Verhandlung am Verwaltungsgericht Aachen

20. März 2024 - 9:45 bis 12:00

Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 Im Justizzentrum

Klage einer Klimaaktivistin gegen Polizeiwillkür

20.3.24 VG Aachen – EG 2020 – Klage einer Klimaaktivistin gegen Polizeiwillkür

9h45 – Verwaltungsgericht Aachen – Sitzungssaal A 2.011, Haus A, 2. OG

Die Klage einer Aktivistin gegen das stundenlange Festsetzen von Aktivist*innen des bunten Fingers in Bussen ohne Nennung von einer Rechtsgrundlage durch die Polizei, wird verhandelt.

2020 fand eine Massenaktion von Endgelände im rheinischen Baumkohlegebiet statt. Der Polizeieinsatz war – wie so oft – willkürlich und gewaltvoll – auch gegen den bunten Finger, wo zahlreiche Menschen mit Behinderung mitliefen oder mit-rollten. Der Einsatz gegen den Bunten Finger hat einen gerichtlichen Nachspiel, weil eine Aktivistin dagegen geklagt hat.

Das Verwaltungsgericht hat 2022 ein erstes mal verhandelt. Es teilte die Klage in 2 verschiedenen Klagen auf. Es verhandelte über den Einsatz von Hunden mit und ohne Maulkorb gegen den Demonstrationszug. Das Verwaltungsgericht urteilte gegen die Klägerin und begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Aktivistin zwar im Demonstrationszug war, jedoch nicht direkt von den Polizisten mit Hunden angegriffen wurde. Gegen diese Entscheidung läuft ein Berufungsverfahren vor dem OVG NRW.

Verhandelt wird am 20.3. der zweite Teil der Klage. Nämlich das über stunden Festsetzen der Aktivist*innen in Bussen – trotz Corona und ohne Nennung einer Rechtsgrundlage. Einzelne durften erst dann aussteigen, als die erste Person wegen der schlechten Luft im Bus kollabierte. Toilettengang war nur in Begleitung von der Polizei erlaubt und nicht barrierefrei.
Das Verwaltungsgericht ist bekannt für Entscheidungen die… später durch das OVG aufgehoben werden… hier wurde bereits die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Das VG wollte in das Festsetzen in Bussen kein schwerwiegender Grundrechtseingriff sehen, keine Freiheitsentziehung. Das OVG hat schon mal widersprochen und Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Klägerin freut sich über solidarische Prozessbegleitung.

ICAL