5000 Polizisten demonstrieren gegen Meinungs- und Versammlungsfreiheit

22. Mai 2012 | Veröffentlicht von Glosse von sprotte occupy-Aachen / ws, Keine Kommentare

Cop-upy Frankfurt – 5000 Polizisten demonstrieren in der Mainmetropole gegen Meinungs- und Versammlungsfreiheit

(kraz-Dokumentation einer Glosse von sprotte occupy-Aachen)

In Frankfurt am Main haben sich am vergangenen Wochenende ca. 5000 schwer gepanzerte und bewaffnete Polizisten aus allen Bundesländern versammelt, um gemeinsam ein kraftvolles Zeichen gegen Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie friedlichen Protest jeder Art zu setzen und sich mit Bankern, Spekulanten und Managern gegen den lästigen Protest der Bevölkerung zu solidarisieren.

Bereits am Dienstag hatten sich paramilitärische Einheiten als Ordnungshüter ausgegeben und damit begonnen, das Frankfurter Bankenviertel abzuriegeln und das öffentliche Leben in der Innenstadt weitgehend lahmzulegen, wobei sie nicht nur diverse Grundrechte im Handstreich außer Kraft setzten, sondern auch das Konzept der Parallelveranstaltung ‚Blockupy Frankfurt‘ dreist plagiierten*.

Die erklärte Strategie, vier Tage lang jede größere Menschenansammlung zu umzingeln, zu provozieren und aufzulösen, nach Belieben Platzverweise, Stadtverbote und Festnahmen vorzunehmen, wurde von Demokraten aller Couleur als bedrohlich empfunden. Die Frankfurter Bevölkerung reagierte anfangs ängstlich, im Laufe der 4 Tage jedoch auch immer mehr verärgert.

Bis zum Ende fehlte jegliches Bekenntnis zur Gewaltfreiheit von Seiten der Veranstalter, Frankfurts Ordnungsdezernent Marcus Frank, Oberbürgermeisterin Petra Roth und dem hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU). Offenbar sollte Hessens Hauptstadt nicht mehr hinter länger hinter Stuttgart zurückstecken und endlich ihren eigenen ‚Schwarzen Donnerstag‘ bekommen.

Einzig der Besonnenheit der 25.000 Demonstranten gegenüber dem aggressiven und demokratiefeindlichen Auftritt der Ordnungsmacht ist es zu verdanken, dass das Wochenende weitestgehend friedlich verlief, denn prinzipiell sieht GG Art. 20.4 für bestimmte Fälle (etwa die Aushebelung demokratischer Grundrechte zur Machterhaltung von Banken und Konzernen) ein Widerstandsrecht vor.

In Zukunft wird geraten, sich vor einer öffentlichen Meinungsbekundung mit einer Ausgabe des Grundgesetzes auszustatten, sich insbesondere mit den Artikeln 1-20 zu vertraut zu machen und bei weiteren Aushebelungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzüglich vor dem jeweils zuständigen Gericht zu klagen – jedenfalls sofern man einen demokratischen Rechtsstaat einer Finanzdiktatur vorzieht.

In Anbetracht der erodierenden Entwicklung kann evtl. auch ein Blick auf das Chinesische Protestmodell nicht schaden…

 

* Urheberrechtsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (Fußnote)

Das Aktionsbündnis Blockupy hat inzwischen eine Urheberrechtsklage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt. Protestler betonten: „Die Blockierung und Lahmlegung des Bankenviertels war eigentlich unsere Idee, das können wir anhand tausender Internetpublikationen einwandfrei beweisen. Die Polizei hatte kein Recht zu dieser demokratisch minderwertigen Raubkopie.“

 

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