Illegale Lieferung von Brennelementen zum AKW Doel/B!
29. Januar 2021 | Veröffentlicht von Stop Tihange Deutschland e.V. / ws, Keine KommentareStrafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aachen gestellt!
Die defekte AKWs in Doel laufen wegen illegaler Lieferung von Brennelementen aus Deutschland weiter!
Der Kampf um die Verhinderung der Lieferung von Brennelementen für das Atomkraftwerk Doel geht in die nächste Runde.
Stopp-Tihange-Deutschland und andere Umweltorganisationen haben Strafanzeige gestellt gegen Brennelemente-Hersteller und das Bundesamt für die Liefergenehmigung von radioaktiven Stoffen.
Obwohl juristisch verboten, wurden nun im Januar Brennelemente von Lingen nach Doel transportiert.
Schon im April 2020 hatten Privatpersonen und ‚Stop Tihange Deutschland e.V.‘ gegen den Export von Brennelementen nach Doel erfolgreich Widerspruch eingelegt. Damit war ein Export zunächst untersagt.
Diesem Einspruch hat der Brennelemente-Hersteller (ANF) seinerseits dann juristisch widersprochen und war – nach längerem hin und her – Mitte Dezember damit erfolgreich. Eigentlich hätte AFN umgehend die Brennelemente legal über die Grenze bringen können – hätten sie (aus Arroganz) nicht geglaubt, beliebig Zeit zu haben.
Aber in der Folge hat der BUND-NRW dann EBENFALLS Widerspruch eingelegt. Und dem BUND-NRW stehen als verbandsklageberechtige Vereinigung juristisch andere Möglichkeiten zur Verfügung als Privatpersonen (von STD). Durch seinen Einspruch setzte sich das Exportverbot weiter fort.
Die Straftat
Trotz dieses eindeutigen Exportverbots, das seit dem 07.01.2021 bestand, hat ANF am 18., 20. und 21. Januar Brennelemente illegal geliefert. Da die Transporte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit über die Grenze (Lichtenbusch) in Aachen erfolgt sind, ist die Straftat in der Zuständigkeit der Aachener Staatsanwaltschaft.
Aus diesem Grund hat Stop Tihange gestern beim Amtsgericht Aachen gegen die verantwortlichen Personen der Herstellerfirma ANF/Framatom in Lingen sowie gegen die zuständige Behörde BAFA Strafanzeige gestellt.
Eine identische Straftat
In einem aktuell identischen Fall hat sich ANF ebenfalls über geltendes Recht hinwegsetzt. Auch dort bestand ein Exportverbot, trotzdem wurde geliefert, hier an das AKW Leibstadt (CH). Im Fall Leibstadt gibt es ebenfalls Strafanzeigen wegen „Unerlaubtem Umgang mit radioaktiven Stoffen“.
ANF und BAFA müsste der Umgang mit radioaktivem Material untersagt werden!
Abgesehen von der strafrechtlichen Situation für die verantwortlichen Personen ist es inakzeptabel, wie unzuverlässig die ANF beim Umgang mit radioaktiven Material ist. Damit schließt sich ANF als seriöser Lieferant aus der nuklearen Produktionskette aus. „Ich habe es bislang nicht für möglich gehalten, dass private Firmen sich wagen mehrfach Spaltbares Material ohne Genehmigung zu exportieren und das auch noch ohne jegliche Intervention von staatlicher Seite. Ein solches Vorgehen schreibt man eher anderen Staatsformen zu“, so Jörg Schellenberg von Stop Tihange in Aachen.
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