Geplante Versammlungsgesetz NRW verhindern!
18. April 2021 | Veröffentlicht von Walter Schumacher, Keine KommentareEine Kundgebung & Demo
Am letzten Freitag hatten linksjugend [’solid] Aachen, der Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband Aachen und DIE LINKE Aachen zu einer Kundgebung mit Abstand und Masken am Elisenbrunnen aufgerufen. (==> jetzt mit Video)
Thema: Das geplante Versammlungsgesetz NRW verhindern!
Etwa 90 Menschen waren am Elisenbrunnen erschienen und hörten den RednerInnen zu.
Angriff auf die Versammlungsfreiheit stoppen!
Es ging um den Entwurf der Landesregierung in NRW für ein neues Versammlungsgesetz vorgestellt, welches drastische Angriffe auf die Versammlungsfreiheit enthält. Unter anderem soll es verschärfte Auflagen bzgl der Anmeldung von Versammlungen geben. Wer zukünftig eine Demo anmeldet, muss den Namen öffentlich auf die Einladung schreiben – was ganz leicht zur Zielscheibe von persönlichen Angriffen durch diejenigen führen kann, gegen die sich die jeweilige Versammlung richtet.
Erstaunlicherweise wurde von keiner RednerIn auf die aktuelle Diskussion um die Verschärfung des Infektions-Schutz-Gesetz eingegangen, das am kommenden Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll. Das ist insofern bemerkenswert, als dieses neue IfSG ebenfalls einen ganz erheblichen Einfluss auf das Versammlungsrecht haben wird.
Nach Ende der Redebeiträge startete ein gemeinsamer Demonstrationszug zum Markt, wo es noch eine kurzen Schlusskundgebung gab,
Zusatzthema „Störung/Blockade von Naziaufmärschen“
Ein Redner nannte als weiteres Problem, dass mittel des neuen Versammlungsgesetz „verboten werden [soll] Naziaufmärsche zu blockieren oder auch nur Naziaufmärsche zu stören, wobei unklar ist, was schon alles als Störung gilt, was polizeilicher Willkür Tür und Tor öffnet.“ [1]
Der Redner ging dabei nicht auf das Problem ein, wer hier die Definitionsmacht haben soll?
Die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass eine breite Palette gibt, was alles schon als „Naziaufmarsch“ markiert werden kann: Ist es wirklich korrekt, Corona-Pandemie-Kritiker als „Nazis und Antisemiten“ zu markieren? Soll diese Markierung zukünftig von private Gruppen verbindlich werden? Wer sollte hier die Definitionsmacht haben?
Zusatzthema „Corona“
Die Veranstaltung war leider auch durch ein anderes, völlig sachfremdes Thema überlagert.
- Abseits der Versammlung stand schweigend eine Gruppe von ca. 10 KritikerInnen der Corona-Maßnahmen mit ihren Schildern, auf denen sie die besondere Gefährlichkeit von Corona bestritten und die staatlichen Maßnahmen gegen Corona kritisierten.
Aber es war keinerlei Zusammenhang dieser Schilder mit dem NRW-Versammlungsgesetz erkennbar. - Während der Reden zum Thema des Versammlungsgesetz gab es mehrfach sehr pointierte Positionierungen zu dem sachfremden Thema „Corona“.
Der Moderator distanzierte sich von allen Ansichten, die Corona nicht als die ganz große Gefahr für die Gesundheit aller BürgerInnen einschätzen. Und er wünschte sich, dass Menschen dieser anderen Ansicht („Gesinnung“?) die Versammlung verlassen mögen.
Anmerkung
[1] wörtlich hieß es in der Einladung zur Veranstaltung:
„.… Die Landesregierung in NRW hat den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz vorgestellt, welches drastische Angriffe auf die Versammlungsfreiheit enthält. Es soll zum Beispiel verboten werden Naziaufmärsche zu blockieren oder auch nur Naziaufmärsche zu stören, wobei unklar ist, was schon alles als Störung gilt, was polizeilicher Willkür Tür und Tor öffnet. Weiter soll ein sogenanntes Militanzverbot gelten, das Demos verbietet, die einschüchternd wirken, wobei wieder komplett unklar ist, was denn nun einschüchternd genau bedeuten soll und was dann wieder zu polizeilicher Willkür führen wird…. „
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