Stoppt den Genozid in Gaza

14. Januar 2024 | Veröffentlicht von , Keine Kommentare

Bericht zur Kundgebung und Demo am Samstag

In Aachen hatte das Bündnis „Palästina Solidarität Aachen“ für Samstag zu einer Kundgebung unter dem Titel „Das Morden muss aufhören!“  mit anschließender Demonstration aufgerufen (siehe das Aufrufplakat). Bei feucht-kaltem Wetter waren ca. 200 TeilnehmerInnen dem Aufruf gefolgt und hatten sich auf dem Bahnhofsvorplatz versammelt.

Die Kundgebung und Demo war unangenehm überschattet durch die beinharten polizeilichen Auflagen, was alles auf der Kundgebung NICHT gesagt werden dürfe. Dazu unten mehr …

Protest gegen den Völkermord in Gaza

Zuerst wurden die  polizeiliche Auflagen verlesen (s.u.). Dann gab es es mehrere Reden.
In allen Beiträgen wurde einhellig der Völkermord in Gaza verurteilt. Die brutale Gewalt des israelischen Militärs wurde beschrieben. Und es wurde die Unterstützung dieses Massenmordes durch die amerikanische und deutsche Regierung verurteilt.
Dann gab es einen Bericht, dass Südafrika am Internationalen Gerichtshof eine Klage gegen Israel wegen Völkermord eingereicht hat – und welch skandalöse Position Deutschland dazu einnimmt.

Nach dieser Auftaktkundgebung begann eine Demo durch die Innenstadt.
Es gab mehrere Zwischenkundgebungen. Während der Kundgebungen, aber auch während des Demozugs wurden immer wieder Parolen skandiert.

„Aachen Report“ hat in einem Video die Aktion dokumentiert. Hier die links …

Die polizeiliche Auflagen …

Es ist eigentlich unglaublich, welche Auflagen mittlerweile bei Palästina/Gaza-Demos den Veranstaltern gemacht werden.
Das einzig „witzige“ (weil schon fast dialektische) an diesen Auflagen ist, dass das Verlesen der Auflagen ein MUSS ist – also ein Vorlesen genau von DEM gefordert wird, was eigentlich NICHT gesagt werden DARF!
Durch einen Zufall konnte die kraz ein Foto eines Teils der Auflagen machen. Und deshalb können wir hier einige der „verbotenen Aussagen“ den kraz-LeserInnen zur Kenntnis geben- (Hier die wörtliche Wiedergabe eines Teils der Auflagen für die Kundgebung/Demo am Samstag):

…. Folgende Ausrufe bzw. Parolen stellen die Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. §§ 86a, 130, 40 StGB, dar.
‚Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen‘,
‚Hamas – Free Palästina‘,
‚Yalla Yalla Intifada‘,
‚Der Islam wird siegen!‘, ‚Der Islam siegt!‘,
‚Kindermörder Israel‘,
‚Palästine will be free – from the river to the sea‘, ‚From the river to the sea‘, ‚Vom Jordan bis ans Mittelmeer‘, ‚Vom Fluss bis ans Meer‘.
Diese Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend! …

Es geht dann weiter:
„Es darf nicht zu Gewalt und Hass im Allgemeinen oder gegen die israelische Bevölkerung oder jüdische Menschen, gleich wo sie leben, aufgerufen oder {zu] Willkürmaßnahmen angestachelt werden“

[Hier fragen wir uns als kraz aber schon, wieso das staatlicherseits auf eine bestimmte Menschengruppe eingeschränkt wird und nicht völlig allgemein für ALLE Menschen gelten sollte!?!]

Das Existenzrecht des Staates Israel darf nicht geleugnet oder infrage werden.

[Auch hier die Frage der kraz: gilt das nicht für das Existenzrecht JEDES Staates ? (auch von Palästina?)]

Die Angriffe der Hamas auf Israel dürfen nicht geleugnet, befürwortet, für gerechtfertigt erklärt oder gar verherrlicht werden.“
[Nach Ansicht der kraz besteht besteht eigentlich keine Notwendigkeit für den ersten Teil der Forderung, weil die Hamas den Angriff ja selber öffentlich erklärt hat.
Aber bei den anderen drei Punkten gibt es ein sichtbare Ungleichbehandlung in der medialen Öffentlichkeit. Wenn das Bewertungsverbot für dem Hamas-Angriff gelten soll, warum dürfen genau diese Bewertungen aber bei dem Angriff Israels auf Gaza sehr wohl gesagt werden? Da scheint uns das „Recht“ ziemlich ungleich gewährt zu werden.]

Übrigens: Folgende drei Aussagen in den polizeilichen Auflagen halten wir für angemessen und stimmen ihnen als kraz voll und ganz zu:

  • „keine Aufrufe zur Gewalt“
  • „Die Menschenwürde Anderer darf nicht verletzt werden, indem Personengruppen beschimpft oder durch Aussagen verächtlich gemacht werden.“
  • „…. Der öffentliche Friede ist zu gewahren“

Die Kommentarfunktion für ältere Artikel ist geschlossen.

Bitte bleibe mit Deinen Kommentaren sachlich und respektvoll.

Kommentarregeln:

An jedem Artikelende gibt es eine Kommentarfunktion. Diese ist für 6 Tage nach Erscheinungsdatum freigeschaltet, danach ist die Kommentarmöglichkeit geschlossen.

Richtlinien für die Kommentare:

  • Rechte Hetze in den Kommentaren wird nicht geduldet.
  • Keine Beleidigungen, bleibt sachlich.
  • Bitte keine Abhandlungen oder sinnfreie Texte schreiben, fasst euch kurz
    (maximal ca. 2500 Zeichen)
  • Bitte nur relevante Inhalte posten.
Der Administrator behält sich vor, Kommentare die sich nicht daran halten zu löschen.