Demo am internationalen Tag der Menschenrechte

11. Dezember 2015 | Veröffentlicht von Helene+Ansgar Klein / ws, Keine Kommentare

Handlungen die … das friedliche Zusammenleben der Völker .. stören … sind verfassungswidrig

Die Aachener Aktionsgemeinschaft ‚Frieden jetzt!’ protestierte aus Anlass des ‚Tags der Menschenrechte‘ mit einer langen ‚Picket-Line‘ aus ca. 20 Transparenten, PACE-Fahnen und markanten Durchsagen über eine mobile Lautsprecheranlage gegen den von Bundesregierung und Bundestag beschlossenen Einsatz der Bundeswehr in Syrien.Immer wieder zitierte der Sprecher Dr.Ansgar Klein auf dem Zug durch die Innenstadt den Artikel 26, Absatz 1 unseres Grundgesetzes: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen,“ um deutlich zu machen, dass dieser Kriegseinsatz verfassungswidrig ist.

Bezug auf das Grundgesetz

Per Durchsage betonte Klein, was auch auf den Transparenten zu lesen war: „Wir klagen an: alle, die diesen Kriegseinsatz in Syrien beschlossen haben: die Bundesregierung und die ‚Ja-Sager‘ im Bundestag, denn dieser Kriegseinsatz ist verfassungswidrig!“
Um unmissverständlich klar zu machen, dass die Aktionsgemeinschaft es ernst meint mit dieser Klage, zitierte der Sprecher mehrmals den Paragraphen 80 des Strafgesetzbuches: „Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Strafanzeigen gegen Regierungsmitglieder

Verteilt wurden Muster-Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin und die Verteidigungsministerin wegen Verstoßes gegen den Artikel 26,1  des Grundgesetzes und den § 80 des Strafgesetzbuches.
Die Aktionsgemeinschaft wandte sich auch an die Soldaten, die jetzt in den mörderischen Einsatz geschickt werden mit den Worten: „Soldaten, verweigert den Kriegseinsatz in Syrien!“

Zustimmung bei Passanten

Die Protestaktion traf bei Passanten in der Innenstadt bei Gesprächen und Verteilen von Flugblättern am Rande der Demo auf viel Verständnis und Zustimmung. Viele wiesen darauf hin, dass ausgerechnet am Tag der Menschenrechte die ersten deutschen Soldaten in Richtung Syrien in Marsch gesetzt wurden.

Parallele zu den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen von 1945

Zum Abschluss der Demonstration am Elisenbrunnen zog Dr. Klein eine Parallele zu den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen von 1945. Er trug wörtlich aus einem Artikel des Internetblogs ‚Rationalgalerie‘ vor: „Wenn der Tag kommt, an dem Rechenschaft gefordert wird, kann sich keiner rausreden: Der Bundestag beteiligt uns Deutsche an einem vorsätzlichen Angriff auf die Zivilbevölkerung Syriens. Deutsche Soldaten werden vom Bundestag beauftragt, gegen das Grundgesetz zu handeln, deutsche Soldaten sind am Überfall auf einen anderen, souveränen Staat beteiligt. Die Tornados der Bundeswehr werden den Mördermaschinen der USA, Frankreichs und Großbritanniens die Ziele liefern. Das alles sind Verbrechen, Verbrechen, die unter Strafe stehen. In Nürnberg wurden damals die deutschen Kriegsverbrecher mit dem Tod durch Erhängen bestraft.

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