Kalesnikava Propaganda-Veranstaltung 12.5. in Eschweiler

18. Mai 2026 | Veröffentlicht von Peter Blaszyk, Keine Kommentare

professionelles Casting als Schlüssel zum Erfolg? (jetzt mit Abmahnung)

Zum ursprünglichen Bild siehe Anmerkung unten

Maryja Kalesnikawa trat am 12.5. auf einer Veranstaltung in Eschweiler auf. Ihr wurde 2022 gemeinsam mit Swjatlana Zichanouskaja und Weranika Zepkala der damalige Karlspreis verliehen. Die damalige Verleihung an Kalesnikawa erfolgte in Abwesenheit wegen ihrer Inhaftierung in Belarus; der Preis wurde damals stellvertretend an ihre Schwester Tatsiana Khomich überreicht.
Persönlich nahm Kalesnikawa den Preis erst am 14. März 2026 in Aachen in Empfang, nachdem sie aus belarussischer Haft entlassen worden war.

Wir hatten 2022 den damaligen Karlspreis nicht dokumentiert, weil die sonstigen Medien voller Berichte waren. Außerdem gab es damals keine politischen Aktionen gegen die Preisverleihung, was wohl an der Mischung lag, die einerseits Kritik an ihren politischen Aussagen übte, andererseits den persönlichen Einsatz der Frau durchaus anerkannte.

Hier nun aber der Bericht unseres Korrespondenten Peter Blaszyk

Uns allen sitzen die emotionalen Bilder der (nachträglichen) Medallienüberreichung noch in den Knochen. Maria Kalesnikava (rechts) erhält nach 5 Jahren Isolationshaft in belarussischen Kerkern die Karlspreismedallie. Jetzt war Maria Kalesnikava im Rahmen der Dialogveranstaltungen zum Karlspreis in der Waldschule Eschweiler. Eine der drei weiblichen Hauptpersonen der versuchten bunten Revolution in Belarus/Weißrussland.

Keineswegs überraschend war der sympathische Auftritt von Maria Kalesnikava. Schließlich war sie beim Casting für die CIA/BND-Leute als die Frau für die Emotionen (Herzchen) gesetzt. Neben der linken Kämpferin (Faust) und der libertären V ictorydame sollte alles wie bei einer Girlgroup passen. Für jeden Geschmack etwas. Aber es passte – nicht. Wie bekannt, scheiterte die vom Westen unterstützte Revolution in 2020. Wahrscheinlich hat die USA für Minsk weniger als die bekannten 5 Milliarden $$ (Nuland) für den Maidan in Kiew investiert.

Ebenfalls enttäuschend waren die Besucherzahlen zur Propagandaveranstaltung in Eschweiler. Von den 500 bereitgestellten Sitzplätzen waren nur etwa 250 besetzt (ca. 60 % Schüler). Wenn die Protagonisten von der Bühne in den Saal schauten, muss die Aussicht frustrierend gewesen sein. Denn die Aula der Waldschule bietet insgesamt 750 Zuschauern Platz.
Schwacher Besuch trotz politischer Prominenz: Laschet, Grütemeier und Nowicki (Bürgermeister Eschweiler) trieben zum Warm-up das Phrasenschwein (Demokratie, Freiheit usw.) durch die Aula. Maria Kalesnikava tat es ihnen gleich (Zustand hier ist Luxus). Fand aber – für nach jahrelangem Aufenthalt und Ausbildung in Stuttgart erstaunlich unsicherem Deutsch – auch andere Themen:
Liebe, Kunst und ein Appell für handyfreie Zeit lockerte die Thesen etwas auf. Lachen – nicht streiten, Frauen müssen zusammenstehen.
Dabei überraschte Kalesnikava mit der Forderung, die Waffenproduktion nicht auf Kosten der Kunstförderung voranzutreiben.
Da sollte noch nachgebessert werden, dann bitte aber auch ein Eintreten für ein stärkeres Engagement der EU in Osteuropa. Die Forderung hatten die Politiker tatsächlich versäumt.

Zum Abschluss – nach regelmäßigem Zwischenbeifall – stehende Ovationen.

Frau Kalesnikava ist gewinnender Charme nicht abzusprechen. Sie ist daher für die Propagandisten ein Schatz. Etwas russophober Schliff würde nicht schaden.
Ob sich der Aufwand für diese Art der Veranstaltung aber lohnt? Die Akteure müssen sich die Frage nach kostengünstigeren Möglichkeiten gefallen lassen.

Anmerkung

Leider mussten wir das wunderbare Foto der drei Frauen löschen: Hier der link zum Originalbild 
Wir haben eine entsprechende Abmahnung erhalten und müssen dafür 255,52 Euro zahlen (… über Solidaritäts-Spenden würden wir uns freuen!). Wer uns da „gemeldet“ hat wissen wir nicht. Aber offensichtlich stieß der Artikel nicht nur auf Freude!
Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus dem Abmahnungsschreiben:

Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website kraz-ac.de, Aktenzeichen: YV2617469

Guten Tag,

die dpa Picture-Alliance GmbH, Gutleutstrasse 110, 60327 Frankfurt, hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung möglicher Rechte aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Unserer Mandantin steht u.a. ein Schadensersatzanspruch zu, welcher hiermit geltend gemacht wird. Sie verwenden auf Ihrer Website kraz-ac.de seit dem 03.06.2026 unter den weiter unten aufgeführten URLs ein Lichtbild, an dem unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt.

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.

Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes ist die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). In Anbetracht der seit dem o.g. Datum erfolgten Nutzung sowie der dauerhaften Nutzungsabsicht, ist für das von Ihnen genutzte Bild ein Schadensersatz in Höhe von EUR 90,00 anzusetzen.

Ferner sind Sie zur Erstattung der unserer Mandantschaft durch die Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung, vorliegend dem 03.06.2026, ist der Schadensersatzanspruch unserer Mandantschaft auch zu verzinsen. Hierneben haben Sie die weiteren für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen.

Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:

Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 90,00
Dokumentationskosten EUR 85,00
Zinsen EUR 0,18
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 90,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG EUR 66,95
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 13,39
Gesamtbetrag

EUR


255,52

Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 255,52 erwarten wir spätestens bis zum 24.06.2026

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