„AfDler töten“ in Aachen erlaubt

28. Mai 2024 | Veröffentlicht von Dr_Mona_Aranea, 8 Kommentare

Geht’s noch, Staatsanwaltschaft Aachen?!

Das im Januar bei einer regierungstreuen Demonstration gezeigte Banner mit der hasserfüllten Botschaft „AfDler töten“ [1] bleibt ohne juristische Konsequenzen!

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Verfahren gegen die Urheber und Träger des Banners, die so genannte Antifa-Jugend Aachen, eingestellt. 

RTL West hat die unfassbare Begründung der Staatsanwaltschaft Aachen veröffentlicht: Das Banner stelle weder eine Aufforderung zu Straftaten noch eine Beleidigung dar, sondern „einen sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung“. [2]

Für einen Sachbezug von „AfDler töten“ als Aussage müssten in relevanter Anzahl Verurteilungen gegen AfD-Mitglieder oder AfD-Anhänger wegen Mordes oder Totschlags vorliegen, was eindeutig nicht der Fall ist. Ein Sachbezug von „AfDler töten“ als Aufforderung lässt sich nur dann annehmen, wenn die gezielte Tötung von Mitgliedern, Anhängern und gewählten Mandatsträgern der größten deutschen Oppositionspartei in Deutschland keine Straftat mehr darstellt, sondern „einen sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung“.

Geht’s noch, Staatsanwaltschaft Aachen?!

@Dr_Mona_Aranea

Anmerkung kraz

[1] Den ersten Teil des Spruches könnte man (gutwillig) noch so interpretieren, dass damit gemeint ist, dass die AFD-ler ihrerseits andere Menschen töten würden – übrigens das gleiche Wort“spiel“ wie es ‚Die Partei‘ auf ihren Wahlplakaten mit ‚Nazis töten‘ macht.)
Aber in Kombination mit dem zweiten Satzteil wird beides zusammen ein Aufforderungssatz an die Leser etwas zu TUN:
==> nämlich die AFD-ler bitteschön zu töten und dann die Nazis auch abzuschieben …
Aber die Staatsanwaltschaft hat jetzt anders entschieden – die Wege der deutschen Justiz sind eben unergründlich!!

[2] Hier die wörtliche Erklärung der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung

„Nach eingehender Prüfung der Geschehnisse am Ereignistag, der zahlreichen hier eingegangener Strafanzeigen sowie einer im Internet veröffentlichen öffentlichen Stellungnahme der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner ist ein strafbares Verhalten der handelnden Personen nicht festzustellen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren daher eingestellt.

Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung ,AfDler töten.‘, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft.

Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.

Die Feststellung der Personalien der etwaig beteiligten Personen war angesichts der rechtlichen Bewertung des Banners als zwar zugespitzte, jedoch straflose Äußerung im politischen Meinungskampf nicht veranlasst.“

Also darf man „AfDler töten“ weiterhin auf Transparente schmieren, aufs T-Shirt drucken, mittels U-Bahn-Werbung verbreiten oder bei der kommenden EU-Wahl als Werbeslogan verwenden? Naja, so weit wollte die Staatsanwaltschaft Aachen nicht gehen:

[Und damit Linke bloss nicht auf die Idee kommen zu schreiben „Deutsche Sodaten töten!“ dann noch folgender Nachtrag]

„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handelt und daraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende seien generell nicht strafbar. Neben dem Wortlaut der Erklärung waren für die abschließende strafrechtliche Beurteilung – wie bei allen Delikten, die Meinungsäußerungen zum Gegenstand haben – weitere objektive Umstände, die im Zusammenhang mit der Äußerung stehen, maßgeblich. Diese Umstände mussten vorliegend zunächst näher aufgeklärt werden.“

[in kraz nachgetragen am 5.6.]

Leser haben 8 Kommentare hinterlassen.

  • hanna hat kommentiert am

    Geht’s noch, @Dr_Mona_Aranea?
    Und an die KRAZ: Bitte genau hingucken. Es gibt keine zwei Satzteile, sondern zwei Sätze. „AFDler töten.“ Hier ist ein Punkt, der Satz also zu Ende. Der nächste Satz lautet „Nazis abschieben“. Der erste Satz stellt eine verkürzte Form eines postulierten Sachverhaltes dar, der zweite einen Imperativ.
    Der erste Satz mag ein makaberes Wortspiel sein.
    Aber nicht mehr und nicht weniger. Deshalb bin ich erleichtert, dass unsere Justiz ein kluges und deeskalierendes Urteil gefunden hat. Will @Dr_Mona_Aranea wirklich die Junge Antifa für diesen Banner in juristischen Konsequenzen sehen? Albern, haben wir wichtigere Themen. Es geht ihr eher darum, der Justiz für eine angebliche Abhängigkeit der angeblich unterdrückenden Regierung ein Fehlzeugnis auszustellen.
    Aber egal, was ich viel gravierender finde: Auch hier wieder die tendenzielle und ausdrückliche Verharmlosung der AFD im KRAZ Umfeld.
    (…Jaja, gleich kommt wieder „regierungstreu“ , „Mainstream“ und „selber mal nachdenken“.)

  • Jochen hat kommentiert am

    Die StA Aachen hat vermutlich den zweiten Satz „Nazis abschieben“ als eindeutig entlastenden Beweis gewertet, indem sie denklogisch die präzise Einordnung vorgenommen hat, dass man getötete AFDler, also Nazis, ja nicht mehr abschieben könnte.
    Die Formulierung der StA „nach eingehender Prüfung“ finde ich bei einem hierzulande bestehendem & von der EU auch kritisierten Konstrukt einer politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft allerdings unglücklich gewählt, da ggf. missverständlich: Man könnte es fälschlicherweise so verstehen, dass der Fall zuvor extern auf JM/BMJ-Ebene geprüft wurde und das Prüfergebnis dann bei der StA AC eingegangen ist.
    Danke jedoch an die StA für den ausdrücklichen Hinweis auf Einzelfallprüfung, der keinesfalls voreilig als Hintertüre für eine Gesinnungsjustiz gewertet werden darf. Vielmehr dürfte es eine Warnung an die AntiFa sein, dass bei verändertem Satzbau (danke auch an Hanna für den Hinweis dazu!) eine erneute Strafanzeige durchaus auch zu einem ganz anderen Ergebnis führen könnte!

    • hanna hat kommentiert am

      Häh? Natürlich ist nicht als Beweis herangezogen worden, dass man tote AFDler/ Nazis nicht abschieben kann. Können wir sachlich bleiben, wie es in den Kommentarregeln der KRAZ gewünscht ist? Danke für „Danke an Hanna“, gerne geschehen.

  • Die beabsichtigte Signalwirkung der Anti-Antifa-Jugend ist eindeutig – und sollte vor allem auf dem Hintergrund der jüngsten Angriffe, speziell auf „AfDler“…, strafrechtlich anders bewertet werden.
    Ein cleverer Schachzug, der verharmlosen od. ablenken soll bzw. beides: die Parole „Nazis abschieben“. Da sollte man die „Antifa-Jugend“ fragen, wen genau sie damit meint…? In diesen dystopisch-totalitären Zeiten sicher all jene, die zu den Querdenkern und „Antisemiten“ gezählt werden, Regimekritiker eben, wozu auch die „Corona- & Pandemie-Leugner“ gehören, allesamt bis dato auch als Nazis diffamiert…
    Egal, wie ich bzw. Hinz und Kunz dieses Plaket deuten möchte – die Aufforderung bleibt auch im Hinblick auf Semantik und trotz der wohl überlegten Interpunktion bei BEIDEN möglichen Interpretationen eindeutig. Dass es sich zudem um eine regierungstreue Demo handelte, kommt für mich erschwerend und bestätigend hinzu – für die Staatsanwaltschaft selbstverständlich nicht…
    „…vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit“ – wie oft in der Vergangenheit bis heutezu gilt freie Meinungsäußerung definitiv nicht für Regierungskritiker, seit die Grundrechte mit dem Schreddern des GG abgeschafft wurden.
    Zu meiner politischen Gesinnung zählt die AfD nicht: Falls „man“ mich hier wieder der rechten Ecke zuordnet…

  • Die beabsichtigte Signalwirkung der Anti-Antifa-Jugend ist eindeutig – und sollte vor allem auf dem Hintergrund der jüngsten Angriffe, speziell auf „AfDler“…, strafrechtlich anders bewertet werden.
    Ein cleverer Schachzug, der verharmlosen od. ablenken soll bzw. beides: die Parole „Nazis abschieben“. Da sollte man die „Antifa-Jugend“ fragen, wen genau sie damit meint…? In diesen dystopisch-totalitären Zeiten sicher all jene, die zu den Querdenkern und „Antisemiten“ gezählt werden, Regimekritiker eben, wozu auch die „Corona- & Pandemie-Leugner“ gehören, allesamt bis dato auch als Nazis diffamiert…
    Egal, wie ich bzw. Hinz und Kunz dieses Plaket deuten möchte – die Aufforderung bleibt auch im Hinblick auf Semantik und trotz der wohl überlegten Interpunktion bei BEIDEN möglichen Interpretationen eindeutig. Dass es sich zudem um eine regierungstreue Demo handelte, kommt für mich erschwerend und bestätigend hinzu – für die Staatsanwaltschaft selbstverständlich nicht…
    „…Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit“ – wie oft in der Vergangenheit bis heutezu gilt freie Meinungsäußerung definitiv nicht für Regierungskritiker, seit die Grundrechte mit dem Schreddern des GG abgeschafft wurden.
    Zu meiner politischen Gesinnung zählt die AfD nicht: Falls „man“ mich hier wieder der rechten Ecke zuordnet…

    • Thomas hat kommentiert am

      Ich bin es noch mal 🙂

      Ich halte fest: Sie sind nicht in der Lage zu benennen welche Meinungen Sie vor dem Hintergrund des „geschredderten Grundgesetzes“ nicht äußern dürfen. Sie können auch nicht sagen wer Sie denn daran hindert und auch nicht wie.

      Aber ich bin sicher, Sie werden solche offensichtlich inhaltslosen Sprechblasen auch weiter absondern solange Sie keiner fragt, was Sie eigentlich genau meinen.

  • Thomas hat kommentiert am

    Hallo Frau Breidenbach,
    und nun mal konkret.
    1.Was würden Sie gerne sagen aber dürfen es nicht?
    2.Wer verbietet es Ihnen?
    3.Mit welchen repressiven Instumenten werden Sie daran gehindert?
    (nicht als rhetorische Frage gedacht)

    Klar (und legitim ) ist natürlich, dass nicht alle Positionen überall gleichermaßen willkommen sind.
    Wenn Sie einen Vortrag über die optimale Zubereitung eines medium raer gebratenen Steaks halten möchten, werden Sie damit beim „Bundesverband für vegane Ernährung“ wenig Glück haben.
    [für Jochen in einfacher Sprache 🙂 ]

    Ich gebe Ihnen Recht, das man den Begriff „Nazi“ nicht durch inflationären Gebrauch verharmlosen sollte. Das ist allerdings auch nicht blöder als alle Menschen mit einer anderen Meinung als nicht denkende Systemlinge und manipulierte Schlafschafe zu dumpfen Opfern der mainstream Medien zu machen.

    Thomas

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