Direkt nach dem Recht auf Leben…

2. September 2013 | Veröffentlicht von Hannes Rader / ws, Keine Kommentare

…kommt das Recht auf Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht.

 

Nachtrag zu den Vorfällen beim Aktionstag #StopWatchingUs am 31.08.13 in Aachen

 

Das Aachener Bündnis #StopWatchingUs wurde bei der Durchführung seines Aktionstages teilweise von Ladenbesitzern gestört. Von Beginn an standen Teile der umliegenden Geschäften den Demonstranten skeptisch gegenüber. Die Demonstranten fühlten sich unerwünscht und wurden mehrfach in Diskussionen verwickelt, die die Qualität der Veranstaltung minderten. Aufgrund dessen haben die Veranstalter noch einmal Rücksprache mit der Genehmigungstelle für Demonstrationen der Polizei NRW gehalten.

 

So bestätigte ein Verantwortlicher, dass das Demonstrationsrecht sehr hoch im Wertesystem unserer Bürgerrechte verankert sei und direkt nach dem Recht auf Leben käme. Kommerzielle Interessen müssen bei angemeldeten und genehmigten Demonstrationen dementsprechend auch einmal zurück gestellt werden.

 

Eine Ladenbesitzerin bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung und forderte die Zulassungspapiere nicht nur zur Ansicht, sondern zum Fotokopieren ein. Dies verweigerte der Versammlungsleiter ihr nicht, hätte dies aber durchaus tun können.

Die Dame bestand des Weiteren darauf, dass die Demonstranten nicht auf dem Bürgersteig vor ihrem Laden stehen dürften, auch wenn sie nicht den Eingang blockierten. Dabei berief sie sich darauf, der Bürgersteig unmittelbar vor ihrem Laden sei Privatbesitz. Dies ist allerdings nicht ganz korrekt, wie uns der Verantwortliche bei der Behörde bestätigte. Für Bürgersteige mag ein Sondergenehmigungsrecht für Anwohner oder Ladenbesitzer gelten, dies bedeutet jedoch nicht, dass der Bürgersteig kein öffentlicher Raum mehr ist. Ist die Veranstaltung genehmigt, kann ein Ladenbesitzer Demonstranten nicht den Zutritt verweigern.

Das gleiche gilt für Platzverweise, die ausgesprochen werden, weil Demonstranten Produkte anderer Geschäfte auf der eigenen Terrasse konsumieren. Genau dies verlangte ein anderer Ladenbesitzer, weswegen Teile der Demonstranten die Redebeiträge zeitweise nicht verstehen konnten. Wenig später beschwerte sich der gleiche Ladenbesitzer bei einem der Vortragenden in einer durchaus aggressiven Weise über die Worte des Moderators, was wiederum für Unruhe sorgte.

 

Die Veranstalter sind sehr bedauert, dass Demonstrationen von Einzelbürgern als so negativ empfunden werden. Obwohl von vorneherein deutlich gemacht wurde, dass die Veranstaltung eh nicht lange dauern würde und selbstverständlich genehmigt war, wurden die Demonstranten immer wieder mit sinnlosen Diskussion belästigt. Bedauerlich war auch, dass die Polizei aus unbekannten Gründen nicht anwesend war, um die Demonstranten gegen die Störungen zu schützen.

 

Die Kommentarfunktion für ältere Artikel ist geschlossen.

Bitte bleibe mit Deinen Kommentaren sachlich und respektvoll.

Kommentarregeln:

An jedem Artikelende gibt es eine Kommentarfunktion. Diese ist für 6 Tage nach Erscheinungsdatum freigeschaltet, danach ist die Kommentarmöglichkeit geschlossen.

Richtlinien für die Kommentare:

  • Rechte Hetze in den Kommentaren wird nicht geduldet.
  • Keine Beleidigungen, bleibt sachlich.
  • Bitte keine Abhandlungen oder sinnfreie Texte schreiben, fasst euch kurz
    (maximal ca. 2500 Zeichen)
  • Bitte nur relevante Inhalte posten.
Der Administrator behält sich vor, Kommentare die sich nicht daran halten zu löschen.