Parlamentarische Beteiligung bei Auslandseinsätzen muss bleiben !

2. Februar 2016 | Veröffentlicht von Aachener Friedenspreis / ws, Keine Kommentare

Lassen Sie sich nicht entmündigen !
Stimmen Sie gegen die Änderungen des Partlamentsbeteiligungsgesetzes

In einem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordert der Aachener Friedenspreis unter diesem Motto auf, gegen die geplanten Änderungen des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) im Bundestag zu stimmen.

Forderung: Genereller Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr!

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gemäß Art.24 GG darf die Bundeswehr zwar auch außerhalb des NATO-Territoriums eingesetzt werden. Das Gericht sieht aber einen generellen Parlamentsvorbehalt beim „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ vor, weshalb die Einsätze stets vom Bundestag genehmigt werden müssen.

Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Einbindung?

Am 16. Juni 2015 legte die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr unter dem Vorsitz von Volker Rühe offiziell ihren Bericht vor (Bundestagsdrucksache 18/5000).
In erster Lesung hat nun der Bundestag am vergangenen Freitag, den 26.1.2016, einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten. Er enthält Änderungen am Parlamentsbeteiligungsgesetz, wonach die Mandatspflicht von der Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Einbindung in bewaffnete Konflikte abhängig gemacht werden soll.

Nach offiziellen Äußerungen der Bundesregierung wird zwar betont, dass die Abgeordneten auch künftig über Kampfeinsätze entscheiden. Die Gesetzesinitiative beinhaltet aber in jedem Fall eine Aufweichung des Parlamentsvorbehaltes, der dazu führt, dass sich die Regierung zukünftig für deutlich weniger Bundeswehreinsätze im Bundestag rechtfertigen muss.

Jetzt schneller in die Kriegseinsätzen

Ziel dieser Aufweichung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ist unverkennbar zum einen, den Weg zu neuen Kriegseinsätzen zu ebnen. Und zum anderen, eine Diskussion über solche Einsätze von vornherein zu unterbinden und sie damit verstärkt der Aufmerksamkeit der kritischen Öffentlichkeit zu entziehen.

Diese Einschränkungen des Parlamentsvorbehalts sind nicht hinnehmbar.
Wir fordern die Parlamentarier daher dringend auf, dieser Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes nicht zuzustimmen. 

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