Karlsbande vor Gericht??
17. August 2012 | Veröffentlicht von Anne Waldgraf / ws , Keine KommentareDie im Umfeld von Alemannia aktive, rechtsradikale Karlsbande versucht nicht nur durch gewaltsame Auseinandersetzungen, sondern mittlerweile sogar mit dem Gang vors Gericht, die antirassistischen Aachen Ultras einzuschüchtern.
Am Mittwoch hatten sich Mitglieder der Karlsbande Ultras vor Gericht eingefunden. Doch nicht – wie nach den Ereignissen von Saarbrücken zu erwarten – als Angeklagte, sondern als Kläger und Zeugen! Sie beschuldigten zwei Mitglieder der antirassistischen Aachen Ultras der gemeinschaftlichen, versuchten schweren Körperverletzung.
Der konkrete Tatvorwurf lautete: Zwei Mitglieder der Aachen Ultras hätten im März 2012 nach einem Heimspiel gegen Union Berlin versucht, Kevin B. zu treten und Patrick S. mit einem Schlag ins Gesicht zu treffen.
Bereits an dieser Stelle tauchen ersten Fragen auf: Wie kann eine Tat angezeigt werden, die nie ausgeführt worden ist? Wie ist es möglich jemanden dafür anzuklagen, dass er versucht habe, jemanden anzugreifen? Inwiefern kann so ein Prozess überhaupt seriös sein?
Patrick S. in „Thor Steinar“ Kleidung
Der Verlauf des Prozesses war interessant. Schon das Erscheinungsbild des vermeintlich Hauptgeschädigten Patrick S. zeigte seine Gesinnung. Er trug von Kopf bis Fuß „Thor Steinar“ Kleidung, einer Marke von der allgemein bekannt ist, dass sie gerne von Nazis getragen wird. Dies ist insofern von Bedeutung, weil sich die Karlsbande ansonsten „offiziell“ auf ihrer Homepage von Thor Steinar-Kleidung distanzieren um damit zu zeigen, dass sie keine Nazis seien.
Glaubwürdigkeit der Kläger?
Die Glaubwürdigkeit der Kläger blieb den ganzen Prozess über mehr als fragwürdig. Der Richter und die Staatsanwältin musste die Kläger immer wieder an ihre Pflicht zur Wahrheit erinnern.
Die Staatsanwältin stellte dann den Tathergang mit Kevin B. nach. Er sollte demonstrieren, wie er wegging und einer der Angeklagten versucht haben soll, ihn dann von hinten zu treten. Auch versuchten Kevin B. und Patrick S. zu erklären, dass sie, obwohl sie seit sieben Jahren zum Fußball gehen, keinen anderen Weg zu ihren Autos kennen würden, als an den Aachen Ultras vorbei, was ebenfalls nicht zu ihrer Glaubwürdigkeit beitrug.
Die Anschuldigungen der beiden Kläger erwiesen sich als haltlos. Zudem deckte die Verteidigung die rechtsradikale Gesinnung der beiden auf, indem sie Fotos vorlegte, auf denen Kevin B. mit einem Anti-Antifa T-Shirt zu sehen ist. Daraufhin distanzierte sich Kevin B. nicht von der rechtsradikalen Aussage des T-Shirts, sondern bekräftigte diese mit den Worten: „Dazu stehe ich auch!“
Im Prozessverlauf kam die Frage auf, warum Kevin B. zum wiederholten Mal mit einem Stadionverbot belegt worden sein? Zunächst nannte der Kläger „einen vermeintlichen Hitlergruß“ als Grund. Als die Verteidigung ihm daraufhin ein Foto zeigte, auf dem zu erkennen ist, wie er im Düsseldorfer Stadion einen Hitlergruß zeigt, da mochte er sich zu dieser Frage nicht mehr äußern. Übrigens deswegen droht ihm deswegen nun selber ein Gerichtsprozess.
Kevin B. legte dann auch offen, dass Falko W. – der vom selben Richter schon mal verurteilt wurde – ihn darüber informiert habe, dass der Angeklagten eine „linke Gesinnung“ habe. Falko W. ist ein bekannter Neonazi, der wegen des Baus von Sprengstoffkörpern verurteilt wurde. Hierdurch wurde erneut die starke Vernetzung der rechte Strukturen sehr deutlich.
Das Gericht hätte bei dieser Sachlage nachprüfen müssen, ob sich die KBU ernsthaft (und auch in der Praxis) von Neonazis distanziert hat, wenn doch Kevin B. laut eigener Angabe im Gerichtssaal, Mitglied der Karlsbande ist.
Nach dieser Gerichtsverhandlung musste man jedenfalls der Eindruck gewinnen, dass die Karlsbande noch stärker von rechts unterwandert ist als angenommen.
Haltlose Anschuldigungen
Am Ende des Prozesses wurden beide Angeklagten der Aachen Ultras freigesprochen.
Nach wie vor bleibt aber die Frage bestehen, was die Staatsanwaltschaft motiviert haben könnte, zu solch einem Tatvorwurf – der sich als völlig haltlos erwiesen hat – einen Prozess zu führen?
Die Kommentarfunktion für ältere Artikel ist geschlossen.
Bitte bleibe mit Deinen Kommentaren sachlich und respektvoll.
Kommentarregeln:
An jedem Artikelende gibt es eine Kommentarfunktion. Diese ist für 6 Tage nach Erscheinungsdatum freigeschaltet, danach ist die Kommentarmöglichkeit geschlossen.
Richtlinien für die Kommentare:
(maximal ca. 2500 Zeichen)