Bußgelder als politisches Disziplinierungsmittel?

10. November 2020 | Veröffentlicht von , Keine Kommentare

ACC vom Ordnungsamt/Polizei gezielt verfolgt?

Wie schon seit Monaten zog auch diesen Montagabend der ‚Aachener-Corona-Chor‘ (ACC) wieder singend durch Aachen: unter Einhaltung der befohlenen Abstände und dort – wo (mittlerweile in div. Fußgängerzonen) die entsprechende Verpflichtung besteht – auch mit Masken.
Und wie schon vor drei Wochen, gab es auch diesmal wieder Ärger durch die Polizei und das Ordnungsamt Aachen. (hier der damalige kraz-Bericht)

Es sollte eigentlich ein netter Abend werden.

Die Chor-Gruppe zog singend durch mehrere Straßen und Plätze. Wegen des mittlerweile bestehenden Drucks befolgt der ACC als Vorsichtsmaßnahme sogar die Devise „lieber ‚2,5m‘  statt ’nur 2′ Meter als Abstand“!
Die Zuschauer/Zuhörer reagierten wie immer: einige fanden es „sehr positiv“, andere signalisierten, „da sind Bekloppte“.

Vielleicht gefällt den Aachener Ordnungshütern dieses Singen nicht?

Zum zweiten Mal wurde also am Montag diesem Grüppchen aufgelauert und versucht, über den Umweg „Bußgeldverfahren“ unbotmäßigen Menschen politisch zu „disziplinieren“. Ob dieses Vorgehen gegen mögliche „Masken-Gebots-Verstößen an der frischen Luft“ auch wirklich  etwas mit dem Interesse am Gesundheitserhalt der Menschen zu tun hat, erschließt sich nicht jedem!

Was ist konkret geschehen?

Am Rehmplatz tauchte das Ordnungsamt mit Auto und Personal erstmals auf, entfernte sich aber wieder. Der ACC zog dann über div. Plätze und Straßen weiter. In der Harscampstraße wurde der singende ACC dann auseinander getrieben:
Ein Polizeiwagen tauchte auf. Mehrere Beamte gingen offensiv auf die ACC-Gruppe zu – und diese zerstreute sich in Untergrüppchen in diverse Richtungen. Diese wurden von Polizei und Ordnungsamt verfolgt. Mitglieder des ACC berichteten von einer sehr hohen „Arbeits“-Motivation der Ordnungs-Amtler:

  • Eine Untergruppe des ACC wurde an der Normaluhr/Ecke Zollernstrasse, durch vier Einsatzwagen der Polizei eingekreist. 6 Beamte „kümmerten sich um diesen Teil des Chors, letztlich wurden vier Mitglieder „eingefangen“. Ein Bußgeld wurde nicht verlangt. Erst als einer fragte, wieso die Personalien aufgenommen würden, sagte einer der Polizisten wörtlich: „Wegen des nicht eingehalten Abstandes. Das ist ein Verstoß gegen das IfSG.“. Auf die Frage „und wie wollen Sie das beweisen?“ antwortete der Beamte „Nach Augenschein.“
    Da keineR das damit verbundene Bußgeld akzeptieren wollte, wurden allen entsprechende Busgeldverfahren angekündigt.
  • Eine andere Vierer-Gruppe wurde von einem Polizeifahrzeug gestellt. Bei denen wurden „nur“ die Personalien festgestellt, ohne dass ihnen ein konkretes Vergehen genannt wurde.

Welch persönliche Konsequenzen aus diesen Kontrollen für die ACClerInnen entstehen werden, wissen wir noch nicht.
Wir werden berichten ….

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