Spaziergang mit den Grundrechte-Artikeln

19. April 2020 | Veröffentlicht von Ansgar Klein / ws, Keine Kommentare

Das Grundgesetz ‚unter dem Arm‘

Hier der Bericht eines Spaziergang-Teilnehmers (in „Ich Form“):
Ein ‚Fähnlein von 7 Aufrechten‘ war am Samstagnachmittag (18.4. 2020) am Aachener Elisenbrunnen – großräumig verteilt, siehe Foto – anzutreffen. Einer trug ein Transparent mit der Aufschrift „verteidigen wir unsere Grundrechte“. Andere boten Passanten Flyer an, die mit Auszügen aus den ersten 20 Artikeln unseres Grundgesetzes, den Grundrechte-Artikeln, bedruckt waren. (1)

Eben diese Grundrechte-Artikel standen in großer Schrift auf zwei Plakattafeln, die an Säulen des Elisenbrunnens gelehnt waren.  Nach ca. einer halben Stunde fuhr in diese beschauliche Szene ein Streifenwagen der Polizei. Zwei Polizisten stiegen aus.
Einer griff die beiden ‚Gesetzestafeln‘ und meinte, er müsse diese „Grundrechte-Artikel“ konfiszieren, hinderte  mich aber nicht daran, die Tafeln an mich zu nehmen.
Der zweite Polizist meinte, wir würden gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen, z.B. die gebotenen Abstände nicht einhalten. Wie man auf dem Foto erkennen kann, war das aber nur bei sehr restriktiver  Auslegung der Abstandsvorschrift der Fall.
  • Ich sprach den Polizeibeamten auf seinen Diensteid an, der ja besage, dass er das Grundgesetz zu wahren habe, was er kopfnickend bejahte.
  • Daraufhin sprach ich ihn als Staatsbürger in Uniform an, der einem Staatsbürger in Zivil gegenüberstehe, der eben genau das verfolge, nämlich das Grundgesetz zu verteidigen; ich wies dabei auf den auf meiner Plakattafel fett gedruckten Artikel 20, Absatz 4, hin: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“;
  • und ich erläuterte, dass derzeit durch die Novellierung des Impfschutzgesetzes und die Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderministerpräsidenten vom 15. April 2020 unsere Grundrechte stark gefährdet seien.
  • Ich brachte meine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass jemand wie ich, der hier für die Wahrung unserer Grundrechte eintrete, überhaupt von der Polizei behelligt werde.

Der Polizist nannte mich daraufhin „Berufsdemonstrant“, schlicht eine Beleidigung, und meinte, dass er keine weitere Diskussion wolle, da er mir gegenüber wohl den kürzeren ziehen werde.

Nach einem Telefonat mit seinem Vorgesetzten eröffnete er mir, dass er Anzeige gegen mich erstatten würde. Um unnötigen weiteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen, nahm ich meine Plakattafeln und machte mich mit meiner Frau auf den Heimweg.

Würselen, den 18.4. 2020, Dr. Ansgar Klein

Anmerkung
(1) http://www.ac-frieden.de/2020/04/19/unsere-grundrechte/

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