Kein „atomarer Saft“ mehr für das AKW Doel
13. August 2020 | Veröffentlicht von Stop Tihange Deutschland e.V. /ws, Keine KommentareKlage gegen die Exportgenehmigung von Brennelemente
Erstmals wird es eine gerichtliche Überprüfung solcher Exporte von Brennelementen ins Ausland erzwungen!
„Brennelement-Exporte von Lingen/D nach Doel/B sind unverantwortlich“ sagen Anti-AKW-Initiativen in Deutschland.
Die Bundesregierung soll endlich politisch einen Exportstopp durchsetzen!
Klage ist eingereicht
Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor. Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.
Der Klage hat Präzedenzwirkung
Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung findet.
Die Uralt-Reaktoren Doel1 und Doel2
„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020.
Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglicht, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.
„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen,“ ergänzte die Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm aus juristischer Sicht.
Wir wollen keine Gefährdung von Menschen in Belgien
„Wir wollen als AnwohnerInnen aus Lingen nicht länger zuschauen, wie aus dem Emsland gefährlich störanfällige Uralt-Reaktoren in unserer europäischen Nachbarschaft mit neuen Brennelementen künstlich am Laufen gehalten werden. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg – und das beinhaltet ein sofortiges Exportverbot für Brennelemente aus Lingen, aber auch für angereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau,“ betonte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.
Auch die Transporte verhindern
Gegen die für die betreffende Brennelement-Charge ebenfalls bereits erteilte Transportgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde am 4. August auch ein Widerspruch eingelegt.
Juristische & technische Hintergründe
Der Betrieb von Doel 1 und 2 wird, obwohl rechtswidrig, bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.
Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird vom staatlich-französischen Atomkonzern EDF-Framatome betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Sie verfügt bislang trotz des beschlossenen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel und Tihange in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. Die Auslastung der Lingener Atomanlage lag nach Aussagen der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag seit Fukushima im Durchschnitt nur bei 40-45%. Dieses Jahr ist sie auf einen Tiefpunkt gesunken.
Spätestens mit der Stilllegung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 wird die Brennelementefabrik nur noch für den Export aktiv sein. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist ebenso wie die Brennelementefabrik vom Atomausstieg in Deutschland bislang ausgenommen.
Gegen beide Atomanlagen gibt es seit Jahren immer wieder Proteste, zuletzt in Gronau am 9. August zum 75. Jahrestag der Atombombenabwürfe über Nagasaki und Hiroshima.
Die Kommentarfunktion für ältere Artikel ist geschlossen.
Bitte bleibe mit Deinen Kommentaren sachlich und respektvoll.
Kommentarregeln:
An jedem Artikelende gibt es eine Kommentarfunktion. Diese ist für 6 Tage nach Erscheinungsdatum freigeschaltet, danach ist die Kommentarmöglichkeit geschlossen.
Richtlinien für die Kommentare:
(maximal ca. 2500 Zeichen)