Wir klagen an!

18. Februar 2025 | Veröffentlicht von Dr. Ansgar Klein, Keine Kommentare

und zwar alle, die uns auf Krieg einstimmen wollen!

Das war das Thema der Kundgebung der ‚Aachener für eine menschliche Zukunft‘ am Samstag, 15. Februar 2025 am Elisenbrunnen.
Das kalte Wetter war wohl mit Schuld daran, dass nur knapp 30 TeilnehmerInnen an der ‚Gerichtsverhandlung‘ des ‚Hohen Gerichts zu Aachen, Friedrich-Wilhelm-Platz‘ teilnahmen.
Während der Veranstaltung wurden, wie bei der 31. Kundgebung gegen den Krieg am 1.Februar, weitere Unterschriften gegen die Stationierung von US-Raketen in Deutschland (‚Berliner Appell‘) gesammelt.

Alle TeilnehmerInnen ernannte der ‚Präsident des Gerichts‘ Dr. A. Klein gleich zu Beginn zu ‚Schöffen‘ des ‚Hohen Gerichts‘ und stellte die ‚Anwälte‘ R. Schmid M.A. und Dipl.Ing, K. Schleisiek vor. (im Weiteren Anwälte A und B genann)

Präsident: Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir müssen uns ernsthaft Sorgen machen vor drohendem Krieg, nicht weil wir angegriffen werden sollen, wie einige Medien es der Russischen Föderation unter ihrem Präsidenten Wladimir Putin unterstellen, sondern weil es mehrere deutsche Politiker behaupten.

Es handelt sich dabei vor allem um folgende Personen:

  • den Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD,
  • den Verteidigungsminister Boris Pistorius, SPD,
  • den Kanzlerkandidaten der CDU/CSU Friedrich Merz,
  • den Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Auswärtigen Ausschuss Roderich Kiesewetter,
  • die Außenministerin Annalena Baerbock, GRÜNE,
  • den Wirtschaftsminister Robert Habeck, GRÜNE
  • und die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP.

Präsident: Meine Herren Anwälte! Die Klagebegründungen bitte!

Anwalt A: Olaf Scholz hat am 16. Februar 2024 die „Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine“ unterzeichnet. Der zweite Absatz dieses 10 Jahre gültigen Vertrages lautet: „Deutschland ist unerschütterlich in seiner Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der Grenzen, die seit 1991 international anerkannt sind,
Da die Krim aber seit März 2014 zur Russischen Föderation gehört, kann die „Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der Grenzen von 1991“ nur durch Krieg erreicht werden.
Scholz nennt jetzt die Friedensgespräche zwischen Trump und Putin „Diktatfrieden“. Scholz sollte wissen, dass der 1919 geschlossene Friedensvertrag von Versailles vor allem von deutschnationalen und rechtsextremen Politikern so genannt wurde und der mentalen Vorbereitung des 2. Weltkrieges diente.

Anwalt B: Pistorius verlangt von uns Deutschen „Kriegstüchtigkeit“! Er müsste wissen, dass „Kriegstüchtigkeit“ exakt die Eigenschaft ist, die Goebbels, der Propagandaminister unter Adolf Hitler im Juli 1944 von den Deutschen verlangte! Das ist Kriegshetze!

Anwalt A: Friedrich Merz und Marie-Agnes Strack-Zimmermann wollen der Ukraine deutsche Taurus Marschflugkörper liefern, mit denen russisches Territorium beschossen werden soll, und das geht nur mit deutscher personeller Beteiligung, was praktisch eine Kriegserklärung gegenüber Russland darstellt. Das ist „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ und damit strafbar!

Anwalt B: Roderich Kiesewetter hat erklärt, dass der Ukrainekrieg nach Russland getragen werden müsse, und er will jetzt, nachdem die Präsidenten Trump und Putin über ein Kriegsende in der Ukraine gesprochen haben, den Krieg mit einer „Koalition der Willigen“ fortsetzen. Kiesewetter wörtlich: Eine Koalition der Willigen innerhalb Europas muss die Führung übernehmen.“
Auch dies ist Kriegshetze!

Anwalt A: Annalena Baerbock hat schon vor längerer Zeit im Europarat erklärt: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“ und nennt jetzt die Friedensgespräche zwischen den Präsidenten Trump und Putin „Scheinfrieden“.

Anwalt B: Robert Habeck will 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts für Rüstung und Bundeswehr ausgeben. Eine Bundeswehr, die laut Grungesetz nur zur Landesverteidigung da ist, kommt mit 1,5 % vom BIP aus. Wer also mehr als das Doppelte fordert, will Kriegsvorbereitung.

Präsident: Wie sind die Worte und Handlungen der genannten Personen zu beurteilen?

Anwalt A: Dieses Säbelrasseln verstößt auf jeden Fall gegen die in der Präambel unseres Grundgesetzes verankerte Verpflichtung, „dem Frieden der Welt zu dienen“

Anwalt B: Es verstößt gegen den Art. 2 des 1990 bei der Wiedervereinigung geschlossenen 2+4- Vertrages. Dieser Artikel lautet:
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.

Anwalt A: So ist es genau im Artikel 26 unseres Grundgesetzes festgelegt.

Anwalt B: Ich zitiere weiter den Artikel 2 des 2+4- Vertrages: „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

Anwalt A: Die Gesetzesfassung von Art. 26 GG ist der § 13 VölkerStrafGesetzBuch, in dem es im Absatz 2 heißt: „Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Präsident: Sind also die genannten Damen und Herren Scholz, Pistorius, Merz, Kiesewetter, Baerbock, Harbeck und Strack-Zimmermann nach § 13 VölkerStrafGesetzBuch zu verurteilen?
Hohes Gericht! Ich bitte um Abstimmung! Wer für die Verurteilung der genannten Personen im Sinne des § 13 VölkerStrafGesetzBuch ist, den bitte ich um das Handzeichen: …
Gegenprobe: … Enthaltungen: … Ich stelle Einstimmigkeit bei einer Enthaltung fest.
Damit sind also die Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren zu verurteilen! Ich danke Ihnen!

Nach der ‚Gerichtsverhandlung‘*) gab es noch 3 Reden; eine von Robert Schmid zu ‚Kriegstüchtigen Deutschen‘ und zwei Reden von Ansgar Klein, eine zu „Raus aus der NATO“ und aus aktuellem Anlass – Karlspreis für U.v.d. Leyen – ein Beitrag zum ‚Monster EU‘. Alle Reden sind hier dokumentiert: https://www.ac-frieden.de/2025/02/10/6456/ . Für Musik zwischendurch sorgte Eckhardt mit seiner Musikbox.

*) Der Text der ‚Gerichtsverhandlung‘ ist frei verfügbar.

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