Fahrradwege innerhalb eines Parkhaus !
20. Juni 2025 | Veröffentlicht von Walter Schumacher, 2 KommentareLustiger Gag & gute Idee – oder Schwachsinn?
Es gibt schon erstaunliches in Aachen:
Ein Fahrradweg INNERHALB eines Parkhauses über mehrere Etagen. Immer rot asphaltiert und brav rechts neben der Autospur. Er führt von der Einfahrt sowohl in die oberen Etagen als auch bis ganz nach unten, wo eine (kleine) Fahrrad-Abstell-Anlage ist.
Man wundert sich – aber man kann diesen „Fahrradweg in einem Parkhaus“ im Campusgelände bewundern.
Hier die Ortslage des Parkhauses
Es liegt im RWTH-Campus an einer Stichstrasse der Steinbachstrasse/Campus-Boulevard (bei Google maps)
Hier die Fahrrad-Wegeführung ins Parkhaus
Hier das Schild „Radfahrer bitte absteigen!“ – bei der Radweg-Einfahrt !!
Hier die Wegeführung innerhalb des Parkhauses
Hier die Wegeführung zur Fahrradabstellanlage
Diese sind Parkboxen als abschließbare Kästen & Abstellplätze für ca. 20 Räder hinter einem anschließbaren Gitter – GANZ UNTEN im Parkhaus!
Die Decke im Untergeschoß ist sehr tief (flach). Große – auf einem Fahrrad sitzende – Menschen sollten sehr vorsichtig mit dem Kopf sein. Ob deshalb das Schild mit dem „Absteigen“ existiert?
Hier die Wegeführung beim Verlassen der Fahrradabstellanlage
Im Untergeschoss
Die (ungefähren) Kosten der Fahrradwege/markierung?
Uns unbekannt.
Der Sinn des Ganzen??
Wir sind gespannt auf Ideen/Kommentare unserer LeserInnen
Nachtrag
Damit kein Irrtum über diese Polemik aufkommt!
Der Schreiber dieser Zeilen ist bei seinen FreundInnen seit über 50 Jahren als konsequenter (und teils leider auch militanter) Radfahrer bekannt.
Aber als er dieses Parkhaus-Fahrradwege sah, war auch er schwer irritiert!
Dieser Artikel soll also nicht lästern, aber er zeigt schon komische Auswüchse der Fahrradbegeisterung.
Jedenfalls ein schönes Denkmal für Fahrrad-Begeisterung .
PS.
Um ein Bild zur Betrachtung größer zu bekommen: DRAUF-KLICKEN!
Alle Bilder der Ausschilderung und Fahrradwege sind vom 01.11.2024!
Leser haben 2 Kommentare hinterlassen.
Wie sieht das dort denn für Laien aus, dass es gemeint sein könnte? Soll man da wohl eine halbe Weltreise durch das Parkhaus schieben? Und wenn ja: Ist man dann kein*e Fußgänger*in, die/der dort ja auch nicht gehen darf?
Fragen über Fragen …
Bin verwirrt!
…knifflig. Tatsächlich hat sich die rechtliche Grundlage geändert, auf der die Kommunen die Anlage von Radfahrstreifen anordnen können. Seit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 11.10.2024 ist ein neuer Anordnungsgrund etabliert, der in der „Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden Fahrradverkehr“ besteht. Damit entfällt sowohl die bis dahin geltende Nachweispflicht einer „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ wie die der zwingenden Erforderlichkeit.
Siehe StVO §45 Abs. 1 Nr.7
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
Sowie entsprechende Änderungen in der 12. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0050-25.pdf
Es ließe sich sagen die Strittigkeit der Gesetzesnovelle liegt im Kriterium der „Angemessenheit“, das offenbar nicht (oder ungenau!?) definiert wird (noch mal genauer nachlesen…!?)
Sachlich konfligieren KfZ-Verkehr und Fahrradverkehr. Die Gesetzeslage forderte bis zur Änderung den Nachweis, das eine Einschränkung des KfZ-Verkehrflusses durch den Radverkehr gerechtfertigt ist. Es wäre zu fragen, warum die Anfordernisse der KfZ-Verkehrsflusses in diesem Fall nicht mehr in ein sachliches Verhältnis gesetzt werden.
Falls keine näheren Bestimmungen des Kriteriums „Angemessenheit“ vom Gesetztesgeber vorgenommen wurde, ließe sich die Novelle als Invention von Symbolpolitik in der Verwaltungspraxis der Kommunen interpretieren. Korruption wäre, wenn überhaupt der Fall, nur sekundär.
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