAct.

Verhindern wir das Recycling von radioaktivem AKW-Abrissmaterial!!

Leser haben Ein Kommentar hinterlassen.

  • Herr Kaddori hat kommentiert am

    Guten Tag,

    Folgende Pyramide gilt für Abfälle: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung.
    Die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) im Fall von radioaktiv belasteter Bauschutt ist gegeben.
    Hier geht es um den Bauschutt. Dieser soll auch verwertet werden.
    Da der Bauschutt als solches in diesem Baeispiel in seiner gegebenen Form vor Ort nicht den Verwertungsrichtlinien (Strahlenlast) entspricht, so darf dieser nicht Verwertet werden, sondern nun noch beseitigt werden.
    Eine Behandlung des Bauschutts zwecks Verwertung kann nur durch Entzug der Belastung aus dem Material, hier Strahlung.

    Eine Behandlung durch Verdünnung entspricht nicht dem Entzug der Belastung und ist somit rechtlich nicht zulässig. Es handelt sich dann um eine anzeige Pflichtige Behandlung.

    Beispiel: Abgasnormen kann ich nicht unterwandern indem ich diese mit mehr Luft vermische und aus diesem Grunde unter dem zulässigen Meßwert verbeleibe mit dem Ziel die Luft in ein Klassenzimmer zu führen indem Kinder sitzen. Luftverwertung 🙂

Bitte bleibe mit Deinen Kommentaren sachlich und respektvoll.

Kommentarregeln:

An jedem Artikelende gibt es eine Kommentarfunktion. Diese ist für 6 Tage nach Erscheinungsdatum freigeschaltet, danach ist die Kommentarmöglichkeit geschlossen.

Richtlinien für die Kommentare:

  • Rechte Hetze in den Kommentaren wird nicht geduldet.
  • Keine Beleidigungen, bleibt sachlich.
  • Bitte keine Abhandlungen oder sinnfreie Texte schreiben, fasst euch kurz
    (maximal ca. 2500 Zeichen)
  • Bitte nur relevante Inhalte posten.
Der Administrator behält sich vor, Kommentare die sich nicht daran halten zu löschen.