Zivilklausel für die RWTH: letzte Runde?

5. Juni 2013 | Veröffentlicht von Hannes Rader / ws, Keine Kommentare

Am Dienstagabend kamen rund 60 TeilnehmerInnen zu der Podiumsdiskussion „Ethische Grenzen der Wissenschaft – Keine Rüstungsforschung an Hochschulen und Universitäten“ ins SuperC der RWTH. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Aachener Friedenspreis und dem Arbeitskreis Antimilitarismus. Die Veranstaltung führte die bereits letztes Jahr angestoßene Diskussion darüber fort, ob die RWTH Aachen eine sogenannte Zivilklausel in ihre Satzung aufnehmen sollte.

Zu Gast waren Prof. Ernst Schmachtenberg (Rektor der RWTH), Prof. Erhard Denninger und Dr. Andreas Seifert. Denninger beschäftigt sich seit einigen Jahren mit verfassungsrechtlichen Fragen bezüglich der Zivilklausel. Seifert ist Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung und Träger des Aachener Friedenspreis 2011.

Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen, erläutert Seifert zu Beginn und bemerkt sodann, dass die RWTH diese bisher abgelehnt habe. Schmachtenberg erläuterte die Gründe dafür und argumentiert zunächst rein pragmatisch, ohne moralische oder ethische Dimension:

  • eine Anfrage an das Landesforschungsministerium bestätigte die Vermutung, die Klausel stelle einen Eingriff in die Forschungsfreiheit dar und sei zudem kein geeignetes Mittel, um die erwünschten Ziele zu erreichen

  • die RWTH als Einrichtung sei für Rüstungsforschung nicht geeignet

  • der sogenannte „Dual Use“ könne von der Hochschule oder einzelnen Wissenschaftlern nicht hinreichend definiert und abgeschätzt werden (Beispiel: Gummireifen können für Autos aber auch für Kampfjets eingesetzt werden)

  • ethische und moralische Fragen darüber, welche Technik in Kriegen eingesetzt wird und woran geforscht werden sollte (z.B. auch Gentechnik, Stammzellenforschung), müssten von der Politik und in Form von demokratischen Gesetzgebungsverfahren beantwortet werden

  • eine Selbstverpflichtung in Form einer Klausel schränke den Handlungsspielraum der RWTH zu stark ein, gerade als Technische Hochschule, denn es sei zu offensichtlich, dass Technik grundsätzlich in Kriegen verwendet werden könne

Als Jurist weist Denninger auf die genaue Unterscheidung zwischen Friedens- und Zivilklausel hin, wobei erstere weniger scharf als letztere sei. Beide seien aber aus juristischer Sicht mit dem Grundsatz der Forschungsfreiheit vereinbar, betont er.

Während der Diskussion werden auch Fragen der mangelnden Grundfinanzierung und der Einfluss der Drittmittel aufgeworfen. Schmachtenberg plädiert für eine bessere Grundfinanzierung und rückt die Frage in den Vordergrund, wie es eigentlich sein kann und passieren konnte, dass die Hochschulen in Deutschland mehrheitlich so unterfinanziert sind.
Die Argumente Schmachtenbergs können von vielen Teilnehmern nachvollzogen werden. Dennoch merken mehrere Teilnehmer an, sie hätten den Eindruck, man verstecke sich zu stark hinter bestehenden Gesetzen, der Verantwortung des Einzelnen und dem Argument, Technik an sich sei neutral. Denkbar wäre, zumindest die Friedensklausel als symbolischen Akt einzuführen, plädiert ein Teilnehmer. Eine andere Möglichkeit wäre zudem, eine Zivil- oder Friedensklausel in die Verträge mit Forschungspartner und –geldgebern aufzunehmen. Unklar bleibt, wie tief die RWTH mit Rüstungsunternehmen und-vereinen verstrickt ist. Auch bleibt unklar, ob der Vorschlag, Rüstungsforschung gezielt in bestimmte dafür vorgesehene Institute zu verlagern, wirklich sinnvoll ist. Dennoch kündigte Schmachtenberg an, mögliche Alternativen zu prüfen, darunter auch eine Verschärfung des Leitbildes der RWTH.

Hintergrund

Zu Beginn des Jahres 2012 forderte der Aachener Friedenspreis die beiden Aachener Hochschulen (RWTH & FH) auf, sich deutlich gegen jede militärische Forschung auszusprechen. Anlass war die damalige Erneuerung der Zivilklausel an der Uni Bremen, die seit 1986 bereits besteht. In der Folge hatten weitere Hochschulen (darunter die TU Berlin, Dortmund, Konstanz) eine solche Klausel eingeführt.
Am 26. Oktober 2012 hatten der Aachener Friedenspreis und die Hochschulgruppe der Grünen an der RWTH eine Podiumsdiskussion veranstaltet. Prof. Schmachtenberg konnte damals aus organisatorischen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, sprach sich zuvor aber gegen Rüstungsforschung, aber auch gegen eine Zivilklausel aus, da Rüstungsforschung an der RWTH ohnehin nicht relevant sei.

Artikel hierzu in der kraz:

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