Werden AKW-Dokumente verheimlicht?

2. Mai 2013 | Veröffentlicht von Anti-Atom-Bündnis-Aachen / ws , Keine Kommentare

Was will die belgische Atomaufsicht (FANC) verschweigen?

60 km westlich von Aachen stehen in Tihange drei Atommeiler. Tihange 2 und Doel 3 (bei Antwerpen) sind seit dem Sommer 2012 abgeschaltet. Bei Untersuchungen wurden tausende bis zu 2,4 cm große Risse in dem 20 cm dicken Stahlmantel des Reaktordruckbehälters von Tihange 2 und Doel 3 gefunden.

Wo liegen die Risse genau?

In Verbindung mit den Rissen in den Druckbehältern dieser Atomreaktoren hat das Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie Nachforschungen zu den Rissen durchgeführt. Hierbei hat sich immer wieder gezeigt, dass Informationen fehlen.

Deshalb hat das Bündnis Experten hinzugezogen. Für deren Arbeit fehlten immer wieder Informationen, um den Sachverhalt hinreichend zu klären. Aus diesem Grund hat das Bündnis der belgischen Atomaufsicht FANC einen Fragenkatalog übermittelt.

In Verbindung mit den Rissen in den Druckbehältern dieser Atomreaktoren hat das Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie Nachforschungen zu den Rissen durchgeführt. Hierbei hat sich immer wieder gezeigt, dass Informationen fehlen.  Aus diesem Grund hat das Bündnis der belgischen Atomaufsicht FANC einen Fragenkatalog von mehr als 60 Punkten übermittelt.

Insbesondere wollte das Bündnis die genaue Positionierung und Ausmaße der Risse sowie die genauen Abmessungen der Reaktordruckbehälter in Erfahrung bringen. Das Bündnis beabsichtigt nach Erhalt dieser und weiterer Daten durch die belgische Atomaufsicht selbst Gutachter zu beauftragen, die das Sicherheitsniveau der Reaktordruckbehälter bewerten.

Die Fragen zur Positionierung der Risse und genauen Abmessungen der Reaktordruckbehälter wurden der FANC bereits im November des letzten Jahres gestellt. Erst nach mehrmaliger Nachfrage, teilte die FANC jetzt mit, dass sie nicht beabsichtigt, diese Informationen freizugeben. Diese Verweigerungshaltung widerspricht den internationalen Gesetzen.

Internationale Gesetze verlangen Offenheit

Die Fragen wurden der FANC bereits im November des letzten Jahres gestellt. Erst nach mehrmaliger Nachfrage, teilte die FANC jetzt mit, dass sie nicht beabsichtigt, diese Informationen freizugeben. Diese Verweigerungshaltung widerspricht den internationalen Gesetzen.

Der bisherige Anschein von Transparenz der FANC bekommt deutliche Risse. Es wird erkennbar, dass bei wirklich brisanten Fragen die Informationen gänzlich verweigert werden.
„Eine Atomaufsicht müsste daran interessiert sein, dass ihre Urteile auch durch unabhängige Experten nachvollzogen werden können. Wieso also gibt sie solch fundamentalen Daten nicht frei? Die einzige plausible Erklärung bleibt, dass hier was verschleiert werden soll.“ stellt Walter Schumacher vom Aktionsbündnis gegen Atomenergie fest.

Klagevorbereitungen

Das Aktionsbündnis ist zur Zeit im Austausch mit Juristen um die weiteren juristischen Schritte vorzubereiten. Eine der möglichen Varianten ist die Klage nach der Aarhus Konvention Abs. 4. Die Aarhus Konvention (Convention d’Aarhus) wurde bereits im Jahre 2003 von Belgien ratifiziert.

 

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