Die Rache von RWE gegen „Ende Gelände“

12. Februar 2017 | Veröffentlicht von Kurt Lehmkuhl / ws, Keine Kommentare

Der ‚Umweltzerstörer RWE‘ bewertet zivilen Ungehorsam als Straftat

Einen Strafbefehl über 300 Euro wegen Hausfriedensbruchs hatte die 43-jährige, freiberufliche Bildungsreferentin aus Dörverden in Niedersachsen nicht akzeptiert. Am Donnerstag musste sie sich deshalb bei einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht im rheinischen Erkelenz verantworten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach warf der ehemaligen Lehrerin vor, „widerrechtlich auf das Betriebsgelände“ des Energieriesens RWE Power eingedrungen zu sein.

Die Protestaktion „Ende Gelände“ 2015

Sie hatte sich an der Protestaktion „Ende Gelände“ beteiligt, als sie im August 2015 mit etlichen anderen Aktivisten gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II demonstrierte. Damals hatten rund 1000 Menschen den Tagebau besetzt, um gegen den Abbau der klimaschädlichen Braunkohle zu protestieren. Was für sie ein Akt zivilen Ungehorsams war, war für RWE eine Straftat. Aufgrund der Anzeigen von RWE nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.

Die Angeklagte will Klarheit

Das Verfahren hätte bereits nach fünf Minuten enden können, nachdem der Richter eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße angeboten hatte. Doch das war mit der energischen Frau nicht zu machen. Dadurch stand eine Vertagung im Raum, nachdem die Staatsanwaltschaft dem Antrag der Angeklagten, eine Laienverteidigerin beizuordnen, widersprochen hatte, weil gegen diese Laienverteidigerin ein Strafverfahren anhängig sei.

Juristische Selbstverteidigung statt „Laienverteidigung“

Und wieder machte die Frau nicht mit. „Dann verteidige ich mich eben selbst“, sagte sie pragmatisch. Sie sieht ihr Handeln im Rahmen von „Ende Gelände“ als richtig und zulässig an. „Wir müssen den weiteren Abbau von Braunkohle verhindern, wenn wir den Klimaschutz ernst nehmen wollen.“ Die Politik sei nicht in der Lage, „den Schalter umzulegen, deshalb muss jeder Einzelne etwas tun.“ Es sei „ganz schön dreist von RWE, Strafanzeige gegen mich zu erheben.“ Sie sei sich keiner Schuld bewusst, zumal sie nicht erkennen konnte, dass sie sich auf einem befriedeten Privatgelände befunden habe, als sie von der Polizei kontrolliert und des Platzes verwiesen wurde.
Sie habe „unmittelbar an der Abbruchkante“ des Tagebaus gestanden, erklärte ein Polizist im Zeugenstand. Auf ihrem Weg zurück habe er sie angesprochen. Er selbst habe hinter einem tischhohen Wall gestanden und die Szenerie beobachtet. Wie die Frau an den Rand der Grube gelangt ist, das konnte er nicht sagen.

Jetzt soll ein RWE-Mitarbeiter vor Gericht aussagen

Und hier setzte die Angeklagte an. Sie präsentierte dem Gericht drei Beweisanträge, mit denen sie feststellen lassen will, dass das Betriebsgelände nicht komplett eingegrenzt sei und dass dieses Gebiet mit Radfahrern und Spaziergängern wie ein „Naherholungsgebiet statt eines Firmengeländes“ wirke. Von einer durchgängigen Einfriedung, die für einen Hausfriedensbruch unabdingbar sei, könne keine Rede sein. Da sah sich der Staatsanwalt in einem eigenen Beweisantrag veranlasst, einen RWE-Mitarbeiter als Zeugen vorzuladen, um diese Behauptung zu widerlegen, – mit der Konsequenz, dass dem Richter nichts anderes übrig blieb, als zu einem neuen Termin, wahrscheinlich im März, zu bitten.

Die Angeklagte verlangt einen Freispruch!

Die Angeklagte fährt zufrieden nach Dörverden zurück. Sie will freigesprochen werden. Einen Schritt zu einem Freispruch glaubt sie gemacht zu haben. Mit ihr freuen sich die Aktivisten, die sie in großer Schar moralisch unterstützen. Sie werten es als Erfolg, „dass jetzt zum ersten Mal ein RWE-Mitarbeiter vor Gericht erscheinen muss.“

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