Aachener Friedenspreis e.V. & Hulda-Pankok-Gesamtschule
10. Juni 2013 | Veröffentlicht von Aachener Friedenspreis / ws, Keine KommentareStellungnahme des Aachener Friedenspreis e.V. zum offenen Brief der Rektorin der Hulda-Pankok-Gesamtschule Düsseldorf
10. Juni 2013, Mit Bedauern und Irritation hat der Aachener Friedenspreis e.V. einen offenen Brief der Schulleiterin der Hulda-Pankok-Gesamtschule zur Kenntnis genommen. In ihrem Schreiben teilt sie dem Verein ihre Entscheidung mit, den Aachener Friedenspreis nicht im Namen der Schule entgegennehmen zu wollen.
Da im Vorfeld jedoch weder Eltern- oder SchülerInnenvertretung, noch die Schulkonferenz als Ganzes befragt oder über das Vorhaben der Rektorin in Kenntnis gesetzt wurden, handelt es sich dabei aus Sicht des Aachener Friedenspreis e.V: nur um die Einzelmeinung der Rektorin.
Der Friedenspreis stützt und bezieht sich auf den im Oktober 2010 gefassten Beschluss der Schulkonferenz der Hulda-Pankok-Gesamtschule. Nach Überzeugung des Aachener Friedenspreis e.V. wäre es somit aus demokratischen Gründen unerlässlich gewesen, die Schulkonferenz als zuständiges Mitbestimmungsgremium über eine so weitreichende Frage befinden zu lassen. Eine solche Entscheidung ohne jede Abstimmung zu treffen, ist aus Sicht des Vereins sehr befremdlich.
Nach glaubwürdigen Aussagen von damals an der Schulkonferenz beteiligten Eltern und SchülerInnenvertretern wurde der dem Friedenspreis vorliegende Beschluss am 8. Oktober 2010 einstimmig gefasst. Er lautet: „Die HPG setzt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr NICHT um.“ Die Neufassung der Kooperationsvereinbarung von 2012 ändert aus Sicht des Vereins nichts an der Beschlusslage. Die Kernaussage, wonach es den einzelnen Schulen überlassen bleibt, die Kooperationsvereinbarung umzusetzen, wurde aus der alten Fassung der Vereinbarung unverändert übernommen.
Verwunderlich ist, dass das Protokoll der Schulkonferenzsitzung vom 8. Oktober 2010 nach Aussagen der Schulleiterin bis auf den heutigen Tag nicht auffindbar sein soll und auch der Beschlussantrag für diese Sitzung nach ihren Informationen lange Zeit verschwunden war. Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang ihre Aussage, dass sie seit 2010 diesen Beschluss als rechtsungültig erklärt und eine Prüfung durch die Bezirksregierung ankündigt. Das Ergebnis dieser Prüfung teilte sie dem Aachener Friedenspreis e.V. trotz mehrfacher Anfrage bis auf den heutigen Tag nicht mit.
Mit ihrem Schreiben vom 4. Juni 2013 behauptet die Schulleiterin nun erstmals, dass der Beschluss, den sie zuvor noch anfechten wollte, nie gefasst worden sei. Diese Aussage widerspricht im Übrigen verschiedenen Veröffentlichungen und Aussagen beteiligter Eltern der Schulkonferenz.
Die Rektorin führt an, dass die Schulleitung der Bundeswehr nie ein Hausverbot erteilt habe. Abgesehen von der Tatsache, dass der Begriff des Hausverbots in der Preisbegründung und von Vertreterinnen und Vertretern des Aachener Friedenspreises nie verwendet wurde, liegen dem Verein hingegen Informationen vor, die diese Aussage relativieren. So gab es im Vorfeld des Schulkonferenzbeschlusses an der Schule eine Veranstaltung, zu der die Bundeswehr eingeladen war und von der sie auf Betreiben der SV kurzfristig wieder ausgeladen werden musste, nachdem bereits Ankündigungen veröffentlicht waren, da SchülerInnen mit Protestaktionen gedroht hatten.
Der Aachener Friedenspreis e.V. bleibt bei seiner Einschätzung, dass es sich bei Auftritten der Bundeswehr an Schulen in erster Linie um Werbe- und Rekrutierungsveranstaltungen handelt. Wie der Verein bereits in seiner Begründung für die Preisverleihung ausführte, möchte er junge Menschen darin unterstützen und dazu ermutigen, sich für Freiheit und Gerechtigkeit in Frieden, ohne Gewalt und Krieg, stark zu machen.
Wie bereits ausgeführt, ist SoldatIn aus Sicht des Vereins kein Beruf wie jeder Andere. Wie weiter in der Preisbegründung ausgeführt, verzichten Soldatinnen und Soldaten mit ihrem Eintritt in die Armee auf wesentliche Grundrechte, wie auf das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Leben. Die freie Meinungs- und Willensbildung wird beschränkt, Gehorsamsverweigerung wird bestraft. Um eine Welt ohne Krieg und militärische Gewalt zu erreichen, ist eine völlig andere Art des Denkens und Handelns unserer Gesellschaft nötig. Neben der Anwendung von Methoden der zivilen Konfliktbearbeitung zur Beilegung gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Staaten und Gemeinschaften brauchen wir vor allem eine andere, auf Friedenserziehung orientierte, Bildungspolitik und Ausbildung unserer Jugend. Diese kann von Soldatinnen und Soldaten nicht gewährleistet werden, zumal diese ihrer Arbeitgeberin, der Bundeswehr, verpflichtet und damit deutlich interessengeleitet sind.
Gewissermaßen ist die aktuell entstandene Debatte für den Aachener Friedenspreis sehr erfreulich. Selten gab es in der Vergangenheit die Gelegenheit, schon so lange vor der Preisverleihung eine öffentliche und kontroverse Diskussion über Hintergründe und Begründung der Preisträgerauswahl in dieser Ausführlichkeit zu führen.
Der Aachener Friedenspreis e.V. erwartet, dass die Schulleiterin ihren Mitbestimmungsgremien – Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen sowie der Schulkonferenz – die Stellungnahme des Vereins zur Kenntnis gibt und die Schulkonferenz per Abstimmung über die Annahme des Aachener Friedenspreises entscheiden lässt. Im Falle einer positiven Entscheidung ist es dann sicher sinnvoll, eine Vertreterin oder einen Vertreter aus diesem Kreis um die Entgegennahme des Preises im September in Aachen zu bitten.
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