Ein kleiner Lichtblick
20. Mai 2026 | Veröffentlicht von Walter Schumacher, Keine KommentareRügemer gewinnt Urheberrechtsstreit gegen ‚Berliner Zeitung‘
Oder ist das eher ein Schritt zum Trauern?
Mittlerweile hat man sich schon fast dran gewöhnt, dass das, was wir mal mit ‚Dem Bürgerlichen Rechtsstaat‘ im positiven Sinne meinten, Stück für Stück verloren geht. Das zeigt sich an vielen vielen Beispielen. Jetzt gibt es aber tatsächlich mal ein Lichtblick, der an die früheren Zeiten erinnert, wo man doch einen höheren Glauben an den Rechtsstaat hatte. Uns erreichte die Nachricht, dass Werner Rügemer als Autor einen Prozess wegen seiner Urheberrechte gegen die Berliner Zeitung gewonnen hat
OLG Köln: Rügemer erwirkt erstmaliges medienrechtliches Urteil in Deutschland
Nach drei Jahren Durchgang durch die überlastete deutsche Justiz hat Werner Rügemer ein in Deutschland erstmaliges, medienrechtliches Urteil erwirkt: Die Berliner Zeitung hatte 2023 bei ihm einen Artikel zum Rüstungskonzern Rheinmetall bestellt, dann aber bei der Veröffentlichung des Textes die entscheidenden Passagen zu den damals drei wichtigsten Aufrüstungspolitikern gestrichen: Pistorius, Strack-Zimmermann und Henning Otte (CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Celle, wo die größte Rheinmetall-Fabrik steht und wo Rheinmetall-Spenden landen).
Die Zeitung wurde jetzt wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung – und dann auch noch zu einer Entschädigungszahlung an den Autor verurteilt. obwohl (oder besser weil??) das Verändern von Texten „freier“ Autoren „branchenüblich“ ist, wie die Anwältin der Berliner Zeitung vor Gericht betonte. Diese „freien“ Autoren füllen heute zu vielen Zehntausenden die großen Medien, print, digital und auch die TV-Sender.
In 77 Jahren Bundesrepublik hat offensichtlich noch kein anderer Autor gegen diese mediale Branchenüblichkeit geklagt.
Dazu Berichte aus der verdi-Journalisten-Zeitschrift M, aus dem portal „widerstaendig“
- https://widerstaendig.de/pressefreiheit-in-unserem-land/
- ttps://mmm.verdi.de/beruf/freier-autor-siegt-gegen-berliner-zeitung-107479/
- und sogar zweimal aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:
„Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“ von Jochen Zenthöfer – FAZ 21.04.2026
„Berliner Zeitung“ gegen Autor: Das Gericht stützt den freien Autor“ von Jochen Zenthöfer FAZ 22.07.2025,
Das Urteil ist wirklich wichtig für die Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland – muss aber erst noch weiter bekannt gemacht werden. ==> Aufforderung an unsere Leserschaft: Macht das bitte!
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