EU-Vetragsverletzungsverfahren gegen Belgien

15. Juni 2018 | Veröffentlicht von Aktionsbündnis gegen Atomenergie / ws, Keine Kommentare

… wegen mangelnder Atomsicherheit

im Dezember 2017 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahen gegen den belgischen Staat eingeleitet, da der Verdacht bestand bzw. besteht, dass die belgische Regierung geltendes EU-Recht, hier die Richtlinie des Rates vom Juli 2014 zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig umgesetzt hat.
Die Richtlinie selbst  ist hier nachzulesen.

Die belg. Regierung wurde dabei aufgefordert, ausführlich zum Stand der Umsetzung der o.g. EU-Richtlinie Stellung zu nehmen. Das hat die Regierung in der dafür vorgesehenen Frist von 2 Monaten unterlassen.

Daraufhin erfolgte am 07.06.2018 eine förmliche Aufforderung der Kommission an die belg. Regierung, unverzüglich die Auflagen aus der o.g. EU-Richtlinie zu erfüllen, zusammen mit einer ausführlichen Begründung, warum die Kommission der Auffassung ist, dass in Belgien in punkto Atomsicherheit keine Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht besteht. Für eine Antwort auf dieses Schreiben incl. einer Liste von Umsetzungsaktivitäten hat Belgien jetzt 2 Monate Zeit, das wäre dann bis 7. August.

Sollte sich ergeben, dass weiterhin die Richtlinie nicht umgesetzt ist bzw. die Maßnahmen nicht ausreichend sind, kann die Kommission in einem 3. Schritt den Europäischen Gerichtshof anrufen, der dann berechtigt wäre, ggf. Sanktionen gegen den belgischen Staat auszusprechen.
Im Falle von Spanien und Polen befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren noch in der 1. Stufe.

Zitat aus der Zeitschrift: E&M powernews:

DIE EU HAT BELGIEN SOWIE POLEN UND SPANIEN AUFGEFORDERT, IHRE ATOMGESETZE NACHZUBESSERN.

Die Kommission leitete am 7. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil diese Länder die Atomsicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt haben. Die EU hatte die Richtlinie 2014 im Lichte des Atomunglücks von Fukushima und der danach durchgeführten „Stresstests“ nachgebessert.
Die Mitgliedsstaaten wurden dabei verpflichtet, eine politisch unabhängige Atomaufsicht einzurichten, mehr Transparenz im Hinblick auf die nukleare Sicherheit zu schaffen, Notfallpläne aufzustellen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung von Radioaktivität zu verhindern. Die Richtlinie sieht vor, dass an der Aufsicht über die Kernkraftwerke auch Vertreter anderer Mitgliedsstaaten beteiligt werden. Die europäischen Anforderungen mussten bis August 2017 im Gesetzblatt aller Mitgliedsstaaten stehen.
Dieser Verpflichtung ist Belgien bis heute nicht nachgekommen. Die belgischen Behörden hätten zwar einige Nachbesserungen an ihren nuklearen Sicherheitsvorschriften gemeldet, heißt es in der Kommission. In Kernpunkten wie der Unabhängigkeit der Atomaufsicht oder den höheren Anforderungen an die Betreiber von Kernkraftwerken seien jedoch keine Änderungen vorgenommen worden. Das gelte auch für die Neigung der belgischen Behörden, die eigene Bevölkerung und die Behörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten über die Sicherheit der Atommeiler in Doel und Tihange zu informieren.
Die NRW-Landesregierung hat sich wiederholt darüber beklagt, dass die Belgier ihre Bedenken gegen den Weiterbetrieb insbesondere von Tihange 1 ignorieren.
Frankreich hat die Kommission aufgefordert, die EU-Vorschriften zu Industrieemissionen in französisches Recht umzusetzen. Dabei geht es um Schadstoffe, die aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft gelangen.  In allen Fällen wurden die Regierungen aufgefordert, ihre nationalen Vorschriften in den nächsten zwei Monaten an das europäische Recht anzupassen. Danach kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.

— Hier die Mitteilung der Kommission zum Verfahren gegen Belgien: —-

1. Energy (For more information: Anna-Kaisa Itkonen – tel.: +32 229 56186, Nicole Bockstaller – tel.: +32 229 52589)

A reasoned opinion and letters of formal notice

Nuclear safety: Commission calls on BELGIUM, POLAND and SPAIN to completely transpose EU nuclear safety rules

Today, the Commission has decided to send a reasoned opinion to Belgium for not having notified transposition measures required under the Nuclear Safety Directive (Council Directive 2014/87/Euratom). The Directive further enhances the nuclear safety legal framework at EU level and introduces high-level EU-wide safety objectives to prevent accidents.
The amending Nuclear Safety Directive was to be transposed by Member States by 15 August 2017. By that time, the Belgian authorities had not notified the Commission of their transposition measures and therefore received a letter of formal notice in December 2017. In February 2018, the Belgian authorities communicated a number of transposition measures.
However, it follows from the Commission’s analysis that Belgium has not notified any transposition measures corresponding to specific requirements laid down in the Directive. Belgium is given two months‘ time to reply to the reasoned opinion, as well as to adopt and communicate all the necessary measures to ensure full and correct transposition of the Directive, failing which the Commission may refer the case to the Court of Justice of the EU.
In addition, Commission urges Poland and Spain to complete the transposition of this Directive and has decided to send letters of formal notice to the Polish and Spanish authorities. If Poland and Spain do not act within the next two months, the Commission may send a reasoned opinion on this matter.

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