Rechtsbruch durch die Aachener Polizei

17. März 2016 | Veröffentlicht von PM-Antikriegsbündnis / ws, Keine Kommentare

Gericht bestätigt: Rechtsbruch durch die Aachener Polizei

Das Verwaltungsgericht Aachen musste sich gestern mit Vorfällen während der Karlpreisverleihung am 14. Mai 2015 an Martin Schulz beschäftigen. Die Polizei hatte Mitgliedern des Antikriegsbündnis den Zutritt zu dem public viewing der Stadt auf dem Markt verweigert. Begründung war: sie führten Plakate „Schluss mit der Einkreisungspolitik gegen Russland“ oder „Frieden mit Russland statt Marsch in den nächsten Weltkrieg“ mit sich. Das Gericht stellte fest, dass diese Verweigerung rechtswidrig war. Es gab der Klage des Vertreters des Antikriegsbündnis recht. (Hier ein link zu einem ausführlichen Artikel vom Anti-Kriegs-Bündnis zu dem schriftlichen Urteil)

Was war geschehen?

Die Polizei hatte die Gruppe, die die Plakate trug, als unangemeldete Versammlung deklariert und deshalb das Mitführen der Plakate untersagt. Die Richter jedoch befanden, dass es keine Veranlassung gab, diese sog. Versammlung aufzulösen.
Während die Polizeivertreter in ihren Schriftsätzen noch „Gefährdungslagen“ imaginierten und sogar auf eine „Bedrohungssituation durch den weltweiten islamischen Terrorismus“ verwiesen, hatte der Zeuge der Polizei keine Gefahr erkannt. Zumal keine anderen Ermessungserwägungen für die Verweigerung der Plakate bestanden, schlussfolgerte das Gericht:
==> Die Meinungsäußerung des Antikriegsbündnis
==>        hätte nicht verhindert werden dürfen.

Der Kläger Detlef Peikert begrüßte das Urteil. Jetzt müsse aber die Polizei unter Beweis stellen, dass sie die permanenten Gängeleien gegenüber einer demokratischen und Friedensbewegung einstellt. Spätestens bei der Karlspreisverleihung 2017 – die Verleihung 2016 findet in Rom statt – werde sich zeigen, ob demokratische Meinungsäußerungen ungehindert vorgetragen werden können.

Weitere juristische Nachspiele vom o.g. Himmelsfahrttag.

1. Behinderung von illegalem (?) polizeilichem Filmen?

Ein Mann wurde beschuldigt, die Polizei beim Filmen der Proteste am fraglichen Tag auf dem Aachener Marktplatz behindert zu haben. Wie unsinnig – wenn nicht sogar illegal – dieses polizeiliche Filmen war, zeigte der o.g. Prozess.
Trotzdem wurde der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft derart drangsaliert, dass er sich nicht weiter juristisch wehrte, sondern in eine Verfahrenseinstellung unter Zahlung von x € einwilligte. Zusätzlich muss er jetzt auch noch seinen Anwalt bezahlen.
Im Ergebnis hat so die Polizei mit ihrer Strategie der Einschüchterung „gewonnen“. Dieser Kollege wird sich in Zukunft aus Protesten möglicherweise deutlicher heraus halten.
Das Antikriegsbündnis appelliert an mögliche Betroffene bei zukünftigen Situationen ernsthafter zu versuchen, sich juristisch zu wehren! Der o.g. Erfolg zeigt, dass das durchaus eine kluge Strategie sein kann!

2. Strafermittlungsverfahren ; bisher ohne inhaltliche Begründung!

Einem weiteren Kollegen wurde ebenfalls eine Strafermittlungsverfahren an den Hals gehängt. Dessen Fortführung ist aber weiterhin unklar. Vermutlich wird jedoch das Ergebnis des o.g. Prozesses auch zur Einstellung dieses Verfahren führen.

Folgenloser Erfolg (Nachtrag vom 20.3.16, Ein kraz-Kommentar zum Gerichtsurteil zum Rechtsbruch durch die Polizei( von Heinz Richrath)

Das Aachener Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verhalten der Polizei im Rahmen der Karlspreisverleihung rechtswidrig war. Jetzt hofft man beim Antikriegsbündnis darauf, dass so etwas bei künftigen Veranstaltungen nicht mehr geschieht.
Was aber, wenn doch? Stellt dann ein Gericht im Nachgang wieder fest, dass das Verhalten wieder mal rechtswidrig war? Ohne Folgen für die Verantwortlichen?
Es ist erschreckend, dass die Polizei, die doch eigentlich beauftragt ist Recht und Gesetz zu schützen, selber Grundrechte mit Füßen tritt.
Die Frage sei gestattet, ob ein Polizeipräsident, der diesen Rechtsbruch angeordnet hat und der sich zukünftig vermutlich erneut so verhalten wird, nicht besser abgesetzt werden muss?

Die Kommentarfunktion für ältere Artikel ist geschlossen.

Bitte bleibe mit Deinen Kommentaren sachlich und respektvoll.

Kommentarregeln:

An jedem Artikelende gibt es eine Kommentarfunktion. Diese ist für 6 Tage nach Erscheinungsdatum freigeschaltet, danach ist die Kommentarmöglichkeit geschlossen.

Richtlinien für die Kommentare:

  • Rechte Hetze in den Kommentaren wird nicht geduldet.
  • Keine Beleidigungen, bleibt sachlich.
  • Bitte keine Abhandlungen oder sinnfreie Texte schreiben, fasst euch kurz
    (maximal ca. 2500 Zeichen)
  • Bitte nur relevante Inhalte posten.
Der Administrator behält sich vor, Kommentare die sich nicht daran halten zu löschen.