„Bovines Herpesvirus 1″ oder nur „Big Hysteria Victims“ ?

30. Oktober 2019 | Veröffentlicht von Katrin Wolfarth, Keine Kommentare

Kommentar zu dem Fall des Verdachtes auf Rinderherpes (BHV1) der Aachener Milchbauern

Drei Aachener Milchbauern droht die Tötung ihrer Rinder wegen Verdachts auf Rinderherpes (BHV1). Dieser Fall wirft viele Fragen auf. Ich fange für Sie einfach mal so an: Hatten Sie schon mal Lippenherpes?

Falls ja, wissen Sie ja : latent und lästig – aber nicht tödlich. Oder kennen Sie jemanden, der schon mal aufgrund von Lippenherpes gestorben ist? Hat man das Virus einmal, hat man es immer. Man bildet Antikörper gegen das Virus. Auch diese sind lebenslänglich nachweisbar.
Klar, wenn das Virus ausbricht, wird es ein wenig unangenehm aber Sie knutschen dann ja auch nicht wild in der Gegend rum. Hoffe ich zumindest. Bezogen auf die Welt des Nutztieres, insbesondere die von Rindern, hat so ein Virus natürlich noch mal eine ganz andere Bedeutung. Und sicherlich sind die Symptome von Lippenherpes beim Menschen nicht wirklich 1:1 übertragbar auf das Rinderherpesvirus. Aber das Prinzip ist und bleibt dennoch dasselbe.

Die Geschichte

In drei Aachener Milchviehbetrieben, nahe der belgischen Grenze, wurden bei Routineuntersuchungen Antikörper gegen das Virus BHV1 (Rinderherpes) festgestellt. Seit Mai 2019 besteht nun der Verdacht auf Infizierung mit dem Virus, aber: Keines der Tiere zeigt Krankheitssymptome – keine Kuh, kein Kalb ist erkrankt. Trotzdem ordnete die Aachener StädteRegion auf Grundlage der geltenden BHV1-Verordnung die Tötung aller, auch der negativ getesteten,Tiere an. Mehr als 700 Tiere sollen nun aufgrund eines Verdachts getötet werden! Und das, obwohl keinerlei Gefahr für Mensch und Tier besteht! Die Milchviehhalter haben daraufhin Widerspruch gegen die behördliche Anordnung eingelegt. Das Aachener Verwaltungsgericht bestätigte bei einem der Kläger die Rechtmäßigkeit der Verfügung, was wiederum vom OVG Münster (2.Instanz) bestätigt wurde. Dabei hatte das OVG aber nicht etwa geurteilt, dass getötet werden muss, sondern es sah keinen Grund, die nach der Verordnung in das Ermessen der Behörde gestellte Entscheidung von sich aus zu korrigieren. Sprich: Das geltende Recht zwingt nicht zur Tötung und die behördliche Anordnung dazu beruft sich auf eine KANN-Vorschrift!
Im laufenden Hauptverfahren (vor dem Aachener Verwaltungsgericht) des Nütheimer Landwirtes Lambert Giesen haben sich viele neue Erkenntnisse und Argumente, die dem Gericht in dem bereits entschiedenen Fall nicht vorlagen, ergeben und auch Beweise, dass der eingeräumte Ermessensspielraum des Amtes nicht geprüft und genutzt wurde! Die Behörde hätte nämlich durchaus Handlungsalternativen, die die Ansteckung anderer Tiere nachweislich verhindern würden. Sie müsste sie nur anwenden wollen. Eine Notimpfung wäre z.B. eine denkbare Alternative zur Tötung. Der Antrag der Aachener Landwirte darauf wurde jedoch nicht bearbeitet! In unseren Nachbarländern Belgien, Frankreich und den Niederlanden, und nicht nur da, kann man gegen das Virus impfen. Die Länder sind offiziell nicht BHV1-frei und werden dies wohl aus gutem Grund auch nie sein wollen. Gemäß des Europäischen Bekämpfungsprogrammes gegen BHV1 haben diese Länder den Status „9″ erreicht. Status „10″ bedeutet BHV1-Frei. Der Neuner erlaubt den Bauern, zu impfen oder eben nach eigenem Ermessen zu handeln, um die Krankheit zu beherrschen. Dabei muss der Bauer auch in Belgien natürlich wirtschaftlich denken und für sich abwägen, was und wie viel er in erkrankte Tiere investiert. So kann er seine Herde z.B. „durchseuchen“ lassen, denn das ist aus Sicht vieler Nutzviehhalter immer noch der beste Eigenschutz für die Tiere, insbesondere, wenn Sie artgerecht auf der Weide stehen und nicht hochleistungsgetuned angekettet im Stall. Wirtschaftlich gesehen ist er damit allerdings auch in Belgien im Nachteil, da virustragende Tiere mit Nachweis von BHV1 auch von hier nicht außer Landes gebracht werden dürfen.

Der Status „BHV1- frei“ bringt vor allem Handelsvorteile für Züchter und Händler

Seit 2017 ist das Impfen gegen BHV1 in Deutschland verboten, damit marktpolitische Vorteile erhalten bleiben, insbesondere auch für den Handel nach Übersee (Marokko, Ägypten….) Es geht hier also kaum um das reine Tierwohl, sondern in erster Linie um den Schutz und handelspolitische Vorteile für Rinder mit dem Stempel „BHV1-Frei“! Und dieser BHV1-Frei-Status wird nur durch konsequente Tötung aller Verdachtsfälle (auf das Feldvirus) aufrechterhalten! Es gibt nur die EINE Regel: werden HerpesAntikörper vom Labor bei einem Tier nachgewiesen, ist es zu töten. Die BHV1Verordnung lässt in Deutschland grundsätzlich nichts anderes zu, was für die Behörden in dieser Form natürlich der einfachste aller Wege ist, räumt allerdings dann alternative Maßnahmen ein, wenn eine Ausnahmesituation vorliegt. Durch den Fall der Aachener Bauern ist der aktuelle (Handels-) Status „BHV1-frei“ in Nordrhein-Westfalen gefährdet und damit die Handelsvorteile aller Bauern. Würden die Aachener Tiere nicht geschlachtet, könnte dieser Status aufgrund der mittlerweile hohen Fallzahlen kippen und man dürfte wieder gegen Rinderherpes impfen, bei gleichzeitigem Zurückfall auf den „Status 9“. Auch die Behörden würden sich nicht zum Erlass einer Tötungsanordnung gezwungen fühlen – so war es jedenfalls bis Mitte 2017, bevor sich das Gesetz änderte.

Paragraph 1 unseres Tierschutzgesetzes besagt, dass es der Zweck dieses Gesetzes ist, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Einen wirklich „vernünftigen“ Grund für die Massenschlachtung hunderter gesunder Kühe und Kälber gibt es in diesem Fall allerdings nicht! Auch aus Sicht vieler Tiermediziner ist die Tötung der Herden aktuell überhaupt nicht nötig. Auch nicht zum Schutz anderer Rinder, denn eine Gefahr für diese geht weniger von den drei vom Verdacht betroffenen Betrieben aus, als vom benachbarten Belgien oder den Niederlanden, wo BHV1 nicht derart bekämpft wird und im Prinzip die gleichen Kühe einfach weiter grasen dürfen. Und auch für den Menschen ist das Virus kein Problem, denn BHV1 ist nicht auf den Menschen übertragbar, Milch und Fleisch gehen bedenkenlos in den Handel. Alles eine große Hysterie auf Kosten der Tiere und der Landwirte, deren Existenz, der über Jahrzehnte aufgebauten Rinderherden, die von einem auf den anderen Tag vernichtet werden ? Auf jeden Fall eine gleichermaßen finanzielle wie emotionale Katastrophe, die keine Tierseuchenkasse auffangen kann. Eine wesentliche Frage, die ich in diesem Zusammenhang stellen möchte, ist, ob es im Fall von Rinderherpes bzw. BHV1 um eine lebensgefährliche Tierseuche geht, deren Verbreitung im Sinne des „Tierschutzes“ einzig und allein nur durch Wegschlachten virustragender Tiere in den Griff zu bekommen ist – wie es hierzulande von behördlicher Seite heißt – oder ob nicht eine tatsächlich verhältnismäßig harmlose Tierkrankheit ausgesucht wurde, deren medizinischer Hintergrund unübersichtlich genug ist, um dafür offiziell ein rigoroses Bekämpfungsprogramm vorzuschieben, das in staatlichem Interesse international Handelsvorteile sichert.

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