Die Gedanken sind frei !

10. Mai 2020 | Veröffentlicht von , Keine Kommentare

Fünfte „Mahnwache für unsere Grundrechte“

An den letzten vier Samstagen hatte Ansgar Klein jeweils eine Veranstaltung unter dem Titel ‚Mahnwache für unsere Grundrechte‘ angesetzt und durchgeführt. Diese hatten allesamt die Stoßrichtung, sich gegen die viel zu scharfen Einschränkungen der Bürgerrechte zu wehren: Die Seriosität der Einschränkungsbegründungen und damit deren Angemessenheit wurde heftig angezweifelt!

Auf diesen Veranstaltungen wurde immer wieder die konsequente Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte gefordert und versucht aufzuzeigen,

  • dass viele der Einschränkungen weit über das Maß hinausgingen
  • und dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass diese Einschränkungen zu einer Dauereinrichtung werden!

An diesem Samstag (9.Mai) sollte es wieder solch eine Veranstaltung geben – aber es wurde viel komplizierter:

Die Anmeldung für heute war zuerst abgesagt worden mit der Begründung, dass eine andere, zeit- und ortsgleich angemeldete Veranstaltung Vorrang habe.
Als alternative Versammlungsorte vorgeschlagen wurden, kam vom Amt für „Sicherheit und Ordnung“ der eigentliche Ablehnungsgrund: Der Anmelder Dr. Ansgar Klein hätte sich bei den letzten 4 Samstagen nicht kooperativ genug gezeigt und würde daher nicht mehr als Versammlungsleiter akzeptiert. Update: Unter [4] veröffentlichen wir den Ablehnungsbescheid, unter [5] dazu eine Erklärung von Ansgar Klein.

Daraufhin ist folgendes heute geschehen:

Schweige-Mahnwache von „Seebrücke“

Ab 14 Uhr führte die „Seebrücke“ eine Schweige-Mahnwache am Elisenbrunnen durch mit 15-20 Leuten durch [1]. Sie zeigten schweigend ein großes Transparent „Stoppt das Sterben – nicht die Retter!“.
Auf dem Boden des weitestgehend menschenleeren E-Brunnens hatten sie sechs A3-Texte (leider ausschließlich in Englisch!) ausgelegt, auf denen sie (völlig korrekt) die unmenschlichen Bedingungen beschrieben, die die Flüchtlinge z.Zt. im Flüchtlingslager Moria (auf Lesbos/GR) erleiden müssen!

Diese Aktion war vorher leider nicht öffentlich angekündigt worden (keine PM). Auch fehlte erstaunlicherweise das „Bürger*innen-Asyl Aachen“, das noch am letzten Samstag am Markt die Aktion für die Geflüchteten organisiert hatte – mit klaren und vernünftigen Redebeiträgen!

Kundgebungsteilnehmer der „Grundrechte Demo“ trudeln ein

Gegen 14:45 Uhr tauchten dann die ersten KundgebungsteilnehmerInnen auf, die bei der – schon am letzten Samstag öffentlich für 15 Uhr angekündigten Aktion „Mahnwache für unsere Grundrechte“ – dabei sein wollten. Schnell wurden es 100 Leute, viele mit selbstgemalten Tafeln und kleinen Plakaten und füllten den Platz. Auf einer Seite des E-Brunnens hatten sich etwa 20 „Meditierende“ hingesetzt, die schweigend den Lauf der Dinge um sich herum geschehen ließen.
Ansgar Klein teilte den Ankommenden mit, dass die angekündigte Mahnwache verboten sei und schlug vor, gemeinsam einen Spaziergang für unsere grundrechte zu machen.
Aber letztlich gab es
einen fließenden Übergang von der „Seebrücke“ zur „Folgeaktion“, was zu Unmut einiger Seebrücke-TeilnehmerInnen und zu kleineren verbalen Auseinandersetzungen mit den anderen Demonstranten führte. Hierzu erreichte uns heute folgende Pressemitteilung der „Seebrücke“ [2].

Beginn eines nicht-genehmigten „Grundrechte-Spaziergangs“

Gegen 15 Uhr begann dann ein erster Rundgang Richtung Geldkreislaufbrunnen. Nachdem die Polizei die ersten 50 Personen ziehen ließen, stoppte sie die Folgenden. Es war nicht klar, ob das an einer Rangelei lag, weil einer Presse-Fotografin von einer Person vom Ordnungsamt (oder der Polizei?) der Fotoapparat aus der Hand gerissen und beschädigt wurde – oder aber ob die Polizei die Anzahl der Spaziergänger limitieren wollte.

Darauf kehrten die erste Gruppe zurück. Es entstanden Diskussionen auf dem ganzen Elisenbrunnenplatz. Erneut setzte sich eine Spaziergängergruppe in Bewegung – aber in die entgegengesetzte Richtung. Diesmal waren es rund 100 Spaziergänger, während weitere 80 am und im Elisenbrunnen sitzen blieben.

Nachdem die Spaziergänger wieder am Elisenbrunnen eintrafen, gab es erneute Diskussionen, und nach einem kurzem Aufenthalt eine dritte Runde, an der sich über 180 Menschen beteiligten.

Als alle erneut am Elisenbrunnen eintrafen, setzten sich die allgemeinen Gespräche unter den über 200 versammelten Menschen fort, weil es keinerlei Lautsprecher- oder sonstige Ansagen gab.

Die Gedanken sind frei!

Jemand stimmte dann spontan das berühmte Lied an, das aus den 1848-er Jahren stammt: „Die Gedanken sind frei“!
Erst etwas zaghaft – aber bei der dritten Wiederholung hatten so viele eingestimmt, dass das Lied überall am Platz hörbar wurde.
Alle Nebengespräche hörten auf und ein allgemeines Schweigen und Aufhorchen war spürbar. Und dann sangen spontan ALLE Leute auf dem Platz mit – zwar wenig text-sicher – aber trotzdem war es ein allgemeines, befreiendes Singen über dem ganzen Elisenbrunnen!

Schließlich endete alles in einem gemeinsamen, minutenlangen begeisterten Klatschen, und die Veranstaltung war damit offensichtlich kollektiv beendet.

Nächsten Samstag wieder am gleichen Ort zur gleichen Zeit?

Überall wurde noch geredet „… das müssen wir nächsten Samstag wiederholen“ – und die Menschentrauben lösten sich auf und verließen den Platz.

Nochmal zum Liedtext

Für zukünftige Fälle dokumentieren wir hier schon mal den vollständigen Liedtext [3]. Vielleicht finden sich ja freundliche Helfer, die den Text beim „nächsten Mal“ auf Papier verteilen!

Anmerkungen

[1] Zur „Verdrängung am E-Brunnen

Bei späteren Nachforschungen hat sich herausgestellt, dass
a) die „Seebrücke“ die Schweigeveranstaltung bis 17 Uhr (!!) geplant hatte.
b) die Anmelderin in der Vorwoche eine analoge „Seebrücke“-Veranstaltung am Theaterplatz (in Sichtweite vom E-Brunnen) organisiert hatte und daher eigentlich wissen musste, dass schon seit fünf aufeinanderfolgenden Samstagen die „Grundrechte-Demo“ am E-Brunnen stattfanden. Insofern entsteht die Frage ob das eine „zufällige Überschneidung“ war oder eher eine „Verdrängungsmaßnahme“ unter Nutzung des Versammlungsrechtes war.

[2] Pressemitteilung der Seebrücke von 10.5.20

„Wir, von der Seebrücke Aachen, haben heute entschieden eine am Elisenbrunnen für den Zeitraum von 14:00 bis 17:00 Uhr genehmigte Kundgebung für die Evakuierung der überfüllten Flüchtlingslager und einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten vorzeitig abzubrechen.
In kurzer Zeit hatten sich zahlreiche Teilnehmer*innen einer nicht genehmigten Demonstration um uns herum aufgestellt. Viele von ihnen kamen uns, ohne einen Mundschutz zu tragen, körperlich sehr nah.
Unserer wiederholten Aufforderung, im Gespräch einen gewissen Abstand einzuhalten oder einen Mundschutz zu tragen, kamen sie nicht nach.
Unsere Versuche einer friedlichen Einigung mit der Bitte, dass die Anwesenden ihre Demonstration an einem anderen Ort fortführen, scheiterten.
Einige Teilnehmer*innen der Seebrücke Kundgebung wurden ausgelacht und angeschrien. Unter diesen Umständen haben wir entschieden, unsere Kundgebung frühzeitig um 15 Uhr zu beenden.
Zudem wollten wir verhindern, dass es bei der Durchsetzung unseres Versammlungsrechts zu Konflikten zwischen der Polizei und den weit über 100 Teilnehmer*innen, der nicht genehmigten Demonstration kommt.

Wir sind erschrocken über die heutigen Vorkommnisse und finden es traurig und alarmierend, dass unsere Kundgebung auf diese Weise gestört und faktisch unmöglich gemacht wurde.

[3] Liedtext zu „Die Gedanken sind frei“

1. „Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei,
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen.
Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei.

2. Und sperrt man mich ein
im finsteren Kerker,
das alles sind rein
vergebliche Werke;
denn meine Gedanken
zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei:
die Gedanken sind frei.

3. Drum will ich auf immer
den Sorgen entsagen
und will mich auch nimmer
mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen
stets lachen und scherzen
und denken dabei:
die Gedanken sind frei.“

[kraz-Kommentar zu dieses Freiheitslied
„Die Gedanken sind frei“ ist ein politisches Lied. Sein Ursprung geht auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück, also auf die Zeit der Unterdrückung durch absolutistische Herrscher, von denen es innerhalb des Deutschen Bundes viele gab. Im Gefolge der Französischen Revolution wuchs daher auch in den zersplitterten deutschsprachigen Gebieten – ein „Deutschland“ gab es noch nicht – der Wunsch nach physischer, geistiger und politischer Freiheit bei staatlicher Einheit.“

==> Informiert Euch mal über die damaligen Geschichte!!
==> Und benutzt bitte nicht die dümmlich-naive fünfte Strophe („Ich liebe den Wein, mein Mädchen vor allen …“)]

[4] Ablehnungsbescheid der Stadt Aachen, Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, 7.5. 2020

Sehr geehrter …

mit Mail vom 06.05.2020 beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der von Ihnen beabsichtigen Versammlung am 09.05.2020 alternativ am „Geldbrunnen“ am „Klenkes oder dem „Platz vor dem Stadttheater“ in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr anlässlich der Mahnwache zur Verteidigung unserer Grundrechte und zum Gedenken an die Befreiung vom Hitler-Faschismus vor 75 Jahren“.

Verbote von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen größerer Zahlen von Menschen gemäß §§ 16,28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten nach ausdrücklicher Klarstellung durch das Ministerium des Innern des Landes NRW vom 13.03.2020 auch für das Versammlungsrecht.

Insoweit bedarf die Durchführung der von Ihnen beabsichtigten Versammlung aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Lage gemäß § 11 Abs. 6 der geltenden Coranaschutzverordnung vom 16.04.2020 in der derzeit geltenden Fassung (GV.NRW, S. 333b) einer gesonderten Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde, hier der Stadt Aachen.

Auf dieser Grundlage wurden bislang seitens der hiesigen Behörde entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt, sofern die Veranstalter die für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen sicherstellen.

Auch Ihnen wurden als verantwortlichem Versammlungsleiter infektionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung Ihrerseits beabsichtigter Versammlungen unter entsprechenden Auflagen erteilt.

Nach den hier vorliegenden und gewonnenen Erkenntnissen aus den unter Ihrer verantwortlichen Leitung durchgeführten Versammlungen kommt die Erteilung einer neuerlichen Ausnahmegenehmigung für die beabsichtigte Versammlung am 09.05.2020 nunmehr nicht in Betracht.

Bereits wiederholt musste festgestellt werden, dass die mit den jeweiligen Ausnahmegenehmigungen angeordneten infektionsschutzrechtlichen Auflagen Ihrerseits nicht eingehalten wurden. Die Häufung dieser Feststellungen lässt nur den Schluss zu, dass Sie – unter Missachtung der geltenden Gesetzeslage – auch nicht bereit sind, maßgebliche Anordnungen zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung zu beachten, bzw. gar umzusetzen.

Anlässlich der von ihnen am 25.04.2020 abgehaltenen, im Vorfeld meinerseits genehmigten, Versammlung mussten Sie durch den hiesigen Außendienst mehrfach auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen, hier insbesondere die einzuhaltenden Mindestabstände, hingewiesen werden. Darüber hinaus wurden Sie bzgl. des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen» von der Polizei vor Ort eindringlich auf das geltende Vermummungsverbot hingewiesen. Dennoch heben Sie es als verantwortlicher Versammlungsleiter unterlassen, für die Einhaltung dieses Verbotes durch die anwesenden Teilnehmer gemäß der Anordnung der Polizei zu sorgen.

Auch im Rahmen der von Ihnen am 02.05.2020 abgehaltenen Versammlung wurden die zwingend erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz von ihnen ausweislich der vorliegenden Berichte des hiesigen Außendienstes sowie der Polizei in erheblichem Umfang nicht erfüllt. So wurden weder die Mindestabstände der Teilnehmer untereinander noch zu unbeteiligten Dritten eingehalten. Unbeteiligten Dritten war es nicht zu jedem Zeitpunkt der Versammlung möglich, den Durchgang zur Rotunde am Elisenbrunnen zu nutzen ohne dabei den erforderlichen Mindestabstand zu den Versammlungsteilnehmern“ zu unterschreiten.

Selbst nach mehrfacher erfolgter Aufforderung des hiesigen Außendienstes sowie der Polizei, die Teilnehmerzahl auf den genehmigten Rahmen zu beschränken und für die Einhaltung der Mindestabstände zu sorgen, sind Sie Ihrer Verpflichtung als verantwortlicher Versammlungsleiter nicht ansatzweise nachgekommen und haben diesen nicht Folge gefeistet. Vielmehr haben Sie Zuhörer – dessen ungeachtet – zum zivilen ungehorsam, hier explizit dem Stürmen von öffentlichen Plätzen und dem Leisten von Widerstand, aufgerufen. Auch nach Beendigung der Mahnwache haben Sie die Versammlung erst nach mehreren Minuten aufgelöst Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich ca. 30 Personen weiterhin dicht bei einander stehend am Versammlungsort aufgehalten.

Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die von Ihnen für den 11.04.2020 vorgesehene Versammlung „Mahnwache zur Verteidigung unserer Grundrechte“ trotz des – die erforderliche Ausnahmegenehmigung betreffenden – ablehnenden Bescheides vom 09.04.2020, somit ohne die notwendige infektionsschutzrechtliche Erlaubnis, als auch ohne die zwingend notwendige Bestätigungsverfügung der Polizei, durchgeführt wurde.

Im Hinblick auf die derzeit vorherrschende Pandemielage aber ist dem Schutzgut der Gesundheit der gesamten Bevölkerung nach wie vor höchste Priorität einzuräumen. Dies gilt auch trotz – und gerade wegen – der inzwischen teilweise beschlossenen Lockerungen der Schutzmaßnahmen durch den Landesgesetzgeber; Das Interesse am Schutz der Allgemeinheit vor einer erneuten Ausbreitung von Infektionen wiegt deutlich schwerer als für Interesse an der Durchführung der VOR Ihnen beantragten Versammlung.

Mit Blick auf die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeerteilung kann eine infektionsschutzrechtliche Ausnahme vom Veranstaltungsverbot gemäß § 11 Ab& 61.Vm § 14 der Coronaschutzverordnung unter Würdigung der nachweisbaren Fakten nicht erteK werden. Die beantragte Erlaubnis wird daher abgelehnt.

Auf Grund des erst kurzfristig am 06.05.2020 gestellten Antrages wird gem. § 28 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. a des Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 {GV. NRW. S, 602) das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244) geändert worden ist von der Anhörung abgesehen, da durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblich Frist in Frage gestellt würde und ein ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht

Rechtsbehelfsbelehrung: ….

[5] Erklärung von Ansgar Klein dazu:

„Erklärung zu den Vorgängen zu der für den 9. Mai 2020 geplanten ‚Mahnwache für unsere Grundrechte‘ von Dr. Ansgar Klein

Für Samstag, den 9. Mai 2020 hatte ich – zum 5. Mal – zu einer ‚Mahnwache zur Verteidigung unserer Grundrechte‘ am Aachener Elisenbrunnen eingeladen, am 3. Mai bei der Polizei angemeldet und gleichzeitig beim Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen (Ordnungsamt) eine Ausnahmegenehmigung von der Coronaschutzverordnung beantragt, was für eine ‚Versammlung von mehr als zwei Personen‘(!) notwendig war.

Diese Ausnahmegenehmigung war für den 25. April und für den 2. Mai für die angemeldete Personenzahl von 25 auch erteilt worden. Wegen der wachsenden Teilnehmerzahlen an diesen beiden Samstagen hatte ich für den 9. Mai 140 Personen angemeldet.
Am 4. Mai erhielt ich vom Ordnungsamt die Antwort: „ …am 09.05.2020 findet in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum und Ort bereits eine andere Versammlung statt. … Ich weise zudem darauf hin, dass aus Gründen des Infektionsschutzes und der derzeitigen Pandemielage eine Versammlung mit 140 Teilnehmern nicht möglich ist. Die maximale Teilnehmerzahl beläuft sich derzeit auf 25 Personen.“ In dieser Antwort sind gleich zwei Falschaussagen: „derzeitige Pandemielage“ und „25 Personen“. Ich hatte auf der Mahnwache am 2. Mai, die von einem Vertreter des Ordnungsamtes beobachtet wurde, an Hand von Daten des Robert-Koch-Instituts deutlich gemacht, dass die Covid-19-Grippewelle schon um den 15./16. März ihren Höhepunkt überschritten hatte, also ist es schlicht falsch, am 4. Mai von einer „derzeitigen Pandemielage“ zu reden. Ferner ist die Beschränkung auf „25 Personen“ eine reine Willkürentscheidung des Ordnungsamtes.

Auf den oben zitierten Bescheid des Ordnungsamtes hin habe ich am 6. Mai für den 9. Mai, 15 Uhr, eine ‚Mahnwache zur Verteidigung unserer Grundrechte‘ angemeldet und zwar für 25 Personen am ‚Geldbrunnen‘: Ecke: Ursuliner/Hartmanstraße.
Was dann geschah, wie das Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen mit meiner Anmeldung für die Mahnwache und mit mir persönlich umgegangen ist, ist skandalös:

Die Anmeldung war per Mail am 6.Mai um 12:29 Uhr an Polizei und Ordnungsamt ergangen. Da die Genehmigung für die Mahnwachen am 2.Mai seitens Ordnungsamt und Polizei innerhalb von nur 29 Stunden nach Anmeldung erteilt worden war, erkundigte ich mich im Laufe des Vormittags des 7. Mai mehrmals telefonisch beim Ordnungsamt nach dem Stand der Bearbeitung meiner Anmeldung.
Ich erhielt recht merkwürdige, hinhaltende Antworten, obwohl ich darauf hinwies, dass die Genehmigung doch eine reine Formsache sein müsse, da die Genehmigungen schon zwei Mal innerhalb kurzer Zeit erteilt worden seien und die Zeit bis zur Veranstaltung knapp würde. Warum der ablehnende Bescheid des Ordnungsamtes erst nach 16 Uhr am 7. Mai eintraf, wurde nur allzu deutlich an den seitenlangen ‚Begründungen‘ der Ablehnung (Anlage). Die ‚Ordnungshüter‘ hatten ein Konvolut aus Halbwahrheiten, Beschuldigungen und Behauptungen zusammengestrickt, das einerseits an Polizeistaats-Methoden erinnert bei Formulierungen wie: „ausweislich der vorliegenden Berichte des hiesigen Ordnungsamtes und der Polizei“ und andererseits Aussagen enthält, die geradezu den Tatbestand der Verleumdung bzw. der ‚üblen Nachrede‘ darstellen, wogegen ich mir juristische Schritte vorbehalte.

Würselen, den 10.5. 2020, Dr. Ansgar Klein

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