Schwarzfahren – ein Delikt auf dem Prüfstand

3. Juni 2022 | Veröffentlicht von thomas biopilz / ws, 2 Kommentare

Strafprozess am 24.6. in Aachen (Landgericht) gegen Nulltarifs-Demonstranten

Die soziale Ungerechtigkeit der Bestrafung des sogenannten Schwarzfahrens ist durch etliche Berichte und Studien längst ausreichend belegt.
Die Bundesregierung plant daher eine Korrektur des § 265a im Strafgesetzbuch. Immer lauter werden zudem die Forderungen, das Ticketwesen ganz abzuschaffen und eine gleichberechtigte Mobilität per Nulltarif zum Grundbedürfnis zu erklären.

Doch in der Praxis hält die Neigung vieler Gerichte, Menschen ohne Fahrschein abzuurteilen, weiter an. Besonders absurd wird das, wenn selbst solche Fahrgäste, die in Zügen für eine Abschaffung der Strafbarkeit und die Einführung des Nulltarifs demonstrieren, bestraft werden sollen. Genau das machte das Amtsgericht Düren, als es einen sogenannten Aktionsschwarzfahrer verurteilte. Das sind Menschen, die in Bussen und Bahnen bewusst ohne Ticket unterwegs sind, dieses auch offen zeigen und für den Nulltarif sowie eine Verkehrswende demonstrieren. Obwohl nur das heimliche Schwarzfahren strafbar ist, werden sie angeklagt – und oft sogar verurteilt. In einem solchen Fall muss nun das Landgericht Aachen in zweiter Instanz neu verhandeln.

==> Der Prozess findet am Freitag, den 24. Juni in Aachen ab 9 Uhr im Saal A 1.010 statt.

Der Hintergrund

Gerichte und Staatsanwaltschaften stöhnen über die Arbeitsbelastung. Immer wieder belegen Statistiken, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor Gericht und in Gefängnissen landen. An kaum einem Strafparagraphen lässt sich das besser belegen als an der sogenannten „Erschleichung von Leistungen“, einem von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 geschaffenen Norm, die ein täuschendes Verhalten zwecks finanziellem oder materiellem Vorteil unter Strafe stellt.
Auch wenn viele weitere Delikte hiervon erfasst werden – angewendet wird er fast nur für das sogenannte Schwarzfahren, der Nutzung von Bus oder Bahn ohne Ticket. Das geschieht sehr häufig. Schwarzfahren ist in den vielen großen Städten das häufigste Strafdelikt. Ca. 7000 Menschen sitzen durchschnittlich wegen dieses Delikts im Gefängnis – mit oft brutalen Folgen wie dem Verlust des sozialen Umfelds, der Wohnung, der Arbeit.

Dabei ist schon die Rechtsgrundlage unklar. In der juristischen Fachwelt bestehen nämlich erhebliche Zweifel, ob das Fahren ohne Ticket allein schon eine aktive Täuschung darstellt. Anders als die Jura-Wissenschaft haben Gerichte das aber bejaht und dafür die Kunstfigur des „Anscheins der Ordnungsmäßigkeit“ erfunden. Fahrgäste ohne Ticket würden sich gezielt so verhalten, als hätten sie ein Ticket – in dem sie nichts tun. So konstruierten Gerichte das aktive Nichtstun – ein Paradox, welches aber typisch ist für den juristischen Blick auf gesellschaftliche Ereignisse. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben diese Rechtsprechung abgesegnet – und Gerichtssäle, Aktenordner und Gefängnisse damit gefüllt. Mensch müsse seine Ticketlosigkeit schon offen zur Schau stellen, um nicht bestraft zu werden, stand in den Urteilen.

Genau das machen die Aktionsschwarzfahrer*innen.

Sie betreten Busse und Bahnen, machen mit Schildern, Flyern und auf andere Art darauf aufmerksam, keine Fahrkarte zu besitzen. Vor allem aber werben sie für die Streichung des Schwarzfahrparagraphen, die Einführung des Nulltarifs und eine konsequente Verkehrswende. Von „Erschleichung einer Leistung“ kann bei ihnen keine Rede mehr sein. Doch auch diesmal werden die Strafverfolgungsbehörden ihrer Rolle in einem auf wirtschaftliche statt soziale Ziele ausgelegten Gesellschaftssystem gerecht. Dass eine gesetzliche Grundlage für die Verurteilung von offensiv ohne Ticket fahrenden Menschen fehlt, stört sie nicht. Mit viel Phantasie wurde die Heimlichkeit selbst in auffälligste Aktionsschwarzfahren hineinprojiziert. Selbst bei Fahrten als Gruppe, bei der alle ein Schild trugen und für den Nulltarif warben, wurden Anklagen erhoben und Verurteilungen ausgesprochen.
So auch im aktuellen Fall. Das Urteil des Amtsgerichts Düren benennt das auffällige Verhalten des Angeklagten sogar eindeutig:
Trotzdem hat es das Urteil ausgesprochen. Dagegen hat der Betroffene Berufung eingelegt, weshalb es jetzt zur zweiten Instanz in Aachen kommt.

weiter Infos

  • Kontakt zum Verteidiger:
    Jörg Bergstedt, 06401-903283, ab Freitag 01575-8461661, joerg@projektwerkstatt.de
  • Informationsseiten mit den politischen Zielen des Aktionsschwarzfahrens, Gesetzestexten, -kommentaren und Urteilen der Vergangenheit:
    http://schwarzstrafen.siehe.website

Leser haben 2 Kommentare hinterlassen.

  • Horst hat kommentiert am

    Für eine echte Verkehrswende wäre kostenloser Nahverkehr ein logischer Schritt. Offenbar aber ein Widerspruch zu den Zielen der globalen NWO Machern. Schöne neue Welt…

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