Freispruch gegen gewalttätigen Nazi führt zu Kopfschütteln
4. Juli 2012 | Veröffentlicht von Jens Wegener / rk / ws, Keine KommentareDas Aachener Amtsgericht sprach den bekannten Faschisten Denis U. frei! Dieser war wegen zwei Fällen von Körperverletzung angeklagt. Der Freispruch vom 19.06.2012 führt nicht nur zu Kopfschütteln, sondern lässt auch einige Fragen
aufkommen über die Rolle des Bundesamtes für Verfassungschutz (BfV). Was war passiert?
Fall eins: Nazi-interne Schlägereien?
U. soll bei einer Mitgliederversammlung des NPD Kreisverbandes Aachen dem Vorsitzenden Kunkel ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll es um einen Streit zwischen der NPD und der KAL („Kameradschaft Aachener Land“) gegangen sein. Während das Gericht den Aussagen von Willibert Kunkel und seiner Frau keinen Glauben schenken wollte, dass es sich um einen Machtkampf in der rechten Szene gehandelt habe, schenkte das Gericht den Aussagen eines anderen Mitgliedes der KAL deutlich mehr Glauben. Ein Prozessbeobachter sagte dazu, „Seltsam, ein Zeuge, der zur Gruppe um Denis gehört, wird als glaubwürdig angesehen.“.
Fall zwei: Nazis jagen Menschen!
Hier ging es um die Hetzjagd auf einen jungen Mann, den die Nazis als „Nazigegner“ auserkoren hatten. Eine Gruppe von Nazis hatte den jungen Mann in der Nähe des Autonomen Zentrums entdeckt und bis zum Theaterplatz verfolgt. Der Mann konnte sich dort in ein Auto retten. Der dem Flüchtenden fremde Fahrer versuchte noch mit den Nazis zu reden, diese antwortetet jedoch mit Schlägen und Reizgas. In letzter Not konnte der Fahrer den Wagen starten und sich sowie das Opfer in Sicherheit bringen, so die Aussagen vom Opfer und dem Autofahrer.
Erst während des nun stattfindenden Prozesses kam zu Tage, dass das BfV die ganze Zeit die Nazigruppe beobachtet hatte, aber nicht eingeschritten war – und so musste nun einer dieser Beamter vor Gericht aussagen. Unter falschem Namen und auch noch „verkleidet“ erklärte er, dass er lediglich Hörkontakt zu einem weiteren Beamten im Auto hatte, der die Gruppe verfolgt und später die Aussagen von anderen Kollegen – die ebenfalls vor Ort waren – aufgenommen hatte. (Anmerkung Redaktion: Erstaunlich viel Personal, das allesamt nicht eingeschritten war!)
Aufgebracht sagt ein Prozessbeobachter über die Aussagen dieses Mannes: „Die Schilderung dieses Zeugen passt zu keiner anderen Zeugenaussage, ist lückenhaft und ungenau.“. Trotzdem blieb der Beamte dabei, genau zu wissen, dass Denis U. weder geschlagen noch gesprüht hatte.
Wie beseitigt man Zivilcourage am Besten?
Nebenbei ist noch zu erwähnen, dass der Fahrer, der mit viel Zivilcourage einen Mitbürger vor den Nazis geschützt hatte, seine Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorzunehmen wollte, da er Angst vor den Nazis habe. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch ab und so musste der Mann im Dabeisein und visuell ungeschützt vor den Faschisten aussagen. Es ist mehr als fraglich, ob dieser Mann noch einmal bereit sein wird, einem Menschen vor Faschisten zu helfen?
Am Ende
kam es genau so, was es sich schon abgezeichnet hatte: Denis U. wurde freigesprochen!
Es bleiben Fragen offen
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Was machen Beamte des BfV in der Nähe solcher Ereignisse?
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Wieso greifen sie nicht schützend ein?
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Warum sind die Aussagen des BfV so konträr zu den übrigen Aussagen?
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Warum gibt es keinen Schutz der Opfer vor der Nazi-Rache vor Gericht?
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Und wieso kommen Nazis mit solchen Verbrechen davon?
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