Kontroverse um Flächennutzungsplan von Aachen

4. Juli 2019 | Veröffentlicht von , Keine Kommentare

IHK-Position: rückwärtsgewandten Schwachsinn?

Aktuell wurde der Öffentlichkeit der neue Flächennutzungsplane der Stadt Aachen offengelegt.
Dazu sind diverse Diskussionen entstanden. Unter anderem hat (auch) die Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Stellungnahme [1] dazu abgegeben.
Diese pointierte Stellungnahme wiederum hat zu einer erbosten Reaktion eines (Zwangs-)Mitgliedes der IHK geführt, der sich gezwungenermaßen mitverantwortlich für die IHK fühlt.
Wir veröffentlichen auch diese Stellungnahme [2], damit sich jeder ein Bild der unterschiedlichen Positionen machen kann.

[1] Stellungnahme der IHK

Aachen verspielt seine Zukunft – denn Zukunft braucht Fläche!

Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) will die Stadt Aachen die Weichen in Richtung Zukunft stellen. Bereits der erste FNP-Entwurf von 2014 lag deutlich hinter den damals ermittelten Bedarfen für Gewerbe und Wohnen. In Folge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die gewerblichen Ausweisungen nun noch weiter reduziert.

Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans, der zurzeit in der Offenlage ist, wird dem gesetzlichen Auftrag, die Entwicklungsmöglichkeiten und -räume für die nächsten 15 bis 20 Jahren darzustellen, nicht gerecht. Die politisch Verantwortlichen haben den Auftrag, die Stadtentwicklung der nächsten Jahrzehnte vorzudenken – und ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für die Wirtschaft zu schaffen. Nur so können neue Arbeitsplätze entstehen.
Die Unternehmen in Aachen müssen weiterhin wachsen können – auch zum Wohle der Stadt. Um ansässige Betriebe dauerhaft an den Standort zu binden und Gründern sowie ansiedlungsinteressierten Unternehmen Entwicklungsperspektiven zu eröffnen, müssen neue infrastrukturell hochwertig ausgestattete und gut angeschlossene Flächen unterschiedlicher Größenordnung bereitgestellt werden. So lautete auch der Auftrag des Vorentwurfs von 2014.

Nach Berechnungen der AGIT hat die Stadt Aachen einen Bedarf an Gewerbeflächen bis 2035 in Höhe von knapp 223 ha (S. 88 der Begründung). Im heutigen, rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Aachen sind gewerbliche Flächen in Höhe von rund 76 ha ausgewiesen, die bisher nicht in Anspruch genommen worden sind. Diese Flächen wurden auch im neuen Entwurf übernommen – ohne zu prüfen, inwiefern diese Flächen verfügbar und vermarktbar sind. Die tatsächlich entwickelbaren Flächen dürften in der Realität deutlich geringer ausfallen.
Der ursprüngliche Entwurf des Flächennutzungsplans sah einen Neuflächenbedarf von 138 ha vor, von denen nur rund 77 ha – ca. 62 ha für gewerbliche Flächen und 15 ha für gemischte Bauflächen, die gewerblich genutzt werden – ausgewiesen wurden. Der nicht gedeckte Bedarf der Stadt Aachen betrug demnach damals 61 ha – mehr als ein Viertel des gesamten Gewerbeflächenbedarfs. Ein wesentlicher Teil davon sollte in einem städteregionalen Flächenpool aufgefangen werden.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses wurden die neu dargestellten gewerblichen Flächen – insbesondere durch die Bezirksvertretungen – noch einmal deutlich reduziert. Laut dem aktuellen Entwurf der FNP-Begründung, die gerade in der Offenlage ist, besteht nun ein gewerblicher Neubauflächenbedarf von rund 147 ha (S. 169 der Begründung). Davon sind nur noch 32 ha als gewerbliche Bauflächen und 15 ha als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der nicht gedeckte Bedarf steigt damit auf fast 100 ha. Das sind rund 45 Prozent des Gesamtbedarfs. Im aktuellen Entwurf der Begründung sind nun keine Hinweise aufgeführt, inwiefern ein Teil des nicht gedeckten Bedarfs durch einen städteregionalen Flächenpool kompensiert werden soll. Der heute existierende Bestand an ungenutzten Gewerbeflächen in den Umlandgemeinden wird allerdings nicht ausreichen, um dem gewerblichen Flächenbedarf der Stadt Aachen und den Eigenbedarf zu decken.
Grundsätzlich stellt der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans mit rund 685 ha gewerblicher Fläche rund 137 ha Baufläche weniger dar als der rechtswirksame FNP von 1980 (822 ha). Damit fällt jeder sechste Quadratmeter gewerblicher Fläche in Aachen zukünftig weg.
Begründet wird die zurückhaltende Ausweisung gewerblicher Bauflächen unter anderem durch geänderte städtebauliche Zielvorgaben, gemischte Nutzungen zu stärken (S. 182 der Begründung). Nutzungsmischungen sind jedoch nur in einem begrenzten Umfang realisierbar – dies gilt insbesondere für produzierende Betriebe. Gerade bei Industriebetrieben ist eine Nutzungstrennung ein Gebot des Immissionsschutzes.

Festzuhalten bleibt: Gewerbliche Bauflächen zu reduzieren, geht am Bedarf der Wirtschaft vorbei. Schon heute finden ansiedlungswillige Unternehmen in Aachen nicht ausreichend Wachstumsräume. Die interkommunale Ausweisung von gewerblichen Flächen wäre ein vernünftiger Ansatz, aber nicht jedes ansiedlungswillige Unternehmen hat das Interesse, sich statt in Aachen in einer Nachbarkommune niederzulassen. Ansiedlungsflächen in Nachbarkommunen sind somit nur in einem begrenzten Umfang eine Alternative.

Neben Raum für Neuansiedlungen benötigt die Stadt Aachen dringend Erweiterungsflächen für bestehende Betriebe und Unternehmensgründungen. Insbesondere die Elektromobilität bietet enorme Entwicklungschancen für die Stadt Aachen – die Nähe zu den Hochschulen ist dabei ein wichtiger Faktor. Deshalb müssen heute ausreichend Flächen ausgewiesen werden, um morgen handlungsfähig zu sein.
Eine zurückhaltende Ausweisung bei den Gewerbe- und Industrieflächen führt nicht zu einer stärkeren Nutzungsmischung, sondern nur zu steigenden Bodenpreisen und zu einer Verhinderung von Neuansiedlungen. Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans schadet damit nicht nur den Unternehmen, sondern dem gesamten Standort Aachen. Die Politik setzt damit die Zukunft der Stadt Aachen aufs Spiel.

Wenn Aachen ein attraktiver Unternehmensstandort bleiben soll, benötigen die Unternehmen neben gewerblichen Flächen auch ausreichend Wohnbauflächen für Mitarbeiter. Dies gilt vor allem für die Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Aachen. Das Quaestio-Gutachten hat einen Bedarf von rund 200 ha ermittelt, davon können 94 ha nicht im Stadtgebiet Aachen gedeckt werden (S. 142 der Begründung). Das ist fast die Hälfte des ermittelten Bedarfs.
Bezahlbarer Wohnraum ist in Aachen – nicht nur für Studenten und Geringverdiener – kaum noch zu finden. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf an Wohnbauflächen, damit zuziehende Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft und Hochschulen mit ihren Familien Wohnraum in der Stadt Aachen finden. Die Ausweisung von Wohnbauflächen muss daher begleitet werden von einer zukunftsorientierten Bodenvorratspolitik.
Wenn Aachen die ehrgeizigen Ziele erreichen will, die mit dem RWTH Campus und dem weiteren Ausbau der Hochschuleinrichtungen verbunden sind, muss die Stadt ausreichende und marktfähige Gewerbe- und Wohnbauflächen zur Verfügung stellen.
Die aktuelle Änderung des Landesentwicklungsplans gibt den Kommunen deutlich mehr Handlungsspielraum für die Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe. Dies gilt es zu nutzen.

Die Stadt Aachen muss auch in Zukunft handlungsfähig sein und ein attraktiver Standort für ihre Bewohner, Unternehmen und Hochschul- und Forschungseinrichtungen bleiben. Flächenpotenziale spielen dabei eine essentielle Rolle. Die Stadt muss mit einer ausgewogenen Flächenausweisung – begleitet von einer aktiven Bodenvorratspolitik – heute die Weichen für die Zukunft stellen. Die Politik steht in der Verantwortung, langfristig für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu sorgen.
Die Unterzeichner dieser Resolution fordern die politischen Entscheidungsträger der Stadt Aachen auf, bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Wachstumsperspektiven – sowohl für die Wirtschaft, als auch für die Bevölkerung – nicht aus den Augen zu verlieren und zusätzliche Flächen auszuweisen.

Aachen, 12. Juni 2019
Industrie- und Handelskammer Aachen & Handwerkskammer Aachen

[2] Reaktion eines IHK (Zwangs-)Mitgliedes

Sehr geehrte … ,
wir sind ein kleines Unternehmen aus der Medienbranche in Aachen. Als dieses sind wir Zwangsmitglied der IHK und verfolgen die Stellungnahmen der IHK in Presse und Ihrer Hauszeitung „Wirtschaftliche Nachrichten“.

Wir sind zutiefst bestürzt über die Positionen der IHK zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplans der Stadt Aachen. Sowohl in den Artikeln der örtlichen Presse als auch in der jetzt veröffentlichten Resolution der IHK, der Handwerkskammer und der Vereinigten Unternehmerverbände werden Positionen vertreten, die wir in keiner Weise unterstützen.

Angesichts der im Jahr 2019 nicht mehr zu bestreitenden Klimaveränderung – der bevorstehenden Klimakatastrophe – können wir nicht verstehen, wie sie aktuelle Politik mit Zielvorgaben aus den letzten Jahrzehnten bewerten können. In ihrer aktuellen Resolution fordern sie die Politik auf, mehr Fächen für Handel, Handwerk, Industrie und Wohnungsbau auszuweisen. Offensichtlich nach dem alten Motto „VIEL HILFT VIEL“ oder „MEHR ist immer BESSER“.

Nicht erst die Entscheidung des Aachener Stadtrates den „Klima-Notstand“ auszurufen, sollte doch allen Verantwortlichen auferlegen, mit etwas Demut die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zu betrachten: Ist es nicht an der Zeit, endlich zu hinterfragen, ob Wachstum an sich heilbringend und seeligmachend ist. Ihre Resolution „Zukunft braucht Fläche!“ ignoriert diesen tatsächlichen Klima-Notstand vollständig. Wir haben sie gelesen und tatsächlich tauchen die Worte „Klima“, „Umwelt“, „Natur“ und „Ökologie“ nicht einmal auf. Hier sind unseres Erachtens Dinosaurier am Werk, die die Zeichen der Zeit vollständig ignorieren.

Als zwangsverpflichtetes Mitglied der IHK teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir vollständig anderer Meinung sind und fordern sie auf, sich endlich auch ihrer Verantwortung für die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zu stellen. Immerhin sind wir ja alle gemeinsam in diesen Notstand geraten. Da kann es doch ein „Weiter so!“ nicht geben.

Oder wie Greta Thunberg und die demonstrierenden Schüler es ausdrücken:
„Wir wollen, dass ihr in Panik geratet!“

Mit bestem Gruß ….

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