Prozeß wegen Besitz von 0,2 Gramm Cannabis-Kraut

10. August 2013 | Veröffentlicht von duerenmuell / ws, Keine Kommentare

Verhandlung wegen Besitz von 0,2 Gramm Cannabis-Kraut

Direkt nach unserem ersten Verhandlungstag der Berufungsverhandlung bei dem Müllrettungs-Prozess wurde ich am Aachener Hauptbahnhof von gelangweilten Polizisten anlässlich meines äußeren Erscheinungsbildes (lange, verfilzte Haare, Barfüße) kontrolliert und wegen 0,21 Gramm Cannabis angezeigt. Das Aachener Amtsgericht strengt jetzt entgegen dem Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 ein Verfahren gegen mich an.

Falls Dich der Termin oder das Thema interessiert oder Du jemand interessiertes kennst oder jemand, der irgendwie unterstützen mag – es gibt jetzt einen Verhandlungstermin am

kommenden Montag, dem 12. August 2013 um 14:30
vor dem Aachener Amtsgericht, im Adalbertsteinweg 92 in Sitzungssaal A 1.025 (1. Stock).
==> Falls Du nützliche Informationen hast oder Lust hast, etwas vorzubereiten oder so, melde dich per eMail. ( duerenmuell@riseup.net)

Juristischer Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 beschlossen, dass die deutsche Cannabis-Prohibition verfassungswidrig ist, wenn nicht der Besitz einer geringen Menge (für den persönlichen Verbrauch) straffrei bleibt. Nach jahrelanger Uneinigkeit der Bundesländer über das Maß für diese geringe Menge gibt es eine weitgehende Einigung auf 6 Gramm THC-haltiges Cannabis-Kraut.

Trotzdem gibt es jetzt ein Gerichtsverfahren wegen 0,21 (!) Gramm

Dazu brüstete sich einer der Polizisten, die mich angezeigt haben, mit dem „Fahndungserfolg“ durch das selektive Kontrollieren aufgrund des äuߟeren Erscheinungsbildes oder der Hautfarbe. Zuvor wurde ich im Sommer letzten Jahres schon einmal wegen Besitzes von 0,85 Gramm Cannabis per Strafbefehl zu 600 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Strafbefehl wurde in meiner Abwesenheit rechtskräftig.

Dass ich nicht bestraft werden will versteht sich vielleicht von selbst

Aber ich hätte auch gerne, dass es die Justiz in Zukunft schwerer hat mit solchen und auch anderen Verfahren. – Vielleicht ist beispielsweise das Skandal-Potenzial meiner Fälle schon hoch genug, um mit Öffentlichkeitsarbeit etwas zu erreichen, aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Ideen…
Ich würde gerne den Prozess nutzen, um Informationen zu verbreiten und Vernetzung voranzutreiben, damit sich von Repression Betroffene zukünftig besser gegen die Strafverfolgung schätzen und wehren können. Ich würde gerne dafür sorgen, dass es die Justiz auch in Zukunft schwerer hat mit solchen und auch anderen Verfahren.

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